Hallo zusammen,
ich hoffe mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann... Nach sieben Jahren habe ich nun meinen alten Arbeitgeber (Bank) freiwillig verlassen. Nun habe ich ein Arbeitszeugnis ausgestellt bekommen, welches ziemlich mies meine Arbeitsweise darstellt und auch nicht alle Tätigkeiten beschreibt. Im März 2007 hatten wir eine Betriebsübernahme, bei der mir ja eigentlich auch ein Zeugnis zustehen müsste, dieses wurde rechtzeitig beantragt und auch von meinem damaligen Chef ausgestellt, allerdings hat sich die Personalabteilung (wahrscheinlich weil ihnen meine Nase nicht gefiel) quergestellt und immer wieder gesagt, dass es Unklarheiten mit diesem Zwischenzeugnis gäbe. Im September habe ich dann fristgerecht (zum November) gekündigt und gebeten, dass man mir mein Zwischenzeugnis von März und ein Abschlusszeugnis ausstellen sollte. Bis zu meinem letzten Arbeitstag gab es nur sehr fadenscheinige Vertröstungen. Nun kam mein Zeugnis mit der Post...und wie schon geschrieben, ein sehr negatives. Und auch das Zwischenzeugnis fehlt. Ich habe dann eine Email an die Personalabteilung und an die Geschäftsleitung geschrieben, dass ich dieses Zeugnis so nicht akzeptieren würde und ebenfalls noch auf das Zwischenzeugnis bestehen würde. Heute kam die Antwort, ich kopiere diese mal teilweise hierein:
Sehr geehrte ...... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2007, auf die wir wie folgt Stellung nehmen möchten: Grundsätzlich ist zu dem Thema Arbeitszeugnisse im Rahmen des Luxemburger Arbeitsrechtes zu sagen, dass es ein im deutschen Sinne "klassisches" Arbeitszeugnis nicht gibt. Der Arbeitgeber ist lediglich dazu verpflichtet einem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen einen geeigneten Tätigkeitsnachweis zu erstellen. Zum Zeitpunkt Ihres Wechsels von der XXX zur XXX wurde besprochen, dass Ihnen ein entsprechendes Zwischenzeugnis erstellt wird. Auch hierzu gilt wie oben beschrieben, dass es hierzu keinerlei verpflichtenden Rahmen in Luxemburg gibt. Leider war zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung das Zwischenzeugnis noch in der Abstimmung zwischen Ihrem damaligen Vorgesetzten XXX und der zuständigen Geschäftsführung der XXX, so dass bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Zwischenzeugnis erstellt werden konnte. Durch Ihre am 13. September 2007 eingereichte Kündigung wurden durch Sie neue Umstände geschaffen, die ausschließlich die Erstellung eines Zeugnisses ermöglichten. In diesem sind alle, in Ihrer Beschäftigungszeit vom 1. November 2000 in XXX bzw. XXX, wichtigen Tätigkeiten aufgelistet und bewertet. Eine weitere Ergänzung oder Änderung erscheint uns nicht notwendig und angebracht. Falls Sie noch eine Tätigkeitsbescheinigung nach Luxemburger Recht benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne aus. Bitte geben Sie uns dafür eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Muss ich das wirklich so hinnehmen? Ich war stellvertretende Gruppenleiterin, allerdings ist das nicht im Zeugnis erwähnt? Stimmt es, dass das luxemburger Arbeitsrecht so anders als das Deutsche ist?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse Aisha