Rente in Luxemburg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 26/01/2010 um 00:01
5 Kommentare
Rente in Luxemburg
Allen ist bewusst: Die Zahl der Rentner wird – wie in Deutschland – auch in Luxemburg ansteigen. Inzwischen stehen nun immer mehr Grenzgänger vor dem Eintritt in die Altersrente. Um in Luxemburg eine Berechtigung auf Rente zu haben, muss man mindestens 120 Monate (“Wartezeit”), davon mindestens 12 Monate im Großherzogtum, sozialversicherungspflichtig gewesen sein.
Generell ist festzuhalten, dass es überall immer mehr Menschen mit Rentenanspruch geben wird. Das zwingt die Regierungen zum Umdenken. So auch in Luxemburg.
Sozialminister Mars di Bartolomeo (LSAP) and bei der Vorstellung des Jahresberichts der Sozialversicherung am Montag in Luxemburg deutliche Worte.
„Weitermachen wie bisher, das würde bedeuten, dass wir in 20 bis 30 Jahren in Luxemburg mindestens eine Million Beschäftigte haben, die Beiträge bezahlen. Ich glaube nicht dass es machbar ist, die Zahl der Arbeitsplätze in 20 Jahren zu verdrei- oder zu vervierfachen“.
In Luxemburg zahlen Beschäftigte, Arbeitgeber und Staat jeweils 8 Prozent des Bruttolohns in die Pensionskasse. Dieser Beitragssatz sei laut Mars di Bartolomeo seit 30 Jahren stabil. Ein Tabu sei er jedoch nicht. Soll heißen: Es ist durchaus möglich, dass die Beiträge steigen werden.
Ein voller Rentenanspruch soll hingegen weiter nach 40 Jahren bestehen – allerdings gegebenenfalls als reine “Arbeitsjahre” – also ohne Anrechnung von Studium und Ausbildung. Eine Kürzung der Rentenhöhe schließt di Bartolomeo aber nicht aus.
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rakaethe
Hallo,
bezüglich der Rente mit 57 und den 40 Pflichtversicherungsjahren eine Frage:
Zählen zu diesen 40 Jahren Pflichtbeiträge auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde ?
Ich habe nirgendwo wirklich gelesen das es sich um "Karrierejahre" handeln muss, also wirklich Jahre, in denen man einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen ist.
Hat jemand Erfahrung damit, wie es aussieht, wenn in diese Zeiten des Bezuges von Arbeitlosengeld ( deutsche Seite ) eine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung gefallen ist ?
Wie wird das auf die Rente mit 57 Jahren und (über) 480 Monate Pflichtversicherungsbeiträge bewertet ?
Danke im Voraus
Rakaethe
Lundy
Danke für die Korrektur!
Ich denke, es ist schon wichtig darauf hinzuweisen, dass u.U. ein Jahr Beschäftigung in Luxemburg reicht, um dort einen Rentenanspruch zu erlangen. Ich schätze mal, dass der Großteil der deutschen Grenzgänger von einer Mindestbeschäftigungszeit von 10 Jahren ausgeht; ist zumindest mein Eindruck, den ich bei Gesprächen über dieses Thema gewinne.
Viele Grüße
Lundy
Eddy Thor
Sorry, falls es etwas missverständlich ausgedrückt wurde.
Also:
Der Grenzgänger hat einen Teil seiner Berufslaufbahn in Luxemburg garbeitet. In diesem Fall erhält er Altersrente aus Deutschland und Luxemburg, vorausgesetzt, er wa mindestens ein Jahr in Luxemburg sozialversichert.
Jedoch erhält der Grenzgänger nur dann Altersrente von einem Staat, wenn er die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Altersrente entsprechend der nationalen Gesetzgebung des Landes erfüllt.
In Luxemburg besteht für alle Erwerbstätigen und freiwillig Versicherte dann ein Rechtsanspruch auf eine
Alterspension, wenn Altersgrenze und Wartezeit erfüllt sind. Die gesetzliche Altersgrenze liegt bei 65 Jahren,
die Wartezeit ist erfüllt, wenn 120 effektive Versicherungsmonate vorgewiesen werden können.
Soweit die Beratungsbroschüre...
Da liegst du vollkommen richtig Lundy. Da ist/war der Verfasser schlecht informiert, alles andere wäre mit EU-Recht auch unvereinbar. Ergänzend kann man noch hinzufügen, dass entsprechend der Arbeitsjahre in Lux. geteilt durch 40 , der Rentenanspruch berechnet wird.
Hat man also 2 Jahre in Lux. gearbeitet, mind. 8 Jahre z.b. in Deutschland, dann würde man 2/40 (je nach Einkommen) erhalten.
Lundy
Im Text steht folgendes:
"Um in Luxemburg eine Berechtigung auf Rente zu haben, muss man mindestens 120 Monate im Großherzogtum sozialversicherungspflichtig gewesen sein."
Dies ist nach meinen Informationen falsch. Es reicht eine Beschäftigung von mindestens 12 Monaten in Luxemburg UND eine Beschäftigung von mindesten 108 Monaten (9 Jahren) im eurpäischen Auslannd.
Anders gesagt: die genannten 120 Monate stehen quasi für eine "Wartezeit". Zur Erfüllung dieser Wartezeit werden Versicherungszeiten aus anderen (europäischen) Ländern mit berücksichtigt.
Fazit:
Wenn ein Grenzgänger mindestens 9 Jahre in anderen europäischen Ländern als Luxemburg arbeitete und zusätzlich mindestens ein Jahr in Luxembourg, so wird er aus Luxemburg eine separate Rente erhalten.