Am 32. Verhandlungstag wurde die Staatsanwaltschaft konkret: Im Luxair-Prozess wurden gestern die Strafforderungen gestellt.
Welcher der sieben Angeklagten hatte welche und wieviel Schuld an dem tragischen Flugzeugunglück, bei dem am 6. November 2002 20 Menschen gestorben waren?

Die Hauptschuld an dem Unglück liegt für den Staatsanwalt ganz klar beim angeklagten Piloten der Fokker F50, deren Landung unter schlechten Bedingungen missglückte. Auch die leitenden Ingenieure von Luxair seien verantwortlich – ihnen seien die technischen Mängel bekannt gewesen, deren Verkettung, zusammen mit dem Fehlverhalten des Piloten, zum Absturz geführt haben.

Die Anklage fordert für den Piloten dreieinhalb Jahre Haft sowie eine Geldstrafe, zwei Techniker sollen 18 Monate ins Gefängnis, der Technische Direktor für zwei Jahre. Drei ebenfalls angeklagte ehamlige Luxair-Generaldirektoren seien laut Staatsanwaltschaft nicht zur Verantwortung zu ziehen, da die Fehlerkette nicht in ihrem Verantwortungsbereich gelegen habe – für technische Belange sei der Technische Direktor zuständig gewesen, den Direktoren habe außerdem aufgrund ihrer anders gelagerten Qualifikation das Fachwissen gefehlt, die Mängel beurteilen zu können, so die Begründung des Staatsanwalts.

Alle geforderten Haftstrafen können nach Angaben der online-Ausgabe des Luxemburger Wort komplett zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bei dem Flugzeugabsturz am 6. November 2002 hatte sich nach der vorliegenden Rekonstruktion der Ereignisse eine verhängnisvolle Fehlerkette ereignet: Der Pilot wollte wegen der schlechten Sicht die Fokker F50 so schnell wie möglich drosseln. Dazu habe er die Sperren an den Schubhebeln gelöst und die Hebel nach hinten gezogen. Beim Ausfahren des Fahrwerks wurde der “Secondary Stop”, eine weitere Sicherung, durch einen Fehler in der Skid Control Unit (SCU) abgeschaltet, so dass die Hebel (ohne Absicht des Piloten) in eine Position rutschen konnten, die zur Fehlstellung der Propeller und somit zum Absturz führte. Über das SCU-Problem sei Luxair informiert gewesen, die Behebung des Problems sei vom Flugzeughersteller Fokker allerdings als “nicht obligatorisch” klassifiziert worden. Die technische Abteilung hatte den Fehler daher auch nicht korrigiert.