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Forum / Familie und Gesundheit

Geringfügige Arbeit und monatliches Kindergeld  

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KemppiVota
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8 Jahren  ago  

Hallo, ich hab ne Frage,

ich hab hier schon mehrfach gelesen, dass, wenn ich getrennt lebe von meinem Mann ( der ist Grenzgänger und wir beziehen das Kindergeld monatlich von Lu) und ich dann eine geringfügige Arbeit hier in Deutschland annehme, dass das Kindergeld von Lu weiterlaufen wird monatlich. Meine Frage ist, gibt es eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze für mich oder ist das alles humbug und das Kindergeld wird dann nur noch ausgleichend alle sechs Monate gezahlt? Da der Verdienst des Mannes ca 2500 Euro beträgt und ich mit den Kindern (4) nun eigentlich maßgeblich von der monatlichen Zahlung vom Kigeld lebe + einem nicht in vollem Umfang Unterhalt für die Kinder,(auf den Ehegattenunterhalt habe ich verzichtet, da ich nicht will dass er zu sehr zurückstecken muss trotz harter Arbeit und er darüber hinaus sowas auch nicht zahlen möchte/Kann) würde ich gerne wenigstens geringfügig etwas dazuverdienen, damit wir nicht all zu sehr zurückstecken müssen. Ich war all die Jahre in der Ehe nicht berufstätig.. Kann mir jemand helfen und/Oder weiß jemand wo ich das hundertpro nachlesen könnte ?

Lg


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

eine wöchentliche Arbeitszeit darf 8h nicht überschreiten! Wenn du unter diesen 8h bleibst, bleibt Luxemburg weiter erstrangig zahlungspflichtig. 100% kannst du das selber telefonisch nachfragen bei der Familienkasse in Trier. Luxemburg möchte daraufhin den Ablehnungsbescheid von DE haben, denn vorbeugend diesen einzureichen ist besser, wie später plötzlich den Bezug eingestellt zu bekommen, weil auf irgendeinem Antrag ein Minijob vermerkt ist. Dann stellt Luxemburg unverzüglich die Zahlungen ein, solange bis ein Nachweis erbracht ist.