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Forum / Familie und Gesundheit

CNS neue Regelung  

Anonymous
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14 Jahren  ago  

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für Angestellte/Arbeiter ist, die mal nen Krankenschein von 3 Tagen einreichen. Da eine Kontrolle würde einen viel zu hohen Aufwand mit sich bringen. Ich denke es ist für die Mitarbeiter gedacht, die permanent (also hiermit meine ich nicht die wirklich chronisch Kranken oder die Krebskranken) zwischendurch mal immer wieder 1 oder 2 Tage zu Hause bleiben. Ich habe das jahrelang auch erlebt, dass Kollegen ganz schnell statt 30 Tagen Urlaub 50 Tage und mehr hatten. Und wie gesagt, wenn man wirklich krank ist, hat man nichts zu befürchten. Die kochen das Thema jetzt ganz hoch, damit sich die entsprechenden auch angesprochen fühlen und sich vielleicht beim nächsten Krankenschein ganz genau überlegen, ob sie es riskieren wollen, kontrolliert zu werden! Wenn man tatsächlich alleine lebt oder allein erziehend ist, dann klärt man das vorher mit der Lux. Krankenkasse und teilt ihnen mit, dass man Kind zum Kiga oder Schule trotz Krankheit bringen muss und in dieser kurzen Zeitspanne halt nicht zu Hause sein kann. Ich denke, das wird wohl kein Problem sein! Meiner Meinung nach wird hier ganz klar, gegen die reinen "Blaumacher" vorgegangen und das ist auch richtig so. Ich persönlich habe mich darüber während meiner ganzen beruflichen Tätigkeit in Lux. geärgert, dass da nichts unternommen wird und von daher finde ich die Kontrollen richtig!


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fkron
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14 Jahren  ago  

Im Grunde nicht schlecht, um "hypochondrischen Mitmenschen" (bitte nicht falsch verstehen) die Bedeutung des Krankenstandes wieder näherzubringen. Jedoch kommt es mir in der Umsetzung eher so vor, als ob CNS nur knapp davon abgehalten werden konnte, dem Kranken eine elektronische Fußfessel anzulegen. Im Grunde genommen geht es keine Krankenkasse der Welt etwas an, ob ich meine Erkrankung zuhause, bei meiner Freundin oder Verwandten auskuriere. Daß ich mit Erkältung nicht auf dem Sportplatz etc. rumhüpfe, bien sûr, aber meinen Aufenthaltsort stets in vorauseilendem Gehorsam melden? Da kann ich mir nur wünschen, daß der Mailserver alsbald abraucht, wenn jeder dank mobilem Internet jede Standortveränderung postwendend durchreicht.


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14 Jahren  ago  

Weiss jemand, wie man die "Standortänderung" denn mitteilen muss? Reicht da eine Email?


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Bluepath
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14 Jahren  ago  

@ fkron: Im Grunde genommen geht es keine Krankenkasse der Welt etwas an, ob ich meine Erkrankung zuhause, bei meiner Freundin oder Verwandten auskuriere.

Finde ich vom Prinzip her richtig: nur dass einige (viele?) übertrieben haben. Ich habe leider eine krankgemeldete Kollegin bei der Küchenplanung bei Möbel Martin gesehen, das kommt nicht wirklich gut an, wenn man selber dafür einen Urlaubstag nimmt. Stimmt!!! habe ich übersehen... Küchenplanung macht wirklich Kopfschmerzen... :devil:

@ obiwan: deshalb machen m.E. "Standortänderungen" die Kasse recht stutzig bzw. sind nur bedingt "durchzusetzen". Man kann sich nicht 3 Tage krank melden und seine Erkältung im allergenfreien Luftkurort im Allgäu auskurieren, nur weil die Luft besser als in Trier-Kürenz ist... logisch oder ?


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14 Jahren  ago  

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeine rechtsgrundlage für kontrollen vor ort in D gibt. Grundgesetz: unverletzlichkeit der wohnung !


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amelie1
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14 Jahren  ago  

Interessant auch, dass die CNS nicht nur kontrollieren will, ob man daheim ist, sondern auch, ob man seine Mediakemte vorschriftsgemäß zu sich nimmt.

Ich jedenfalls werde das tun, was ich für richtig halte, wenn ich krank bin - was in diesem Jahr bei mir noch nicht einen Tag vorkam.


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Cally
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14 Jahren  ago  

Ich kann die ganze Aufregung gar nicht verstehen. Ich denke auch, dass es hier um Blaumacher geht, die krank machen um irgendwelche privaten Termine zu erledigen.

Wenn jemand wirklich krank ist, hat man im Normalfall auch nicht das Bedürfnis gross vor die Tür zu gehen, sondern man ist froh, dass man zuhause bleiben kann. Das kann doch wohl jeder für 5 Tage aushalten. Nach 5 Tagen kann man doch aus dem Haus gehen, der Arzt muss es nur auf der AU vermerken.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man durchaus mit den Leuten von der CNS reden kann und dass man nichts zu befürchten hat wenn man richtig krank ist.


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coco71
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14 Jahren  ago  

mal gespannt wie das bei mir ist wenn ich mal krank geschrieben bin , mein grundstueck ist komplett eingefriedet und ich habe keine klingel aussen am tor , zudem noch ein schild da haengen vorsicht bissiger hund ? ob die sich trauen das tor aufzumachen , nirgends steht geschrieben dass ich aussen am tor eine klingel anbringen muss 🙂


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toka
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14 Jahren  ago  

da ich Invaliedenrentner bin und vorher sehr lange Krank war, kann ich euch sagen das das schon immer so war. Ich verstehe die Aufregung nicht, die Gesetze gibt es mindestens seit 2004 und seit dem wurde ich auch kontrolliert! Da ich aber gerne Steuern spare und auch sonst alle vergünstigungen in Lux in anspruchnehme, muß ich mich auch auf die Pflichten in Lux einlassen. Man muß sich an die Arbeitsgesetze halten und auch an die sozialen, so ist das! Wacht endlich mal auf und glaubt nicht die alten Märchen (Rente)!! Übrigens sind die Kontrolleure sehr nett und trinken auch mal gerne ne Tasse Kaffee.....


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toka
317 Messages

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14 Jahren  ago  

pad: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeine rechtsgrundlage für kontrollen vor ort in D gibt. Grundgesetz: unverletzlichkeit der wohnung !

die Rechtsgrundlage ist im luxemburger Arbeits/Sozialrecht gegeben. Du wohnst nur in DE, arbeiten tust du in LU und da greift dann das lux Recht. Die ersten 6 wochen zahlt der AG und wenn dann einer kommt, so wurde dieser vom AG beauftragt, die CNS hat da kein Intresse dran. Wenn die CNS bezahlt kommen die auch öfter, das es ja bei missbrauch ein grosser finanzieller Schaden entsteht.

Die Medallie hat immer 2 Seiten, nicht nur die Sonnenseite...........


Anonymous
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14 Jahren  ago  

Ja genau so ist es, wie Toka schreibt. Das war schon immer so, evtl. wurden die Zeiten, in denen man zu Hause sein muss, etwas geändert, aber kontrolliert wurde immer schon. Ich kann das auch bestätigen, da ich auch seit langem krank bin (mittlerweile nicht mehr berufstätig). In der Zeit, als mein Arbeitgeber nicht mehr zahlen musste und die Krankenkasse das übernahm, wurde ich auch kontrolliert. Im Gegensatz zu der Dame, zu der ich damals beim med. Dienst in Lux. zitiert wurde (die war nämlich absolut unverschämt), war der Kontrolleur, der zu mir nach Hause kam, sehr nett. Hat gleich gesehen, was Sache war und hat nur gemeint; ja hierher hätte ich mir die Fahrt sparen können, hat mit mir einen Kaffee getrunken und erklärt, warum so streng kontrolliert werden muss. Es gibt halt wirklich einige, die machen zwischendurch einfach ein paar Tage "Sonderurlaub" und schaden damit im Grunde genommen allen anderen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen, die dann wirklich krank sind. Man wird automatisch wenn man länger oder öfter krank ist, in die Schublade gesteckt, das ist ein "Blaumacher". Und da muss halt einfach strenger kontrolliert werden um die tatsächlichen "Blaumacher" von den wirklich Kranken differenzieren zu können. Es ist halt definitiv so, dass man sich, wenn man sich für einen Job in Lux. bewirbt, man automatisch auch deren Gesetze akzeptiert. Da nützt auch das ganze Aufregen nichts!


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14 Jahren  ago  

Art. 13 GG gilt auch für die CNS Die Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzers dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen


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14 Jahren  ago  

Du musst sie ja auch nicht in die Wohnung lassen. Die Unterschrift kannst du auch an der Tür leisten, wie beim Briefträger. Die Bestimmungen sind übrigens nicht neu, die gab es schon immer. Die waren nur ab dem 6.Tag zwischen dem 1.Januar 2009 und dem 30.September 2010 etwas entschärft.


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14 Jahren  ago  

Es gibt auch für alles und jedes wohl immer irgendwo ein Gesetz, dass man in Anwendung bringen kann. Fakt ist nur, dass wenn Du krankgeschrieben bist und nicht zu Hause bist, der Kontrolleur vor der Tür steht und Du dafür keine Begründung hast, Du ein ernsthaftes Problem hast. Letztendlich kann es Dir passieren, dass Deine Krankengeldzahlung eingestellt wird und Du evtl. auch ne Strafe zahlen musst. Kannst Dir da überlgen, ob Du dann mit nem Auszug aus nem Grundgesetz kommst. Jeder muss das für sich selbst entscheiden; ich sage nur noch einmal: wer wirklich krank ist, hat überhaupt nichts zu befürchten!


Anonymous
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14 Jahren  ago  

es geht darum dass L beamte die gesetze des staates achten in dem sie tätig werden - die halte ich schon für rechtlich fragwürdig. blaumacher sollen überführt werden, allerdings nach rechtstaatlichen regeln. wenn jemand den freundlichen gesandten der CNS aus dem schlafzimmer winkt reicht das auch aus. aufmachen muss niemand.