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Forum / Steuern und Finanzen

Fristverlängerung Einkommensteuerklärung beantrgaen?  

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Saar74
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich muss diese Jahr erstmalig eine Steuererklärung in Lux abgeben, da wir seid 2018 die Option der Zusammenveranlagung gewählt haben.

Die Lux Steuerbehörde hat mich auch aufgefordert alles bis zum 31. MÄrz einzureichen.

Allerdings hat meine Frau noch nicht die deutsche elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018 bekommen. Auch einfach mal so Anfrage ist schwierig da sie Beamtin ist.

Da jetzt die Zeit knapp wird, interessiert es mich. Sollte ich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen oder ist eine Verspätung unproblematisch?

Danke für eure Erfahrungen

 

 


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Phil Connors
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5 Jahren  ago  

Ich habe Sie in den letzten 12 Jahren immer erst zwischen Ende Oktober und Mitte Dezember abgegeben, war nie ein Problem.

Da die Steuerbehörde seit Jahren hoffnungslos überlastet ist wird Sie Dich vor Ende September nicht mahnen. Selbst nach einer Mahnung hast Du noch immer 31 Tage Zeit.

Danach fallen theoretisch 200 € Strafe an. Ist aber noch nie eingesetzt worden, zumindest nicht bei mir. Auch, als ich einmal am 28.09. gemahnt wurde und die Erklärung erst am 21.12. weggeschicht habe.Mein Steuerberater hat mir damals gesagt, dass bis Ende des Jahres nichts verhängt oder vollstreckt wird.Der Brief mit der Frist bis Ende März muss geschickt werden, um das Gesetz einzuhamten.

Gruss


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LuxusFux
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5 Jahren  ago  

Ich würde auf Nummer sicher gehen und eine Verlängerung beantragen. In der Vergangenheit gab es auch den individuellen Steuersatz noch nicht. Könnte mir vorstellen, dass die den streichen für 2020 wenn du dich nicht an die Fristen hätlst (info hatte mal so was angedeutet).

Aber wofür brauchst du die deutsche LSt Bescheinigung deiner Frau? Kannst du nicht die reguläre Bezügemitteilung verwenden? Die Bescheinigung meiner Frau kam auch schon Mitte Februar, bei mir hängt es noch an meiner Bescheinigung 🙁

Darf ich fragen, wo du die private KV deiner Frau angibst?


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Saar74
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5 Jahren  ago  

Ich gebe diese unter sonstige Befreiungen Feld 741.

Ich habe mich da an dem Beispiel des LCGB orientiert, da diese ja auch auf der Steuerbescheinigung meiner Frau enthalten sind und sie ja auch keine Wahl hat sich anders zu versichern.

Gr

 

 

 


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KrK
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5 Jahren  ago  

Ich stimme Phil Connors völlig zu. Auch ich hatte meine Erklärung meistens in der 2. Jahreshälfte abgegeben und hatte dadurch noch nie Probleme/Strafen etc. bekommen. Allerdings hatte ich bis zur Abgabe diverse automatisierte Schriebe erhalten, die Erklärung einzureichen. Davon darf man sich aber nicht nervös machen lassen, selbst ein Steuerbehördenangestellter sagte mir mal, dass die Abgabe bis Ende September überhaupt kein Problem wäre und ich die Schriebe einfach ignorieren sollte. Ab Oktober werden die langsam etwas nervös, werden aber wohl faktisch mit Strafen erst bei Abgabe im neuen Jahr aktiv.  

Es macht ja auch gar keinen Sinn, schon abzugeben, bevor man nicht alle benötigten Dokumente hat; das führt nur zu unnötig höherem Arbeitsaufwand aller Beteiligter (wodurch sich dann u.a. auch die allgemeine Bearbeitungszeit seitens der Steuerbehörden verzögert). Also es ist sogar im Sinne der Steuerverwaltung (und auch im eigenen Sinne) mit der Abgabe solange zu warten, bis alles komplett ist.

Ich mache diejenigen Teile der Erklärung meistens fertig, soweit ich die dazu nötigen Dokumente hab und wenn dann alles da ist, geb ich ab.  


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5 Jahren  ago  

Die Vergangenheit kannte keinen Individual-Steuersatz, wer den hat und ihn nicht wegen Fristverzug verlieren will sollte pünktlich sein. Man kann sehr flexibel darauf hinweisen das Unterlagen/Angaben fehlen und diese nachgereicht werden


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KrK
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5 Jahren  ago  

Der Hinweis, dass es eine Frist bis zum 31. März für die Wahl/Wechsel der Steuerklasse gibt, ist für den vorliegenden Fall essentiell (hatte zunächst überlesen, dass dies hier der Fall ist). 

Allerdings müssen nach meinem Kenntnisstand 2 Dinge unterschieden werden: 

Das eine ist die Wahl der Steuerklasse (muss der Steuerverwaltung bis 31.03. bekannt sein). Diese Wahl kann der Steuerbehörde online über eine Guichet-Plattform übermittelt werden.

Das andere ist die Abgabe der Steuererklärung als solches, die auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erfolgen kann (aber natürlich innerhalb 2019).

Insofern ist die in dem Beitrag https://www.diegrenzgaenger.lu/finanzen/muss-ich-meine-steuererklaerung-vor-dem-31-maerz-2019-abgeben/ enthaltene Information nicht korrekt, dass bei Steuerklassenwechslern die Steuererklärung bis 31. März abzugeben sei. Denn es müssen für jeden die gleichen Fristen in Bezug auf den Einreichungszeitpunkt desselben Dokuments (z.B. Steuererklärung) gelten und da ist eben eine Abgabe bis 31. 03. nicht zwingend.

Aber um ganz auf Nummer sicher zu gehen, kannst du ja bei solch formalem Administrationskram die Steuerbehörde anrufen. 


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5 Jahren  ago  

Bitte aufpassen!

Das Finazamt braucht eine Steuererklärung und hierfür gibt es ja die zwei bekannte Wege.

Gleichstellung mit Luxemburger und den sg LoJa.

Gleichstellung erlaubt es mehr Punkte steuerlich abzusetzen und hat die Abgabefrist 31.03.2019, gerne mit Hinweis das Unterlagen nachgereicht werden sobald diese vorliegen.

LoJa geht bis 31.12.2019, ist einfacher zu erstellen hat aber dafür weniger Absetzmöglichkeiten.

 

Ich habe schon eine unangenehme Erfahrung gemacht, Gleichstellung zu spät verschickt. Promt bekam ich alles zurück mit dem Verweis das ich wegen abgelaufener Frist nur noch einen LoJa machen kann.


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KrK
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5 Jahren  ago  

@info:

Deine Erfahrung deckt sich nicht mit meiner (und der meines Umfeldes) und auch nicht mit der Guichet-Information  ( https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/pension-rente/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident.html):

"

Fristen

Die Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) soll vorzugsweise bis 31. März des auf das betreffende Steuerjahr folgenden Jahresund unter Einhaltung der bestimmten Sendefristen der verschiedenen Abteilungen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) bei dem zuständigen Steueramt eingereicht werden.

Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben können, müssen die Erklärung für das Steuerjahr N spätestens bis 31. Dezember des Jahres N+1 einreichen.

"

Ist eigentlich eindeutig, dass der 31.03. nicht die finale Frist zur Abgabe der Erklärung ist. Wie gesagt- der 31.03. ist die Frist für die Entscheidungsmitteilung, welche Besteuerungsklasse gewählt wurde. Diese Entscheidung kann via https://demarches.services-publics.lu/fpgsa-acd-mi/Controler  mitgeteilt werden. Für diese Mitteilung bzw. Einhaltung der Frist am 31.03. ist nicht die Abgabe der Steuererklärung nötig).

Ich wurde von einem Steuersachbearbeiter nämlich genau um das Gegenteil des von dir Vorgeschlagenen gebeten, nämlich zu warten, bis ich alles komplett habe und dann alles in einem zu versenden. (macht ja auch für alle Beteiligten Sinn)

 

Aber besser als theoretische Diskussionen darüber zu führen, ist eine kurze Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Steuersachbearbeiter. (denn nicht alle Sachbearbeiter legen die Vorschriften gleich aus (obwohl sie es müssten))

 


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5 Jahren  ago  

Du bist sicherlich jemand der was zurück bekommt, ich musste nachzahlen und vorauszahlen. Mit JoJa halt dann mehr zahlen und höhere Vorauszahlungen.

Wenn du was zurück bekommst werden die ja kein Problem damit haben wenn du denen die Kohle noch etwas länger zur Verfügung lässt.

 


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KrK
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5 Jahren  ago  

Ich hatte zwar meist noch etwas zurückbekommen, aber das macht meines Erachtens keinen Unterschied in der praktischen Handhabung. Angenommen, ich reiche eine unvollständige Erklärung zum 31.03. ein und liefere die fehlenden Daten viel später nach. Dann bekomme ich ja nicht schon direkt einen Steuerbescheid auf Basis der unvollständigen Erklärung, sondern die warten ab, bis alle Daten da sind und erstellen dann einen einzigen Bescheid; es sei denn, in dem Jahr wird nix mehr nachgereicht, dann warten sie nicht mehr weiter, aber erstellen auf Basis von Schätzungen auch einen Steuerbescheid. (die Schätzungen kann man dann durch die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder der Realität anpassen)

Meiner Meinung nach hängt ein hartes Durchgreifen seitens der Steuerbehörde eher damit zusammen, dass sich der Steuersachbearbeiter aus welchen Gründen auch immer profilieren will (z.B. als Stagiaire in seiner Probezeit ). So wurde ich z.B. vor zig Jahren mal aufgefordert, den genauen Bausparvertrag vorzulegen, obwohl der Vertragstext schon lange vorher den Behörden bekannt war und jahrelang lediglich auf Basis des jährlichen Auszugs eine Anerkennung erfolgte, diese aber auf einmal nicht mehr ausreichte...