Am 9. April 2014 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Koblenz ein älteres Ehepaar aus Hessen. Die Frage nach mitgeführtem Bargeld oder gleichgestellten Zahlungsmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr wurde von den beiden Reisenden, auch nach dem Hinweis, dass eine Nicht- oder Falschanmeldung des Bargelds eine Ordnungswidrigkeit darstellt, verneint.

Bei der weiteren Kontrolle wurden die beiden auch körperlich durchsucht. Die Ehefrau hatte 8.000 Euro in ihrer Kleidung versteckt. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden vier Geldbündel festgestellt, die er mit Klebeband im Genitalbereich auf der Haut fixiert hatte. Es handelte sich um drei Bündel mit jeweils 50.000 Euro und ein Bündel mit 44.900 Euro.

Zusatzinformation

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind unter anderem Wechsel, Schecks und Wertpapiere.

Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Vereinigungen) und soll zur Verbesserung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Quelle: Zoll.de