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Forum / Steuern und Finanzen

Wo steuererklärung (bzw. wo nicht)  

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Grenzgaenger2014
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8 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

ich hätte da mal eine generelle Frage, da ich leider beim suchen keine schlüssige Antwort gefunden habe.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn: - Ich und meine Frau zusammen in Deutschland wohnen - Wir beide in Luxemburg arbeiten - Wir beide keinerlei Mieteinnahmen oder sonstige "Jobs" in Deutschland haben

keinerlei Steuererklärung und sonstiges in Deutschland, sondern nur eine in Luxembourg abgeben müssen? Wenn beide in Luxembourg arbeiten, bekommt der Ehepartner mit dem höheren Jahresbruttogehalt Steuerklasse 2 und der mit dem niedrigeren Steuerklasse 1a? (Habe auch 1 mal gelesen, dass beide Steuerklasse 2 bekommen?)

Habe ich das so richtig verstanden? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Vorab schon mal vielen, lieben Dank im Voraus für etwaige Antworten und Tipps.

MfG


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info
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8 Jahren  ago  

Sie sind grundsätzlich verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung zu machen, auch wenn diese letztlich zum Schluss kommt das keine Steuern anfallen.

Sie können vom Finazamt aber eine Befreiung erhalten, diese erfolgt in Schriftform, allerdings meist erst nach 3 Jahren mit "Nullrunden".


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elfe
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8 Jahren  ago  

ich habe lange in Lux gearbeitet und erst die letzten Jahre eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben, wegen Mieteinnahmen eines Ferienhauses. Also so weit ich weiss, nein. Mit der Steuerklasse, einer hat 2, der andere auch 2, aber über die zweite Karte, die wird glaube ich mit 15 Prozent besteuert. Es gibt eine Tabelle, da kannst du nachschauen, was du für die erste Karte bezahlen musst. Wenn es deine erste Steuererklärung ist, bereite dich gut vor, wenn die Abrechnung kommt. Bei uns kam dieser Tage für sage und schreibe vier Jahre die Nachzahlung. Da bekommt man schon mal Schnappatmung. Dann kann es sein, dass du zusätzlich zu deinen Steuern vorauszahlen musst. Ein nach Gehalt nicht kleiner Betrag, der alle drei Monate als Steueramt verrichtet wird.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

aber er hat ja explizit gesagt, dass er keine Mieteinnahmen hat...

Dran denken, dass jegliche Welteinkünfte berücksichtigt werden müssen, Kapitaleinkünfte hat ja eigentlich jeder, Spekulationsgewinne, Photovoltaik etc. Du wirst mich Sicherheit keine Steuern zahlen müssen, aber eine Befreiung von der Steuererklärung würde ich mir wie info sagt vom FA bestätigen lassen, sonst kommen die in ein paar Jahren und wollen rückwirkend die "Nullmeldungen" und du hast die Belege nicht mehr.


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Grenzgaenger2014
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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für die ersten Feedbacks. Macht für mich auch alles Sinn. Aber nehmen wir mal an man hätte nur klassische Kapitaleinkünfte aus Tagesgeldkonten / Bausparverträgen etc., dafür eine deutsche Steuererklärung abzugeben würde doch wenig Sinn machen oder? Zumal ich in einer gut detaillierten Infoübersicht aus dem Jahr 2015 für Grenzgänger gelesen hatte, dass man nur in 3 Fällen eine Steuererklärung in D abgeben muss, nämlich wenn a) Einer der Ehepartner in D tätig ist, b) Man wie gesagt Miteinnahmen oder sonstige EInnahmen aus Arbeitstätigkeiten in D hat oder c) Man über der 19 Tage Regelung liegt mit ausserhalb Lux gearbeiteten Tagen.

Warum sollte das Finanzamt in ein paar Jahren kommen und nachfragen wenn keiner dieser Aspekte zutrifft und niemand im Haushalt in Deutschland steuerpflichtig ist? Nur mal so in den Raum gestellt. Gibt es eine Möglichkeit die Steuerklasse in Lux zu wählen wenn beide dort arbeiten so dass man Steuernachzahlungen vermeiden kann? Z.B. 2 & 1a statt beide 2. So wie in D mit Klasse 3 und 4 z.B.

@Luxi1: Von welchen Belegen sprichst Du genau?

Und nochmals danke für die Infos. 🙂


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obitwo
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8 Jahren  ago  

Hier ist es recht klar geregelt:

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/home/luxemburg/antworten/13/index.html


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info
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8 Jahren  ago  

Man sollte hier beachten das es noch nicht so lange her ist seit alle verpflichtet sind die Steuererklärung online zu machen und damit der Personalaufwand bei Finanzamt drastisch gesunken ist.

Heute geht es halt auch darum das wir Grenzgänger die Anlage N 1AUS befüllen müssen und da wir diese per Unterschrift bestätigen wird es bei einer falschen Angabe durch den Steuerpflichtigen automatisch nicht länger als "Unfall" angesehen.


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herbea
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8 Jahren  ago  

In Luxemburg kann man nicht die Kombi 1a/2 bekommen; wenn beide in Lux. arbeiten ist es wie oben schon erwähnt beide Klasse 2 mit einer Besteuerung des höheren Gahltges auf der 1. Karte nach der Tabelle und die 2. Karte pauschal mit 15% , was ja aber wie oben gesagt zu Nachzahlungen und Vorrauszahlungen führt. Da hilft nur eins: in der Tabelle nachschauen, wo man ungefähr mit beiden Einkommen in der Tabelle landet und dann diszipliniert die Differenz zu den einbehaltenen Steuern auf dem Gehalt sparen, dann tut's vielleicht nicht ganz so weh....


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abc123
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8 Jahren  ago  

@info: wo steht geschrieben, dass Abgabe online verpflichtend ist? Formulare liegen beim Finanzamt zur Abholung bereit, habe sie gestern geholt.


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info
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8 Jahren  ago  

"Grundlage für die verpflichtende Übermittlung der Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz - SteuBAG, BGBl I 2008, S. 2850) und das Jahressteuergesetz 2010 (BGBl I 2010 S. 1768)."

Wenn es noch ausliegt ist die EDV noch nicht soweit - kommt aber noch irgendwann.


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abc123
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8 Jahren  ago  

das mag ja sein, aber derzeit ist es jedem freigestellt, die Erkklärung in Papierform abzugeben


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

also, ich habe sie bisher immer hier ausgedruckt: www.formulare-bfinv.de/und das geht immer noch und es würde ja hoffentlich angezeigt werden, wenn das FA die Ausdrucke nicht mehr annehmen würde...

@Luxi1: Von welchen Belegen sprichst Du genau? grob gesagt, musst du ALLES, was du an Einkünften hast, in D versteuern, außer dem lux. Gehalt (das für den Prog.vorbehalt anzugeben ist). Wenn du also 10€ Zinsen bekommst, musst du die angeben, das FA rechnet aus, dass du damit innerhalb des Steuerfreibetrag liegst und du keine Steuern zahlen musst. Und wenn das FA nach fünf Jahren nachfragt, musst du das rückwirkend machen und Belege, Zinsbescheinigungen oder Kontoauszüge zusammensuchen, wenn noch vorhanden.


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info
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8 Jahren  ago  

Um es nochmals klar zu stellen, offensichtlich kommt es hier doch zu Missverständnissen.

Die Elektronische-Abgabepflicht ist bereits jetzt realisiert für alle die sonstige Einkommen wie zB Photovoltaik haben, also alle die Umsatzsteuerpflichtig sind.

Die Elektronische-Abgabepflich für alle anderen ist in der Umsetzung und sobald euer Finanzamt die notwendige Infrastruktur realisiert hat werden die Papierunterlagen nicht länger angenommen.

Es geht dabei um Rationalisierung in den Ämter und darum ohne Aufand vom Steuerzahler die Daten zu erhalten. Die Steuer kann dann elektronisch berechnet und automatisch eingezogen werden. Im Prinzip kennt das jeder schon von der KfZ Steuer - keine Zulassung eines Fahrzeugs ohne Einzugsermächtigung für die KfZ Steuer.