Laut dem luxemburgischen Institut Statec machen diese Gratifikationen im Durchschnitt 15 % des jährlichen Arbeitseinkommens aus. In Kürze werden viele Menschen ein 13. Monatsgehalt erhalten. Eine willkommene Zuwendung, über die jedoch auch viele Unwahrheiten kursieren. Daher hier eine kleine Klarstellung, zusammengefasst in sechs Punkten.

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1/ Das 13. Monatsgehalt entspricht einem vollen Monatsgehalt.

RICHTIG & FALSCH – In den meisten Fällen ist dies tatsächlich der Fall. Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag, der 100 % des für den Monat Dezember geschuldeten Grundgehalts entspricht.

Die Summe kann aber auch auf die Anzahl der im Jahr gearbeiteten Monate pro rata berechnet werden. Dies gilt in der Regel für Arbeitnehmer, die ihre Stelle im Laufe des Jahres angetreten haben.

2/ Das 13. Monatsgehalt wird im privaten Sektor wie bei Beamten gewährt.

WAHR – Da Kommunen und der Staat auch Arbeitgeber sind, können sie ihren Bediensteten diese Art der Vergütung ebenfalls anbieten. Das gilt für Beamte, Angestellte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gleichermaßen. Es gelten dann die gleichen Regeln wie in der Privatwirtschaft.

3/ Alle Beschäftigten eines Unternehmens müssen davon profitieren.

FALSCH – Erstens: Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet den Arbeitgeber nicht dazu, am Jahresende einen solchen ‘Umschlag’ zu zahlen. Es handelt sich um eine ‘Liberalität’ – also Freiheit. Diese Lohnergänzung ist also in der Privatwirtschaft in Luxemburg rein freiwillig.

Und es ist die gleiche Freiheit, die dem Arbeitgeber geboten wird, wenn es darum geht, zu bestimmen, wer Anspruch auf diese Sonderzahlung hat und wer nicht. Es steht dem Arbeitgeber also frei, eine “ganz bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern, die sich in der gleichen Situation befinden”, zu bestimmen, so die luxemburgische Arbeitsinspektion.

Ebenso muss die Berechnungsmethode für den 13. Monatslohn klar angegeben werden, sei es im individuellen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers oder im Rahmen des Tarifvertrags.

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4/ Das 13. Monatsgehalt wird höher besteuert als das reguläre Gehalt.

FALSCH – Während die Besteuerung des Lohns aufgeteilt wird (und somit durch 12 geteilt wird), wird das sogenannte ‘Weihnachtsgeld’ auf einmal besteuert. Dies mag wie eine hohe Besteuerung erscheinen, ist es aber in Wirklichkeit nicht. Allerdings ist die Berechnung der Steuer auf diesen Anteil etwas schwierig.

Kurios: im Jahr 2021 wurde in einer öffentlichen Petition gefordert, die Besteuerung von Bonuszahlungen an Arbeitnehmer zu beenden. Obwohl die Petition die Anzahl der Unterstützer weit überschritten hatte, um eine öffentliche Debatte mit den Abgeordneten des luxemburgischen Parlaments zu verdienen, wurde das Dossier schließlich fallen gelassen. Doch die Politiker hatten damit nichts zu tun. Tatsächlich zog diejenige, die die Petition gestartet hatte, ihren Text zurück. Unglaublich, aber wahr!

5/ Der luxemburgische Staat hat in der Angelegenheit nichts zu gewinnen.

FALSCH – Wie jedes Arbeitseinkommen erhält das Finanzministerium den Steuerbetrag, der auf das 13. Monatsgehalt erhoben wird.

Im Jahr 2020 berichtete der luxemburgische Minister Pierre Gramegna, dass die öffentlichen Finanzen durch diese Besteuerung ungefähr 298 Millionen Euro aus dem Privatsektor und 65 Millionen Euro aus den Abgaben auf die Beamtengehälter eingenommen haben.

Zum Vergleich: Das entspricht der Bestellung von drei neuen Triebwagen für die CFL oder dem Kauf von 80 gepanzerten Fahrzeugen für die luxemburgische Armee.

6/ Der 13. Monat kann wegfallen.

WAHR – Wenn ein Arbeitgeber beschließt, die früher an seine Mitarbeiter gezahlten Gratifikationen abzuschaffen (oder sogar zu kürzen), kann er dies tun. Er ist jedoch verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer entweder individuell oder über die Delegation darüber zu informieren.

Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch legt die Bedingungen fest, unter denen eine solche Maßnahme ergriffen werden kann. Es ist jedoch äußerst selten, dass Prämien (die aus ausdrücklichen Vertragsklauseln oder aus der Praxis resultieren) auf diese Weise geopfert werden.

Das 13. Monatsgehalt in Deutschland: Das müssen Sie darüber wissen

Manchmal verspricht schon die Stellenausschreibung viel Gutes – zum Beispiel die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Viele Arbeitgeber ‘werben’ mit dieser Sonderzahlung, und natürlich freut sich jeder Beschäftigte, am Ende des Jahres etwas mehr Geld im Portemonnaie zu haben.

Doch was es genau mit dem 13. Monatsgehalt auf sich hat, wissen viele nicht. „13. Monatsgehalt – ist das nicht das Weihnachtsgeld?“ Jein. Aber dazu später. Sollten Sie jedenfalls in der glücklichen Lage sein, von Ihrem Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt zu bekommen, schadet es nicht, etwas mehr darüber zu wissen. Wir haben für Sie das Wichtigste zu diesem Thema zusammengefasst:

1/ 13. Monatsgehalt gleich Weihnachtsgeld?

Ebenso wie das Weihnachtsgeld ist das 13. Monatsgehalt eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat daher keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ob Ihr Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt zahlt, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer etwaigen Betriebsvereinbarung entnehmen.

In manchen Branchen ist die Wahrscheinlichkeit, diese Sonderzahlung zu erhalten, deutlich höher als in anderen. Die besten Aussichten bestehen im Allgemeinen in Berufen und Branchen, in denen ein Tarifvertrag gilt. Aus ihm, alternativ dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung, geht auch hervor, welchen Zweck die Sonderzahlung erfüllen soll.

In diesem Zusammenhang gilt es, einen weitverbreiteten Irrtum aufzuklären: Das 13. Monatsgehalt wird häufig mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Das 13. Monatsgehalt wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Weihnachtsgeld bezeichnet. Tatsächlich wird es aber vom Arbeitgeber als Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt, hat also Entgeltcharakter.

Das ‘echte’ Weihnachtsgeld hingegen ist eine Gratifikation, die unter anderem die Betriebstreue belohnt. In der Praxis ist dieser Unterschied durchaus relevant: Im Gegensatz zum Weihnachtsgeld kann das 13. Monatsgehalt aufgrund von Fehlzeiten, zum Beispiel durch Krankheit, gekürzt werden – sofern dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

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2/ Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?

Die Höhe des 13. Monatsgehalts ergibt sich ebenfalls aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. Meist handelt es sich um ein volles Monatsgehalt, es kann aber auch weniger sein.

Üblicherweise erfolgt die Auszahlung im November oder Dezember. Trotz seines Entgeltcharakters wird das 13. Monatsgehalt nicht zum Durchschnittsgehalt gezählt. Das bedeutet, es spielt zum Beispiel keine Rolle für die Berechnung des Urlaubsentgelts.

3/ 13. Monatsgehalt bei Kündigung

Haben Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beendet, stellt sich die Frage, inwieweit Ihnen dennoch das 13. Monatsgehalt zusteht. Auch in dieser Hinsicht ist die Unterscheidung zwischen Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt wichtig.

Scheidet der Arbeitnehmer vor einem festgesetzten Stichtag aus dem Unternehmen aus, verliert er seinen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Anders sieht es aus beim 13. Monatsgehalt: Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres aus dem Unternehmen aus, bekommt er die Sonderzahlung dennoch ausgezahlt, allerdings anteilig.

4/ Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Das 13. Monatsgehalt gilt steuerrechtlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die zu entrichtenden Steuern richten sich somit nach der Lohnsteuertabelle. Allerdings fällt für das 13. Gehalt ein höherer Lohnsteuersatz an.

Das liegt daran, dass es zum Jahresgehalt dazugerechnet wird und dadurch die Steuerprogression ansteigt. Versteuert wird das 13. Monatsgehalt immer in dem Jahr, in dem es gewährt wird. Das gilt auch für den Fall, dass es verspätet gezahlt wird und erst im Januar auf dem Konto ist.