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Forum / Allgemeines

Hilfe....wegen Arbeitszeugnis  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hoffe mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann... Nach sieben Jahren habe ich nun meinen alten Arbeitgeber (Bank) freiwillig verlassen. Nun habe ich ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen, welches ziemlich mies meine Arbeitsweise darstellt und auch nicht alle Tätigkeiten beschreibt. Im März 2007 hatten wir eine Betriebsübernahme, bei der mir ja eigentlich auch ein Zeugnis zustehen müsste, dieses wurde rechtzeitig beantragt und auch von meinem damaligen Chef ausgestellt, allerdings hat sich die Personalabteilung (wahrscheinlich weil ihnen meine Nase nicht gefiel) quergestellt und immer wieder gesagt, dass es Unklarheiten mit diesem Zwischenzeugnis gäbe. Im September habe ich dann fristgerecht (zum November) gekündigt und gebeten, dass man mir mein Zwischenzeugnis von März und ein Abschlusszeugnis ausstellen sollte. Bis zu meinem letzten Arbeitstag gab es nur sehr fadenscheinige Vertröstungen. Nun kam mein Zeugnis mit der Post...und wie schon geschrieben, ein sehr negatives. Und auch das Zwischenzeugnis fehlt. Ich habe dann eine Email an die Personalabteilung und an die Geschäftsleitung geschrieben, dass ich dieses Zeugnis so nicht akzeptieren würde und ebenfalls noch auf das Zwischenzeugnis bestehen würde. Heute kam die Antwort, ich kopiere diese mal teilweise hierein:

Sehr geehrte ...... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2007, auf die wir wie folgt Stellung nehmen möchten: Grundsätzlich ist zu dem Thema Arbeitszeugnisse im Rahmen des Luxemburger Arbeitsrechtes zu sagen, dass es ein im deutschen Sinne "klassisches" Arbeitszeugnis nicht gibt. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet einem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen einen geeigneten Tätigkeitsnachweis zu erstellen. Zum Zeitpunkt Ihres Wechsels von der XXX zur XXX wurde besprochen, dass Ihnen ein entsprechendes Zwischenzeugnis erstellt wird. Auch hierzu gilt wie oben beschrieben, dass es hierzu keinerlei verpflichtenden Rahmen in Luxemburg gibt. Leider war zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung das Zwischenzeugnis noch in der Abstimmung zwischen Ihrem damaligen Vorgesetzten XXX und der zuständigen Geschäftsführung der XXX, so dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Zwischenzeugnis erstellt werden konnte. Durch Ihre am 13. September 2007 eingereichte Kündigung wurden durch Sie neue Umstände geschaffen, die ausschließlich die Erstellung eines Zeugnisses ermöglichten. In diesem sind alle, in Ihrer Beschäftigungszeit vom 1. November 2000 in XXX bzw. XXX, wichtigen Tätigkeiten aufgelistet und bewertet. Eine weitere Ergänzung oder Änderung erscheint uns nicht notwendig und angebracht. Falls Sie noch eine Tätigkeitsbescheinigung nach Luxemburger Recht benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Bitte geben Sie uns dafür eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

Muss ich das wirklich so hinnehmen? Ich war stellvertretende Gruppenleiterin, allerdings ist das nicht im Zeugnis erwähnt? Stimmt es, dass das luxemburger Arbeitsrecht so anders als das Deutsche ist?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse Aisha


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yurra
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16 Jahren  ago  

Nach luxemburger Recht ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen. Er muss dies aber tun falls der Arbeitnehmer es verlangt. Das Gesetz sagt aber auch dass ein solches Zeugnis keine negativen oder tendenziöse Bemerkungen enthalten darf. Das Zeugnis muss nur erwähnen von wann bis wann du in der Firma gearbeitet hast, und was du gemacht hast. Wie schon in deinem Beitrag erwähnt, handelt es sich hier eher um eine Tätigkeitsbescheinigung.

Hier ist der originelle Worlaut des Arbeitsgesetzbuches (Artikel L. 125-6.):

"A l’expiration du contrat de travail, l’employeur doit délivrer au salarié qui en fait la demande un certificat contenant exclusivement la date de son entrée en service et celle de sa sortie, la nature de l’emploi occupé ou, le cas échéant, des emplois successivement occupés ainsi que les périodes pendant lesquelles ces emplois ont été occupés. Aucune mention tendancieuse ou défavorable au salarié ne doit figurer sur le certificat. Dans le cas d’un contrat conclu pour une durée déterminée, le certificat de travail doit être délivré au salarié qui en fait la demande au moins huit jours avant la date d’expiration du contrat."


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Idschi
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16 Jahren  ago  

Hallo Aisha, na, da hast du wohl den "Schwarzen Peter" gezogen. Erstens: Der Arbeitgeber hat wohl Recht, wenn er sagt, dass nach Lux. Recht nur ein Zeugnis à la "War vom - bis als bei uns als....beschäftigt" ausstellen muß. Zweitens: Frage ich mich -so aus dem Bauch raus- warum er (der AG) dir überhaupt ein Qualifiziertes Zeugnis ausstellt, welches dich wohl negativ beurteilt, wenn er weiß, dass er gar nicht verpflichtet ist, dir ein solches Zeugnis auszustellen? Das Ganze sieht mir eher nach einem Mißgunst-Fußtritt seitens des AG aus. Nimms nicht so tragisch, freue dich, dass du zu einem solchen AG nicht mehr "Guten Morgen Chef" sagen musst!!! 🙂


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Danke für Eure Antworten, ja, sieht leider so aus, als müsste ich das nun so hinnehmen. Ich werde nun einen korrekten Tätigkeitsnachweis verlangen und das war es dann wohl. Ja, Idschi, ich gebe Dir recht, ich bin heilfroh dort dem Chef nicht mehr guten Morgen sagen zu müssen...

LG Aisha