📆 4 Tage

So lange dauert es, bis ein Gesetzestext, nachdem er im Memorial veröffentlicht wurde, in Luxemburg gelten kann. Dies gilt also für das neue Gesetz über Freizeit-Cannabis. Das Gesetz wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag, dem 21. Juli. Das Justizministerium hat dieses Datum bestätigt.

🌱 4 Pflanzen

Das ist der maximale Anbau von Cannabis, der künftig in jedem Haushalt erlaubt sein wird. Pflanzen, die nur zu Hause oder über einen gemeinnützigen Verein “gepflegt” werden dürfen. Dabei ist zu beachten, dass keine Marihuanaplantage von außen sichtbar sein darf (also z. B. keine Töpfe auf den Balkon gestellt werden dürfen).

Auch der Konsum von Haschisch ist auf den privaten Bereich beschränkt. Das Rauchen eines Joints in der Öffentlichkeit bleibt also verboten.

⚖️ 3 Gramm

Den Besitz von kleinen Mengen “Weed” zu entkriminalisieren: Das war eines der Ziele des neuen Gesetzes. Dennoch hat die Regierung von Xavier Bettel Grenzen gesetzt: beim Anbau, beim Gebrauch und beim Weiterverkauf. Angefangen mit dem Verbot, sich nach dem Konsum von etwas, das nach wie vor als Betäubungsmittel gilt, ans Steuer zu setzen!

Der Verkauf zwischen Privatpersonen ab einer bestimmten Menge sowie der Import oder Export sind ebenfalls strafbar. Die Strafen für Personen, die mit ein paar Gramm Cannabis (außerhalb des “legalen” Marktes, siehe unten) erwischt werden, sind hingegen milder. Ab 3 Gramm droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis 6 Monaten, je nach Menge des Besitzes.

🛍 Offene Läden

Lange Zeit wurde darüber diskutiert, den Verkauf von Cannabissamen im Großherzogtum nicht zuzulassen. Letztendlich wird die Zulassung von Händlern beantragt werden können (angefangen bei den derzeitigen CBD-Läden). Auf den verkauften Produkten muss eine ganz bestimmte Kennzeichnung eingehalten werden (wie THC-Gehalt, Anzahl der Samen, Sorte, Herkunft und “eine Gesundheitswarnung”).

In Zukunft ist geplant, dass Luxemburg über eine eigene nationale Produktion und einen eigenen Vermarktungskanal verfügt. Von nun an soll jede Privatperson über 18 Jahre (mit Wohnsitz in Luxemburg) monatlich bis zu 30 Gramm Cannabis erwerben können. 14 “offizielle” Läden sollen über das ganze Land verteilt werden. Fortsetzung folgt mit der nächsten Regierung…

 

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