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Forum / Familie und Gesundheit

CNS neue Regelung  

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Bluepath
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14 Jahren  ago  

Zur Klarheit: Presseinfo: " Ab dem ersten Oktober gelten die neuen von der luxemburgischen Gesundheitskasse CNS (früher Krankenkasse) aufgestellten Regeln bezüglich des Ausgangs im Krankenschein.
 Wer vom Arzt krank geschrieben wird und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, muss weiterhin die ersten fünf Tage der Krankschreibung zu Hause bleiben. Es sei denn, er ist an den oberen Gliedmaßen verletzt, z.B. ein gebrochener Arm. 
Ausgenommen von diesem Verbot sind außerdem Besuche beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Physiotherapeuthen. 
Außerdem dürfen krank geschriebene Arbeitnehmer nicht in Bars oder Restaurants gehen und an Sportveranstaltungen teilnehmen.



Nur, wenn der Ausgang erlaubt ist, darf man die eigenen vier Wände verlassen. 
Neu sind auch die deutlich eingeschränkteren Zeiten. War der Ausgang bislang von 10 Uhr bis 21 Uhr gestattet, so ist dies im Krankenschein in Zukunft nur noch von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr möglich.
Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen.
Auch Grenzgänger will die CNS verstärkt kontrollieren.

"

So weit so gut... Der offizielle französische Text (im Wort von gestern) sagt, dass: - diese Ausgangszeiten gelten, auch wenn ein (D?) Arzt erweiterte Zeiten auf d. Krankenschein schreiben würde - man keinen Sport treiben darf (außer es wäre vom Arzt ausdrücklich verschrieben) - man keine weitere Aktivität ausüben darf, die mit der Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar wäre - man verpflichtet ist, seinen Aufenthaltsort (falls man nicht zu Hause krank geworden ist...) während der Arbeitsunfähigkeit der Kasse anzugeben.

Der franz. Text sagt auch, dass man schon auch ab dem 1. Tag zum Restaurant gehen darf, um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, unter der Voraussetzung, dass die Kasse vorher darüber informiert wird.

Für einen Arztbesuch außerhalb der Ausgangszeiten muss man ggf. (d.h. im Fall einer Kontrolle) eine Bescheinigung vorlegen können.

Ad absurdum Frage: Wenn sich die Arztpraxis in der Nähe des Fussballstadions befindet, darf ich meinen Fussballschal anziehen oder werde ich auch an den Pranger gestellt??

:devil::devil::devil::devil::devil::devil:


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Shangri
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14 Jahren  ago  

Lächerlich! Die ersten 5 Tage darf man das Haus nicht verlassen? Was machen bitteschön Singles oder Alleinerziehende? Verhungern oder verdursten? Ok, im Krankheitsfall geht man bekanntlich nicht Abends aus oder absolviert weiterhin sein Sportprogramm, aber ein bisschen frische Luft, auch wenn man krank ist, schadet wohl nicht. Im Gegenteil. Hier wird krank=blau machen unterstellt. Da waren Experten am Werk...ohne Worte. Bleibt alle Gesund :bigsmile:


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coco71
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14 Jahren  ago  

@ shangri :

denke nicht dass dir einer einen Stein in den Weg legt wenn du fuer dich Einkaufen gehst oder mal vor der Tuer stehst frische luft zu schnappen , fuer die brauchste ja auch keine zisch km zu fahren . denke eher dass die hier einen Punkt setzen wollen fuer die die denken Ich bin jetzt ueber die Grenze und mir kann keiner mehr was , und Ich persoenlich bin froh dass die Entscheidung so getroffen wurde ! Es soll dazu dienen die Blaumacher an die Leine zu kriegen , und denke auch nicht dass die wenn du einmal Krank bist fuer ne Woche dir die Bude auslaufen , das ist geziehlt fuer die gedacht die das schon im Terminkalender stehen haben wann sie Krank sind und wann Sie urlaub machen ....


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Hanna1
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14 Jahren  ago  

Ich finde die Regelung auch höchst seltsam. Habe eine Lux. Kollegin, die hatte eine langwierige Krankheit, bei der sie starke Schmerzen in der Wirbelsäule hatte. Zuhause im Bett verkriechen hat ihr da (entgegen vielleicht zur Situation einer Grippe) so gut wie gar nicht geholfen. Dennoch durfte sie nur sehr beschränkt ihre Wohnung verlassen und das für einen langen Zeitraum und als Single. Sie war oftmals sehr niedergeschlagen und wenn es noch länger gedauert hätte, wäre wohl zu ihrer eigentlichen Krankheit noch eine Depression hinzugekommen. Kann das der Sinn einer solchen Regelung der Krankenkasse sein?


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Bluepath
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14 Jahren  ago  

vielleicht sollte sich die CNS gegen Kontrollzwang therapieren lassen ??? :devil:


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coco71
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14 Jahren  ago  

die CNS kontrolliert noch nicht genug !


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coco71
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14 Jahren  ago  

wenn man richtig krank ist braucht man auch nichts zu befuerchten ! und wenn einmal einer die Wohnung verlassen will dann kann man der CNS bescheid geben dann ist das auch kein Problem ....


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Bluepath
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14 Jahren  ago  

ich habe damit kein Problem, bin nicht single, habe keinen Hund (mehr), der rausgehen muss, bin kein Fussballfan...kann zur Not Reis und Möhren essen... und bin nie krank geschrieben außer für kurze OP aber soll man denn zu allem ja und amen sagen, bloß weil einige übertreiben ? Sich zu melden und das zu dokumentieren für einen evtl. Streitfall bedeutet m.E. ein enormer bürokratischer Aufwand. Sinnlos.


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Cara
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14 Jahren  ago  

Ich lebe allein und habe einen Hund der 2-3 mal täglich raus muss. Sollte ich in einem Krankheisfalle die CNS anrufen: Hallo, ich muss mit dem Hund raus,ich muss ab und zu mal einkaufen oder zur Apotheke, sollte ich mal krank sein.. Frische Luft tut erwiesenermassen sehr gut, auch bei Erkältungen... Dass man abends nicht weggeht oder an Sportveranstaltungen teilnimmt ist ja wohl klar. Was ist mit Alleinerziehenden die kleine Kinder haben??


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

die kinder in eine 24 std. betreung geben und warten bis einer von der CNS vorbei kommt.


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Bluepath
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14 Jahren  ago  

Abschliessend: Kontrolliert wird zwischen 08.00 Uhr und 21h00 und sollte man nicht daheim sein, hat man drei tage Zeit eine ganz plausible Erklärung samt Nachweis abzuliefern.:wink:


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obitwo
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14 Jahren  ago  

Interessant wäre mal zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage man in Deutschland kontrollieren möchte...

:bigsmile:


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

Verhängung von Hausarrest ohne richterlichen Beschluss???? Entgegen der Anordnung des behandelnden Arztes???? Ich glaube, da ist der Ausgang vor Gericht ziemlich klar....


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chicka
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14 Jahren  ago  

Heute hat es dann auch mal der Volksfreund thematisiert:

[/url] http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/luxemburg/aktuell/Luxemburg-aktuell-Luxemburg-verordnet-kranken-Arbeitnehmern-Hausarrest;art1715,2577563[url]


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Sandy
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14 Jahren  ago  

Also hier bei uns hat es geheißen, die Kontrolle findet nur auf besonderen Antrag des Arbeitgebers statt. Keine Ahnung ob das grundätzlich so ist.