(11:53:56) (steuerlux): Guten Tag, hier bin ich.
(11:54:20) (weissnix): hallo steuerlux
(11:54:21) (EddyThor): Hallo
(11:54:24) (dosch): Hallo, draf ich meine Fragen einfach frei raus stellen?
(11:54:28) (steuerlux): Ich freue mich schon auf die vielen neuen Fragen
(11:55:03) (dosch): ich habe gelesen, dass man bei einem Darlehen für eine Immobilie die Zinsen steuerlich absetzen kann und bis zu 1.500 EUR pro Jahr erstattet bekommt. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um diese auch komplett zu bekommen? Spielt es dabei eine Rolle, wo der Kredit aufgenommen wurde (D oder L)?
(11:55:35) (steuerlux): 1500 Euro pro Haushaltsmitglied in den ersten 6 Jahren. Egal bei welcher Bank die Zinsen gezahlt werden.
(11:55:50) (PL2009): Wir werden in Kürze heiraten. Wie ist das mit der Steuerklasse für meine Frau? Ich arbeite in Lux. – Frau in D. Mehr als 50 % werden in Lux verdient. Welche Steuerklasse
Hat dann meine Frau in D. (beide wohnhaft in D.).??
(11:56:16) (steuerlux): Dann steht dem Grenzg. die Klasse 2 zu
(11:56:30) (steuerlux): In D kann man wählen 3-5
(11:56:47) (PL2009): was ist die bessere wahl?
(11:56:50) (steuerlux): Die beiden Systeme D-L werden für die Lohnsteuerkarte nicht etwa kombiniert
(11:56:52) (Grenzi01) betritt den Chat.
(11:56:59) (Grenzi01): Hi
(11:57:08) (PL2009): was heisst nicht kombiniert?
(11:57:10) (steuerlux): PL2009: was heißt besser. Sicher ist immer die 4. Die ist wie die 1 in Deutschland
(11:57:18) (steuerlux): Dann ist die Nachzahlung am geringsten
(11:57:32) (steuerlux): Es kommt aber konkret auf die Verdiensthöhe des dt. Ehegatten an.
(11:57:49) (PL2009): 1/4 von dem in Lux. (halbtags
(11:58:25) (steuerlux): Ist gibt auch Fälle, da kann der Ehegatte die 3 nehmen, wenn nämlich am Ende die Getrenntveranlagung günstiger ist.
(11:58:28) (kcolor) betritt den Chat.
(11:58:29) (steuerlux): Man muß es ausrechnen,.
(11:58:31) (DianaK) betritt den Chat.
(11:58:35) (dosch): die gleiche Frage mit dem heiraten hatte ich auch. Würde sich irgendetwas ändern, wenn ich in D nur auf 400 EUR basis arbeiten würde?
(11:58:41) (pendler111) betritt den Chat.
(11:59:02) (steuerlux): Die Minijobber in D können auch ohne Steuerkarte arbeiten. Der Verdienst ist dann steuerfrei.
(11:59:24) (steuerlux): PL2009 ist das jetzt klar mit der Kombination?
(11:59:26) (dosch): aber steuerklasse 2 für L bleibt?
(11:59:27) (roki) betritt den Chat.
(11:59:33) (steuerlux): ja dosch
(11:59:37) (kcolor): Ab wann wird eine Dienstreise für einen Luxemburger Arbeitgeber nach Deutschland (Wohnsitzland) steuerpflichtig ?
(11:59:43) (PL2009): nochmal kurz auf eben zurück. ist es richtig, dass meine Frau am besten St.kl. 4 wählt.
(11:59:56) (PL2009): Kombination noch nicht klar… sorry
(12:00:15) (steuerlux): kcolor: immer wenn ein Grenzgänger in seinem Wohnsitzland arbeitet, muß er diese Stunden EIGENTLICH in D versteuern.
(12:00:30) (Andy2009) betritt den Chat.
(12:00:46) (steuerlux): Jedes Land hat sein Steuerklassensystem. Die beiden Systeme sind unabhängig voneinander.
(12:01:01) (alibert77) betritt den Chat.
(12:01:05) (schreiberlein) betritt den Chat.
(12:01:18) (rbroedel) betritt den Chat.
(12:01:18) (PL2009): heisst Frau macht weiterhin Erklärung in D. und ich in Lux. Ja?
(12:01:28) (roki): ChatBot Darf ich als Grenzgänger (+90% Verdienst in Lux) in Deutschlan noch eine 400,- Euro Stelle annehmen?
(12:01:33) (kcolor): d.h eine Dienstreise von 1 Tag müsste ich versteuern ?
(12:01:34) (steuerlux): Normalerweise schon PL2009
(12:01:48) (Dorsch) betritt den Chat.
(12:02:06) (steuerlux): Ja roki. Richtigerweise müssen die 4800 Euro aber dann in der lux. Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte angegeben werden
(12:02:17) (schreiberlein): Wann muss ich als Grenzgänger Mieteinnahmen aus Deutschland versteuern?
(12:02:24) (alibert77): Ich muss bis Ende des Jahres in der BRD mein Bafög zurückzahlen. Kann ich diese Zahlung in LUX steuerlich (mindernd) geltend machen?
(12:02:26) (rbroedel): Ich bin Alleinverdinger in Lux. und habe Geld bei einer Bank in Luxemburg angelegt. Muß ich die Kapitaleinkünfte in Lux. auch angeben?
(12:02:30) (roki): Und in Deutschland?
(12:02:31) (steuerlux): Der Arbeitgeber muß in der Lohnabrechnung diese Stunden bereits ausweisen, kcolor
(12:02:56) (Grenzi01): Hallo erst mal, welche steuerlichen auswirkungen hat ein firmenwagen, bzw. was kostet der mich monatlich und fällt dann der steuerfreibetrag für die fahrkosten weg ?
(12:03:38) (steuerlux): nein alibert77. Es sei denn da sind Zinsen drin
(12:04:02) (steuerlux): Kapitaleinkünfte werden nur in D versteuert und nicht in L angegeben, rbgroedel
(12:04:22) (steuerlux): In D muß roki keine Steuererklärung abgeben
(12:04:31) (PL2009): nochmal kurz auf eben zurück. ist es richtig, dass meine Frau am besten St.kl. 4 wählt.
(12:04:42) (roederca) betritt den Chat.
(12:04:59) (steuerlux): Der Firmenwagen wird monatlich bereits versteuert mit 1,5%. Man kann im Gegenzug Fahrtkosten geltend machen
(12:05:00) (roki): Danke für die Info seuerlux!
(12:05:02) (dosch): Das mit den Zinsen für die Immobilie ist mir noch nicht ganz klar. 1.500 EUR pro Haushaltsmitglied. Sind diese 1500 denn fest? Man sagte mir, BIS ZU 1500.
(12:05:15) (rbroedel): Merci, ich dachte, man muß mittlerweile alles angeben.
(12:05:19) (steuerlux): Sicher ist die 4 pl2009
(12:05:37) (steuerlux): ja 1500 ist ein Höchstbetrag, dosch
(12:05:49) (PL2009): dickes merci!
(12:06:01) (dosch): welche vorraussetzungen müssen denn gegeben sein dass ich auch die kompletten 1500 bekomme?
(12:06:25) (steuerlux): Die Mieteinnahmen in D beeinflussen den globalen Steuersatz genauso wie Verluste aus Vermietung. Richtigerweise muß man die angeben
(12:06:28) (Grenzi01): und noch was anderes: letztes jahr habe ich das erste halbe jahr in DE gearbeitet und das 2 halbe jahr in LUX wie mache ich jetzt am besten meine steuererklärung ?
(12:06:57) (steuerlux): Die Bank stellt Zinsbescheinigungen aus. Dort ist der Zinssatz genannt. Bei einer Hausfinanzierung kommt man oft auf über 5000 Euro.
(12:06:59) (kellisch) betritt den Chat.
(12:07:40) (Grenzi01): “Der Firmenwagen wird monatlich bereits versteuert mit 1,5%. Man kann im Gegenzug Fahrtkosten geltend machen”
d.h. 1,5% vom listenpreis aber mein freibetrag bleibt da, auch mit tankkarte ?
(12:07:45) (steuerlux): Bei 3 Familienmitglieder werden dann 4500 Euro angesetzt. Abzüglich 100 Euro Nutzungswert. 4400 Euro werden dann als Verlust berücksichtigt
(12:08:14) (steuerlux): Ja der Freibetrag für Fahrten 2574 Euro bleibt
(12:08:25) (roederca): Frage zum Sozialversicherungsrecht: Arbeite in Lux angestellt als Grenzgängerin, mein Mann ist selbständig tätig in Deutschland, und somit nicht in BRD pflichtversichert. Familie wohnt in Deutschland. Über wen wird Kind (kommt in zwei Monaten) familienversichert? Danke!
(12:08:35) (dosch): Also wenn die Zinsen über 5.000 EUR pro Jahr liegen, bekommt ma auch 1500 pro HH-Mitglied wieder? Richtig?
(12:08:51) (steuerlux): roederca: kind muß in D versichert werden
(12:08:55) (PL2009): Wird nach Heirat der Verdienst meiner Frau auch in der Lux.-steuererklärung angegeben.
(12:09:56) (steuerlux): Man bekommt die Zinsen nicht “wieder”, sondern kann sie beim globalen Steuersatz berücksichtigen. Die 1500 Euro werden in den ersten 6 Jahren ab Einzug anerkannt.
(12:10:06) (steuerlux): Ja PL 2009
(12:10:07) (pendler111): Kann ich mich als Grenzgänger in Deutschland selbstständig machen und was habe ich da steuerlich zu beachten?
(12:10:15) (roederca): Auch wenn Mann nicht pflichtversichert in BRD?
(12:10:15) (dosch): so meinte ich das auch, danke
(12:10:18) (Grenzi01): Frage zum Gemeinsamen Arbeiten :lohn es sich überhaupt wenn meine frau in DE noch halbtags arbeiten geht ?
(12:10:26) (rbroedel): Mein Frau arbeitet nicht und bekommt noch ein Kind. Kann sie dann in Lux. Mutterschaftsgeld bekommen?
(12:10:46) (steuerlux): pendler111 vorsicht: Wer sich in D selbständig macht, ist nicht mehr in L sozialversichert!
(12:11:32) (steuerlux): Das muß man ausrechnen knollix. Meistens bleibt am Monatsende jedenfalls mehr Geld in der Familienkasse.
(12:11:47) (PL2009): ..dann ist das doch eine Doppelbesteuerung. In Lux. beide gehälter in der erklärung und Frau zusätzl. in D.??
(12:12:07) (Grenzi01): Frage zur Elternzeit, wenn ich mich 50% freistellen lasse, wie ist das dann mit dem das ich mind. das hable jahr in lux arbeiten muss
(12:12:21) (steuerlux): Die Gehälter werden nicht doppelt besteuert. Das Lux. Gehalt wurde “nur” etwas höher besteuert.
(12:12:48) (brandnew) betritt den Chat.
(12:12:55) (steuerlux): Grenzi01 bitte genauer
(12:13:25) (Grenzi01): Meine Firma hat auch standorte in D
(12:13:44) (steuerlux): Wer in D und L arbeitet, kann nur in D sozialversichert sein. Der lux. Arbeitgeber muß dan die dt. Rentenbeiträge zahlen
(12:14:06) (Grenzi01): und um nicht meine steuern in de zu bezahlen muss ich doch mind. das halbe jahr in lux arbeiten
(12:14:26) (kellisch): Welcher Betrag geht in die Progression des Ehepartners ein? Brutto, Netto mit/ohne Sozialversicherung, mit/ohne Werbungskosten (Abzug nach Statuten D oder Lux)?
(12:14:30) (Grenzi01): also auf die woche gesegen 1 oder 2 tage de und den rest in lux
(12:14:46) (steuerlux): in D fällt keine Steuer an, wenn nur Einkünfte aus Elterngeld, Grenzi01
(12:14:56) (xd67iu) betritt den Chat.
(12:15:10) (Grenzi01): wenn ich jetzt 50 % freigestellt bin
(12:15:14) (steuerlux): Brutto – 540 – 396, Kellisch
(12:15:27) (Grenzi01): muss ich dann volle tage rechnen oder hable
(12:15:37) (Grenzi01): halbe
(12:15:38) (dosch): Wenn man verheiratet ist und das LUX Gehalt höher besteuert wird, hat man dann letztendlich weniger als vor der Hochzeit oder würde getrennt veranlagen lassen dann eher lohnen?
(12:15:39) (steuerlux): Der Arbeitgeber müßte die Stunden in D schon in der Lohnabrechnung steuerfrei lassen.
(12:15:42) (kellisch): danke
(12:15:55) (steuerlux): Man rechnet mit Stunden knollix
(12:16:11) (steuerlux): Sonderfall Berufskraftfahrer, hier wird nicht mit Stunden gerechnet
(12:16:26) (Grenzi01): wie genau mit 40 Stunden die woche ?
(12:17:02) (kcolor): was ist wenn der Arbeitgeber die Stunden in der Lohnabrechnung nicht steuerfrei lässt. Wer ist verantwortlich ?
(12:17:05) (Grenzi01): und mit 360 tagen oder genau auf die tage, und wieviele stunden kann ich dann in de arbeiten ?
(12:17:17) (steuerlux): Wer in L verheiratet ist, zahlt weniger Steuern. Oft empfiehlt es sich aber, dann keine Steuererklärung in L zu machen. Denn aber der Heirat mit einem berufstätigen Ehegatten, bekommt man fast nichts mehr von der Steuer zurück.
(12:17:39) (steuerlux): Man rechnet normal mit 173 Stunden den Monat. knollix
(12:18:18) (Grenzi01): und wieviel stunden kann ich dann in de arbeiten ? 50 %
(12:18:27) (Masen) betritt den Chat.
(12:18:29) (steuerlux): Der Arbeitgeber muß die Angaben, das Stunden in D geleistet wurden, an den Steuerberater geben. Wenn der StB das nicht weiß, ist die Abrechnung falsch. Verantwortlich ist der Arbeitgeber
(12:18:48) (steuerlux): Jede Stunde in D ist dort zu steuern knolllix
(12:19:07) (kellisch): Kann es sein, dass man als Angestellter nachveranlagt wird in Lux, wenn man eine Steuererkl. macht?
(12:19:16) (steuerlux): Wer dann in D mehr als 90% arbeitet verliert die Steuerklasse 2!
(12:19:20) (dosch): Wir haben ja aber auch das Immobiliendarlehen mit den Zinsen, wenn meine Freundin nun nur einen Minijob macht, und man heiratet, würde sich eine Steuererklärung dann noch lohnen?
(12:19:36) (Grenzi01): was bedeutet das ? zu steuern ?
(12:19:36) (steuerlux): meinst Du nachzahlen, kellisch?
(12:19:43) (kellisch): ja
(12:19:52) (Grenzi01): und wo “dort”
(12:20:15) (steuerlux): Aber einem gewissen Einkommen (ca 70000 brutto) ist das so, wenn man keine Abzugsmöglichkeiten hat.
(12:20:34) (kellisch): 70000 Familieneinkommen?
(12:20:48) (steuerlux): Wenn die Zinsen höher sind als der Minijob lohnt sich die Steuererklärung weiterhin, dosch
(12:21:04) (dosch): danke
(12:21:14) (pendler111): Danke Steuerlux! Noch eine Frage: Hier auf der Seite steht, dass es Grenzgänger hinnehmen müssen, dass ihre Rente doppelt versteuert wird.
Gibt es da Hoffnung auf Änderung?
(12:21:17) (steuerlux): Bruttoeinkommen
(12:21:47) (steuerlux): zu versteuern knollix
(12:22:22) (Manni) betritt den Chat.
(12:22:23) (steuerlux): Die Rentenbesteuerung: Die Rente wird nicht doppelt besteuert. Die Pressemitteilung ist etwas mißverständlich.
(12:22:58) (PL2009): Ist in Lux. die Steuerkl. 2 auch dann möglich, wenn mach nachweislich “eheählich” zusammenlebt?
(12:23:10) (steuerlux): Im Text steht dann auch genauer, was gemeint ist. Grenzgänger können in der dt. Steuererklärung ihre lux. Sozialversicherungsbeiträge nicht geltend machen.
(12:23:22) (steuerlux): Andererseits müssen sie später aber die Rente in D versteuern.
(12:23:57) (Grenzi01): Was ist mit dem Doppelbesteuerungsabkommen DE-LUX ?
(12:24:03) (steuerlux): Nein PL2009. Gemeint sind nur Homosexuelle Paare. Diese können in LUX ein Lebensgemeinschaft bilden
(12:24:28) (steuerlux): Genauer knollix – wegen der Rente?
(12:24:50) (Grenzi01): ne wegen dem arbeiten in de und lux für ne lux firma
(12:24:57) (EddyThor): Zur Info: Fragen und Antworten werden protokolliert und in einem Artikel in den nächsten Tagen auf die Seite gestellt. Mitschreiben ist also nicht nötig!
(12:25:09) (Masen): das ist aber genau der nachteil, in d kann man kontinuierlich steigende rv-beiträge absetzen, was dazu führt, daß die nachgelagerte rentenbesteuerung auch ok ist. was aber mit der lux-rente, wenn die beiträge nicht abzugsfähig sind in d?
(12:25:24) (steuerlux): Genauso steht das im Doppelbesteuerungsabkommen drin. LUX hat nur dann das Besteuerungsrecht, wenn die Arbeit auch auf lux. Gebiet stattfindet.
(12:25:28) (dosch): danke eddy, ich komm auch gar nicht mehr mit 😉
(12:26:03) (steuerlux): Ja so hat der EuGH schon entschieden masen
(12:26:22) (PL2009): Können nach der Scheidung die Kinder weiterhin in Lux. über mich krankenversichert sein/bleiben, wenn die Kinder bei der Mutter leben?
(12:26:27) (steuerlux): weiß ich nicht rbroedel.
(12:26:40) (rhodan) betritt den Chat.
(12:27:04) (steuerlux): es kommt darauf an , ob die Mutter arbeitet pl2009#
(12:27:24) (Manni): Kann ich denn die zus. Rentenversicherungsbeiträge, die in L steuerfrei sind, in D absetzen?
(12:27:34) (Grenzi01): ich versteh das nicht, nach den einträgen hier in den forum kann man eine bestimmte zeit in de arbeiten, ohne dafür steuern in de zahlen zu müssen
(12:27:40) (PL2009): mutter arbeitet jetzt wieder (in D)
(12:27:54) (steuerlux): Die normalen privaten Versicherungsbeiträge können nur in D abgesetzt werden, Manni
(12:28:07) (steuerlux): nein Grenzi01
(12:28:23) (Grenzi01): wie nein
(12:28:25) (steuerlux): dann können die Kinder nur über die Mutter versichert sein. PL2009
(12:28:32) (rbroedel): Wenn man vom AG kein zinsbegünstigtes Darlehen gibt, wie bzw. wieviel kann man deswegen die Versteuerung des Bonus reduzieren?
(12:29:24) (steuerlux): Jede Arbeitsstunde in D ist in D zu versteuern. Hier gibt es keine Freibeträge. Allenfalls die WErbungskostenpauschale von 920 Euro.
(12:30:20) (steuerlux): Der Zinszuschuß durch den AG ist steuerfrei. Sonst muß ein Bonus voll versteuert werden.
(12:31:24) (rbroedel): Wie hoch kann der Zinszuschuß maximal sein?
(12:31:26) (steuerlux): Wer Einkünfte aus einem Schiffsfonds oder geschlossenen Immofonds in D hat, muß diese Einkünfte auch in der lux. Steuererklärung angeben. Wenn man es richtig macht.
(12:31:53) (steuerlux): Das hängt vom Familienstand ab rbroedel.
(12:32:04) (rbroedel): verheiratet und 2 kinder
(12:32:24) (Grenzi01): was ist mit dieser “Arbeitszeit: 183-Tage Regelung” ?
(12:32:33) (steuerlux): rund 6000 Euro (geschätzt)
(12:32:49) (kellisch): Wäre ein zinsfreies Darlehen vom AG steuerfrei?
(12:33:08) (rbroedel): Das ist ein Wort:)
(12:33:55) (steuerlux): Die 183 Tage Regel gilt nicht für Grenzgänger. WEr in D wohnt, und in D angestellt ist, und 183 in L arbeitet, der kann sich in L versteuern lassen.
(12:34:14) (steuerlux): Ich weiß nicht, ob es überhaupt zinsfreie Darlehen gibt
(12:34:37) (steuerlux): steuerfrei sind nur die Zinsen
(12:34:46) (steuerlux): Nicht die Tilgung
(12:35:01) (EddyThor): (flüstert zu (Grenzi01)) ist doch nicht schlimm, wenn die Fragen veröffentlicht werden – vielleicht helfen sie anderen grenzgängern? Steht doch kein echter Name dabei…
(12:35:07) (Grenzi01): und wer in d wohnt und in lux angestellt ist muss immer für zeiten in D steuern in d zahlen ?
(12:35:36) (steuerlux): Ja knollix. Ich weiß. Es ist schwer zu glauben, weil es noch immer so viele nicht machen.
(12:36:05) (Grenzi01): also arbeite ich besser nur in lux…..
(12:36:20) (steuerlux): Dann zahlt man in D keine Steuern.
(12:36:39) (steuerlux): Viele Arbeitnehmer können sich das aber leider nicht aussuchen.
(12:36:54) (Grenzi01): und das geht auf stunden und muss vom arbeitgeber angegeben werden oder wie läuft das ?
(12:37:18) (steuerlux): Es gibt aber auch viele Firmen, die das alles richtig abrechnen. Das geht sogar soweit, dass sogar die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß in D bezahlt werden.
(12:37:27) (inyx) betritt den Chat.
(12:37:43) (Grenzi01): und dann muss/kann auch jeweils in D und lux eine steuererklärung gemacht werden
(12:37:57) (steuerlux): die deutschen Stunden werden in der monatlichen Lohnabrechnung bereits steuerfrei belassen. Der Arbeitnehmer muß sich dann selbst um die Besteuerung in D kümmern.
(12:38:11) (steuerlux): … und in D eine Steuererklärung machen.
(12:38:15) (dosch): Wenn wir verheiratet wären, meine Freundin einen Minijob macht (4800 EUR por Jahr) würde es sich also nicht lohnen eine Steuererklärung in L zu machen. Wir würden bei zwei Haushaltsmitgliedern nur insgesamt 3000 EUR für unser Darlehen (Zinsen) angerechnet bekommen?
(12:38:40) (Grenzi01): also mit einer einkommenssteuer erklätung, oder wie ich das sehe besser über einen steuerberater
(12:39:00) (steuerlux): Ja dosch. Dann lohnt sich das nicht. ES sei denn ihr habt noch die anderen Abzugsbeträge.
(12:39:25) (dosch): danke, aber nicht das ich wüsste
(12:39:27) (steuerlux): in komplizierten Fällen lieber zu einem StB, knollix.
(12:40:00) (steuerlux): Wer aber schon verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben und dann heiratet, muß weiter abgeben.
(12:40:25) (Grenzi01): ich hab mir schon mal ihr buch gekauft… vielleicht reicht das ja schon
(12:40:38) (steuerlux): Gute Sache!
(12:41:08) (Grenzi01): nun noch mal zu meine Frage wegen letztem jahr 1/2 Jahr in D halbes jahr in lu
(12:41:26) (steuerlux): das ist besonders kompliziert.
(12:41:38) (steuerlux): in L kann man dann keine Steuererklärung machen.
(12:41:53) (Grenzi01): ok
(12:41:58) (steuerlux): In D ist das lux. Gehalt unter Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen
(12:42:06) (Grenzi01): und in de nur fürs erst hable
(12:42:26) (steuerlux): L setzt voraus, dass man 90% der Einkünfte in L verdient hat. DAs schafft man meistens nur, wenn man schon im März anfängt.
(12:42:27) (Grenzi01): ok ich glaube ich brauche doch eine StB …..
(12:42:30) (dosch): ich habe die ersten zwei wochen in diesem jahr noch in D gearbeitet, gilt für mich dann das gleiche wie für knollix?
(12:42:54) (steuerlux): Ja, aber man kann auch die Versicherungen ansetzen, die man bis Dez. bezahlt hat.
(12:43:30) (Grenzi01): für letztes jahr habe ich auch keinen kinderbonus bekommen, weil ich am 01.01.2008 noch nicht in lux gearbeitet habe
(12:43:31) (steuerlux): bei nur 2 Wochen schafft man die 90% – Grenze. Aber die Steuererklärung in D muß man auch machen.
(12:43:36) (Jumbo) betritt den Chat.
(12:43:57) (steuerlux): In D fällt dann aber – je nach Verdienst für 2 Wochen – wohl keine Steuer an.
(12:44:16) (dosch): gut
(12:44:56) (Grenzi01): mit dem bonus habe ich ja dann wohl pech gehabt…
(12:44:56) (steuerlux): Ja, mit dem Kinderbonus, das war eine gesetzliche Fehlleistung soweit der 1.1. vorausgesetzt wurde.
(12:45:46) (steuerlux): das war nicht die Idee des Gesetzgebers. Die Sache war auch zunächst unklar zwischen den Behörden Finanzamt und Familienkasse. Auf meine Anfrage gab es dort eine Konferenz.
(12:45:54) (Jumbo): Frage Rente
(12:46:05) (steuerlux): Auch auf der Internetseite der Familienkasse war der Fall nicht zu lesen.
(12:46:16) (steuerlux): Ja Jumbo?
(12:46:19) (Jumbo): Mit welcher Höhe a nachzahlung kann man rechnen
(12:46:39) (Jumbo): und wie sind die 50-56% anzusetzten? #
(12:46:42) (Jumbo): vom brutto?
(12:46:58) (Grenzi01): mittlerweile bekommen wir den bonus monatlich, aber die beträge sind nie einheitlich und erschliessen sich mir auch nicht…..
(12:46:59) (steuerlux): Das kommt auf den Verdienst an. Habe jetzt gerade eine Steuererklärung für einen Rentner gemacht, der mußte 1200 Euro zahlen.
(12:47:21) (steuerlux): In D wird die Rente noch nicht voll versteuert.
(12:47:22) (Jumbo): boah sehr viel für wieveil jahre?
(12:47:39) (steuerlux): Wer bis 2005 die Rente angetreten hat, versteuert 50%.
(12:47:46) (Jumbo): bekannt
(12:47:50) (steuerlux): Ab diesem Jahr geht es in 2% – Schritten aufwärts
(12:47:56) (Jumbo): klar
(12:48:04) (steuerlux): Wer also 2007 eintrat, wird mit 54% versteuert.
(12:48:10) (EddyThor): (flüstert zu (Grenzi01)) OK machen wir so!
(12:48:15) (Jumbo): welches ist der Freibetrag und was ist in D alles absetzbar?
(12:48:25) (steuerlux): ABER: Die jährliche RENTENERHÖHUNG wird gesondert berechnet und mit 100% versteuert!
(12:48:32) (Jumbo): werde rückwierkend ab 10/06 in L berentet
(12:49:04) (steuerlux): 100 Euro Freibetrag. Absetzen kann man weiterhin das übliche (z.b. Versicherungen, Handwerkerkosten). Nur leider haben die meisten Rentner keine Lebensversicherungen mehr.
(12:49:06) (Jumbo): Nachzahlung ist in Berlin warte auf Abrechnung mit Arbeitsamt D und Krankenkasse D
(12:49:46) (steuerlux): Dan ist der Steuersatz 52% für die Rente. Der bleibt also FIX. Nur die Rentenerhöhungen werden mit 100% besteuert.
(12:49:52) (sms4u) betritt den Chat.
(12:50:07) (Jumbo): wobei bei AA in D vergessen wurde die dt. bezogene Rente zu verrechnen…. echte schlamperei
(12:50:51) (steuerlux): Die Grenzgänger-Probleme sind kompliziert. Es passieren noch viele Fehler.
(12:50:51) (Jumbo): also a besten Steuerberater aufsuchen und Fachmann macht dann alles….grins
(12:51:12) (steuerlux): Rentendinge sind nicht unbedingt Steuerberatersachen.
(12:51:24) (Jumbo): wer dann noch?
(12:51:41) (steuerlux): Auch die Arbeitsämter, weiter weg von Trier, wissen oft nicht, dass ein Grenzgänger einen ALG Anspruch hat.
(12:51:41) (sms4u): Wenn ich richtig informiert bin können Immobiliendarlehen nun auch von Grenzgängern geltend gemacht werden. Sind daran bestimmt bedingungen geknüpft wie z.B. Finanzierung bei einer Luxembourger Bank? (Immobilie ist in Deutschland)
(12:52:14) (steuerlux): Es gibt z.B. die anerkannten zugelassenen Rentenberater. Mein Co-Autor Christl ist z.B. einer.
(12:52:15) (dosch): Ich hab mal eben nachgeschaut. Unsere Zinsen für unser Immobiliendarlehen liegen unter 5000 EUR pro Jahr. Werden die 1500 pro Haushaltsmitglied dann einfach nur geringer angesetzt oder gar nicht mehr?
(12:52:41) (Jumbo): ok, danke
(12:52:41) (Joetr) betritt den Chat.
(12:52:44) (steuerlux): NE sms4U, alle Banken werden akzeptiert. Frage hatten wir eben schon. Siehe oben(12:53:12)
(12:53:38) (sms4u): ok
(12:53:42) (sms4u): danke
(12:53:49) (steuerlux): So jetzt zur letzten Fragerunde. Noch 8 Minuten
(12:54:09) (Jumbo): Allgemein Danke für Ihren Service hier….
(12:54:20) (dosch): Danke auch
(12:54:39) (steuerlux): So erfahre ich auch die wahren Probleme der Grenzgänger.
(12:54:56) (dosch): meine letzte Frage von oben stelle ich eben nochmal: Unsere Zinsen für unser Immobiliendarlehen liegen unter 5000 EUR pro Jahr. Werden die 1500 pro Haushaltsmitglied dann einfach nur geringer angesetzt oder gar nicht mehr?
(12:55:20) (steuerlux): Wieviele Wohnen im Haushalt?
(12:55:25) (Jumbo): genau…und die werden immer mehr ….mit der Zeit
(12:55:25) (dosch): zwei
(12:55:38) (Jumbo): Danke und by
(12:55:38) (steuerlux): Also Höchstbetrag 3000 Euro
(12:55:44) (steuerlux): Die 2000 Euro verpuffen.
(12:55:49) (dosch): auch bei den geringen zinsen?
(12:56:01) (sms4u): Ich bin seit diesem Jahr verheiratet…inwiefern ändern sich die Freibeträge für Versicherungen / Bausparen / Darlehen / Zusatzpension? (672 pro Haushaltsmitglied) KOnkrete Frage: Sollte ich nun diese Jahr 2x 672 = 1344 in meinen Bausparvertrag einzahlen?
(12:56:13) (steuerlux): Ja dosch
(12:56:24) (PL2009): Hat eine Gütertrennung (Ehevertrag) Auswirkungen auf Angaben in der Lux. Steuererkl.? Vorteil / Nachteile?
(12:56:41) (steuerlux): Ja sms4u. Wenn man das Geld übrig hat nutzt man so das Steuersystem am besten.
(12:56:53) (steuerlux): Steuerlich ist die Gütertrennung ohne Belang.
(12:57:12) (steuerlux): Gütertrennung ist im Scheidugnsfalle entscheidend
(12:57:32) (sms4u): ok, danke. Gilt das Analog auf für die Versicherungsbeiträge?
(12:57:44) (steuerlux): Ja sms4u
(12:57:58) (sms4u): pension aber nicht, oder?
(12:58:08) (PL2009): sage herzlichen DANK !!! wie kurz so eine Std. ist. MERCI! Hoffentlich gibt es sowas bald mal wieder… Denke wir sehen uns mal live…;-)
(12:58:16) (steuerlux): Allerdings bei Versicherungen gilt: Man kann auch freiwilliig in die lux. gesetzl. Rente einzahlen. Dort ist die Rendite sicher und hoch.
(12:58:26) (steuerlux): Pension?
(12:58:44) (sms4u): Zusatzpenson (z.B. Fortis OptiPension)
(12:59:10) (steuerlux): Ich weiß, die Zusatzpension hat andere Voraussetzungen. Sie ist nicht an die haushaltsmitglieder gekoppelt, sondern als Alter
(12:59:14) (EddyThor): Wir kommen zum Ende
(12:59:39) (steuerlux): Das war ja wieder sehr interessant, nicht war EddyThor.
(12:59:41) ChatBot: (CaptainHook) betritt den Chat.
(12:59:47) (steuerlux): wahr
(12:59:49) (dosch): Ich habe alle meine Fragen gestellt, vielen Dank!!!
(12:59:49) (sms4u): ok, danke…war sehr aufschlussreich
(12:59:57) (steuerlux): Das freut mich
(13:00:10) ChatBot:  verlässt den Chat.
(13:00:16) (EddyThor): Ja, vielen Dank für den tollen Service
(13:00:21) (sms4u): bin auf das komplette protokoll gespannt…
(13:00:30) (sms4u): schönen nachmittag noch
(13:00:36) (steuerlux): Die Probleme werden auch immer von einer anderen Seite beleuchtet. Das macht die Sache auch für mich interessant.
(13:00:55) (EddyThor): Das Protokoll wird wahrscheinlich am Montag auf dieser Seite veröffentlicht.
(13:01:07) (steuerlux): Dann sage ich mal Adieu!
(13:01:27) (EddyThor): Das Protokoll vom letzten Chat ist auch einsehbar unter “Ratgeber” => “Geld”
(13:01:45) (EddyThor): Vielen Dank Steuerlux