Autofahrer, die künftig unberechtigt auf einem für Behinderten reservierten Parkplatz parken, werden zukünftig kräftig zur Kasse gebeten: Die Strafe wird auf 145 Euro erhöht.

Am Freitag hat die luxemburgische Regierung beschlossen, die Gesetzgebung für Parkverstöße auf besonders gekennzeichneten Plätzen für gehandicapte Personen zu verschäfen.

Folgende Verstöße sind betroffen:

  • Parken oder Halten auf einer für Parkfläche, die für Fahrzeuge reserviert ist, die dem Transpor von behinderte Personen dienen
  • Benutzen eines nichtvorschriftmäßigen Parkscheins
  • nichtvorschriftmäßige Benutzung eines Parkscheins