Es ist möglich, mit einem Führerschein der Klasse B verschiedene Arten von Fahrzeugen zu fahren. Aber Vorsicht: Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen verboten sein.

In Luxemburg und Frankreich

Wer einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf im Großherzogtum und in Frankreich mehrere verschiedene Fahrzeugtypen fahren, angefangen bei den sogenannten “selbstfahrenden Fahrzeugen oder auch Traktoren und selbstfahrenden Maschinen, deren zulässige Höchstmasse 3.500 kg nicht übersteigt”, wie das Portal Transports des luxemburgischen Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten auf seiner Website erklärt.

Identische Regeln werden auf der offiziellen Website der französischen Verwaltung in Erinnerung gerufen. Das Fahren von Wohnmobilen ist ebenfalls erlaubt (solange das Gesamtgewicht mit Ladung (PTAC) nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt).

Was Zweiräder betrifft, so darf der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Mopeds oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (deren Geschwindigkeit in der Regel auf 45 oder 49 km/h begrenzt ist) fahren, wobei die einzige Bedingung darin besteht, dass sie der Führerscheinklasse AM angehören müssen.

Für das Führen eines Motorrads oder Rollers mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 gelten für den Fahrer zwei Kriterien: Er muss seinen Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzen und eine siebenstündige theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule im Großherzogtum oder in Frankreich absolviert haben. Für größere Hubraumklassen ist der Motorradführerschein A2 erforderlich.

Belgische und deutsche Feinheiten für 125 cm³-Fahrzeuge

Während die Regeln in beiden Ländern alle in Frankreich und Luxemburg geltenden Gesetze übernehmen, gibt es in Belgien und Deutschland dennoch einige Besonderheiten in Bezug auf Roller oder Motorräder mit 125 cm3 oder weniger.

Bis Dezember 2019 mussten die Deutschen einen A1-Führerschein machen, wenn sie ein Fahrzeug bis 125 cm³ fahren wollten (sie konnten natürlich auch einen A2-Führerschein machen, der es ihnen ermöglichte, größere Fahrzeuge zu fahren). Seit Januar 2020 können sie sich mit dem Führerschein B und einer zusätzlichen Ausbildung begnügen.

Diese ist jedoch weitaus anspruchsvoller als die in Frankreich und Luxemburg: Sie müssen neun Unterrichtseinheiten (vier theoretische und fünf praktische) von jeweils 1,5 Stunden absolvieren, mindestens fünf Jahre lang den Führerschein besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein.

In Belgien sind die Dinge dagegen viel einfacher, da ein Fahrer mit einem B-Führerschein nur eine kurze vierstündige Ausbildung absolvieren muss und weder eine praktische noch eine theoretische Prüfung ablegen muss.

Besser noch: Belgier, die ihren Führerschein B vor dem 1. Mai 2011 erworben haben, sind sogar von dieser Ausbildung befreit und können somit ganz legal mit einem Zweirad mit einer Motorleistung von bis zu 125 cm³ fahren. Und noch besser: Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1989 gemacht haben, dürfen sogar alle Arten von Motorrädern fahren!

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