logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Kinderbertreuung Kita DE - Seite 15, Steuerklärung?  

Profilbild von
wieni
223 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, ich habe nur eine kleine Frage...Hab schon im Forum gesucht, aber alles was ich gefunden haben ist "alt". Es geht um die Kosten der Kinderbetreuung in einer deutschen Kita (beide Elternteile arbeiten in Lux). Der Spass kostet so um die 4000 Euro im Jahr (inkl. Essen). Meine Frage, kann ich die auf Seite 15 in der Steuerklärung unter "Aussergewöhnliche Belastungen - Anlage CE" geltend machen? Ich hatte mal was bei guichet.lu gelesen, dass abhängig vom Einkommen berechnet wird was zumutbar ist und was quasi als "aussergewöhnlich" angesehen wird. Es gibt ja anscheinend 2 Möglichkeiten - einmal eine Pauschale (irgendwas um die 3600 Euro oder so?) und einmal den "wahren" Betrag. Da die Erklärung bald ansteht (und wir es schon für 2015 ggf versäumt haben) wäre ich sehr dankbar für die Info, ob die Abzugsfähigkeit gehaltsabhängig ist oder ich es quasi einfach eintragen kann (inkl Rechnung natürlich)...oder ob deutsche Kitas da grundsätzlich ausgeschossen sind?


Profilbild von
Schaoten
471 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Deutsche KitaKosten kannst als aussergewöhnliche Belastungen in der Lux. Steuerklärung angeben.


Profilbild von
wieni
223 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

...und besser als Pauschale? Oder würdest Du die echten ca 4000 Euro geltend machen? Ich nehme mal an, dass das Essen in der KiTa auch unter Betreuung fällt? (scheint ja in der deutschen Steuerklärung nicht so zu sein)


Profilbild von
MartinO
3 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

An was denkst Du bei dem Wort Betreuung als erstes?

Danach stelle Dir die Frage, warum Betreuung und Essen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Vielleicht ahnst Du es jetzt schon.... Essenskosten sind keine Betreuungskosten und daher nicht berücksichtigungsfähig.