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Forum / Familie und Gesundheit

Auszeit/Sabbatical Krankenversichung, usw.  

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dara
48 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo. Ich werde ab 1. Februar ein 6-12 monatiges Sabbatical (Auszeit vom Job) beginnen und hier & dorthin reisen. Nun frage ich mich, ob ich mich dann irgendwo abmelden/anmelden muß ? Der Arbeitgeber meldet mich ja bei den Luxemb. Behörden ab (ich weiß noch nicht, ob ich ins das Unternehmen zurückkehre, daher) und wenn ich recht informiert bin, ist man dann noch 3 (?) Monate bei der Krankenkasse weiter versichert. Ist das richtig ? Arbeitslos/-suchend möchte ich mich nicht melden, da ich nach der Auszeit selbst wieder eine Arbeit finde und mich während der Auszeit auf´s Reisen konzentrieren möchte. Zusätzlich schließe ich noch eine Auslandskrankenversicherung ab. Irgendwas vergessen ? 😉 Danke. Dara


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PsstGeheim
760 Messages

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14 Jahren  ago  

*Erhobener-Zeigefinger-Modus an* Darüber informiere ich mich doch, bevor ich eine Sabbatical-Vereinbarung unterschreibe, oder ? *Erhobener-Zeigefinger-Modus aus*

So, jetzt im Ernst, du musst entweder eine private KV in Deutschland abschliessen oder dich bei der gesetzlichen KV freiwillig versichern (da bin ich nicht sicher, ob das einfach so geht). Bei der Auslands-KV würde ich ganz genau hinsehen, ob die nicht irgendwo in den Bedingungen verlangen, dass du Kosten zuerst bei einer Wohnsitz-Krankenkasse einreichst (also Deutschland, oder?), gerade wenn du in der EU reist gibt es ja die Möglichkeit der überschreitenden Abrechnung und evtl. verlangt die Auslands-KV das.

Eigentlich blöd, ich verstehe immer nicht, warum Sabbatical immer unbezahlter Urlaub bedeuten muss. Warum versucht ihr nicht, eine Teilzeit-Vertrag zu vereinbaren ? 2 Jahre Laufzeit, 50% Teilzeit, 1 Jahr Arbeit normal, ein Jahr frei. Man bleibt sozialversichert und erhält den Arbeitsvertrag. Geht natürlich nur, wenn der AG den Mitarbeiter auch behalten will und das Sabbatical nicht als willkommene Möglichkeit sieht, ihn endlich loszuwerden 🙁

Ansonsten viel Spass.


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Sandy
948 Messages

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14 Jahren  ago  

Paß bei der Auslandskrankenversicherung auch auf, wie lange du dich im Ausland aufhalten darfst. Meistens gilt die nur für 6 Wochen am Stück, danach muß man wieder nach Hause.

Ansonsten hat PsstGeheim mit seinem Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen.


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kleo
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14 Jahren  ago  

Leider macht nicht jeder Arbeitgeber den Teilzeit-Vorschlag von PsstGeheim mit und da bleibt kaum etwas anderes übrig als unbezahlter Urlaub oder sogar die Kündigung, wenn man längere Zeit aussteigen will. Ich hab auch vor ab Ende des Jahres für 6 bis 12 Monate eine Auszeit zu nehmen. Wenn man in Luxemburg kündigt, erlischt der Kranken- und Sozialversicherungsschutz mit dem letzten Arbeitstag, d.h. zum 31.12. kündigen und ab 01.01. muss man sich dann selbst (kranken-)versichern (wenn man, wie ich es vorhabe, sich in Deutschland NICHT arbeitslos meldet). Du kannst in Deutschland bei deiner jetzigen GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) bleiben, du musst denen lediglich mitteilen, ab wann du dich freiwillig versichern willst. Bei vielen GKVs geht das per Onlineformular, z. B. BKK Gesundheit. Als "freiwillig Versicherter" zahlst du dann den ermäßigten Beitragssatz von 14,3%, berechnet auf 851,67 € (aktuelle Bemessungsgrundlage laut Auskunft BKK), d.h. ca. 120 € pro Monat für die freiwillige GKV und nochmal um die 15 € Pflegeversicherung. Wenn du dann noch eine Auslandskrankenversicherung hast bist du gut abgesichert. Die Beschränkung auf die 6 Wochen Versicherungsschutz im Ausland solltest du unbedingt beachten, sonst sitzt du mit einem gebrochen Bein o.ä. in Thailand oder sonstwo ziemlich blöd da. Ich hab noch eine recht interessante Homepage gefunden, vielleicht hilft die dir weiter: http://www.ratgeber-aussteigen.de/ Liebe Grüße und viel Spaß in deiner Auszeit, dara!!! :bigsmile: Wenn nicht jetzt, wann dann?!?


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schreiberlein
217 Messages

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14 Jahren  ago  

Eine solche Regelnung, wie von Pssssstgeheim vorgeschlagen, lässt sich m.E. auch steuerlich nicht so leicht realisieren. Denn ich kann nicht ein Jahr lang in Luxemburg Geld verdienen, ohne dort gewesen zu sein. Wenn ich in Luxemburg amgestellt bin müsste ich z.b. jeden einzelnen Tag, an dem ich nicht in Luxemburg, sondern von zu Hause aus arbeite, auch in Deutschland versteuern.

Aber vielleicht gibt es besonere Steuerregelungen für solche Fälle. Sicher ein Thema für den nächsten Steuerchat hier auf diegrenzgaenger.lu 🙂


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Van
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14 Jahren  ago  

Habe Dir soeben eine Nachricht gesendet!


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dara
48 Messages

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14 Jahren  ago  

vielen Dank für den Input von euch. Ich finde die Lösung von psstgeheim auch interessant, aber da ich mir nicht 100%ig sicher bin, dass ich in das jetzige Unternehmen zurückkehren will und mich auch völlig frei/ungebunden fühlen will während der Auszeit, helfen mir die Infos von kleo sehr. Danke - so werde ich es machen. Gruß, dara


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Mizi1
1 Messages

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14 Jahren  ago  

kleo: Wenn man in Luxemburg kündigt, erlischt der Kranken- und Sozialversicherungsschutz mit dem letzten Arbeitstag, d.h. zum 31.12. kündigen und ab 01.01. muss man sich dann selbst (kranken-)versichern (wenn man, wie ich es vorhabe, sich in Deutschland NICHT arbeitslos meldet). Du kannst in Deutschland bei deiner jetzigen GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) bleiben, du musst denen lediglich mitteilen, ab wann du dich freiwillig versichern willst.

Wenn ich mich während der Auszeit (unbezahlter Urlaub/Kündigung ohne Meldung beim Arbeitsamt) komplett im Ausland aufhalte, bzw meine Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch einen sog. Heimaturlaub inbegriffen hat, MUSS ich mich nicht zusätzlich in Deutschland gesetzlich krankenversichern!? So zumindest die Aussage meiner (deutschen) Krankenversicherung..:confused:


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manfred1103
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14 Jahren  ago  

Wenn du im Ausland bist und eine Auslandskrankenversicherung hast, kannst du deine GKV in Deutschland kündigen. Solltest du im Ausland verletzt und zurück transportiert werden (die Kosten übernehmen die meisten Auslandskrankenvers.), muss dich deine letzte GKV in Deutschland wieder aufnehmen (dafür ist auch keine Anwartschaft mehr nötig - Stichwort: Versicherungspflicht). Dass eine (An/Ab-)Meldung beim Arbeitsamt Einfluss auf mögliches Arbeitslosengeld I ist dir ja sicherlich bewusst!? Dafür musst du dem Arbeitsamt auch nicht zur Verfügung stehen. Du musst lediglich einen Tag Ansprüche auf Arbeitslosengeld gehabt haben, um evtl. Vorteile zu haben. Ab diesem Tag beginnt dann auch die Sperrfrist (3 Monate durch Selbstkündigung) (Sperrfrist = kein Arbeitslosengeld) und läuft während deines Auslandsaufenthaltes ab. Bei Rückkehr beziehst du dann direkt ALG I, während du dir einen neuen Job suchst. Ob sich für dich freiwillige Rentenbeiträge (bei der BFA) lohnen, hast du dir auch angesehen?

Sieh dich mal auf den folgenden Seiten um, da sollte so ziemlich alles nötige schon einmal angesprochen worden sein. http://weltreise-info.de/ http://www.weltreiseforum.de/

Viel Glück!


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kleo
6 Messages

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14 Jahren  ago  

zum Thema "freiwillige Rentenbeiträge"

Freiwillig weiter Rentenbeiträge zu zahlen ist sicherlich sinnvoll, aber das würde ich nicht in Deutschland bei der BFA machen, sondern weiter in Luxemburg einzahlen. Hier hat man die Möglichkeit, eine "Assurance Pension Volontaire" beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS) zu beantragen. Man muss dafür lediglich 12 Monate - innerhalb der letzten drei Jahre - in Luxemburg pflichtversichert gewesen sein. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Sozialversicherungspflicht in Luxemburg beim CCSS eingereicht werden. Das Antragsformular steht auf der Internetseite www.ccss.lu unter der Rubrik "Volontaires - Pension". Der Mindestbeitrag beträgt 275,97 € im Monat, wobei mindestens 4 Monate pro Kalenderjahr eingezahlt werden müssen, man aber natürlich auch jeden Monat den Mindestbeitrag einzahlen kann. Beim CCSS gibt es dafür die Abteilung "Service des assurances volontaires", Telefon 40141-3600. Einfach mal anrufen und nachfragen oder auf der Internetseite nachschauen (allerdings nur auf Französisch). Ich denke man kann pauschal sagen, dass eine weitere, freiwillige Einzahlung in das Luxemburger System durchaus rentabel ist! Ich werde diese Möglichkeit jedenfalls als "Sparschwein" für meine Altersrente nutzen.


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manfred1103
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14 Jahren  ago  

Hallo,

habe gerade mal mit der Pensionskasse in Luxembourg telefoniert und nachgefragt wie sich eine freiwillige Einzahlung finanziell auf die spätere Rente auswirkt -> Wenn man ein Jahr den Mindestbeitrag von 275,97 € freiwillig einzahlt, erhält man im Rentenalter ca. 30-40 Euro mehr im Monat. (Wenn man nur 4 Monate einzahlt, erhöht sich die Rente also nur um ca. 10-13 Euro im Monat.) Bsp: man zahlt ca. 1100 € (276 * 4) in 4 Monaten ein --> d.h. die Investition lohnt sich erst nachdem man bereits 9 Jahre die erhöhte Rente kassiert hat (108 Monate (9*12) * 10 Euro mehr Rente im Monat) --> Ist also vom finanziellen Gesichtspunkt fragwürdig ob sich das lohnt.

Allerdings erhöht die freiwillige Einzahlung auch die Monate die man in die Rentenkasse eingezahlt hat und hat damit Einfluss auf das Rentenalter. Das ist schon interessanter.

Unter der folgenden Telefonnummer bekommt man das sehr freundlich (auf deutsch) erklärt: 00352 2241411