Zu hohe bzw. unangepasste Geschwindigkeit ist, wie die vergangene Woche vorgelegten Statistiken des Jahres 2014 zeigen, die häufigste Ursache von schweren Verkehrsunfällen. Zu viele Fahrer zeigen sich immer noch unzugänglich für Sensibilisierungsaktionen. Jetzt sollen Raser stärker sanktioniert werden.

Allzu eilig hatten es die Abgeordneten bei der Verschärfung des Strafregisters allerdings nicht. Mehr als drei Jahre, nachdem er vom damaligen Transportminister Claude Wiseler (CSV) auf den Instanzenweg gebracht wurde, stimmen die Abgeordneten diese Woche über eine Verschärfung des Punkteregisters ab. Bei einem “délit de grande vitesse” etwa ist in Zukunft gleich die Hälfte des Startkapitals von zwölf Punkten weg. Bislang waren es nur vier Punkte.

 

So sieht der neue Strafenkatalog aus

LUXEMBURG – Auf die Autofahrer in Luxemburg kommen härtere Strafen zu. Wie genau die Sanktionen bald aussehen, haben wir für Sie aufgelistet.

Der neue Punktekatalog für Autofahrer soll am Mittwoch in der Chamber verabschiedet werden. Dabei werden die Verkehrssünder generell härter bestraft als zuvor. Doch nicht nur alte Regeln werden strenger gehandhabt, es gibt auch komplett neue Verordnungen. So wird zukünftig etwa das Benutzen eines Tablet-Computers unter Strafe gestellt. Hier sind die Änderungen aufgelistet.

  • Überschreiten der vorgegebenen Geschwindigkeit um mehr als 50 Prozent, sofern die festgestellte Geschwindigkeit mindestens 40 km/h schneller als die erlaubte ist. Beispiel: Wenn man bei erlaubten 80 km/h mit 120 km/h erwischt wird. 4 Punkte (bislang 2 Punkte).
  • «Délit de grande vitesse» (Schwere Geschwindigkeitsüberschreitung). 6 Punkte (bislang 4 Punkte); Diese tritt in Kraft, folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

    1. Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 Prozent der erlaubten Geschwindigkeit, sofern das zulässige Limit um mindestens 20 km/h überschritten wurde. Beispiel: Wenn man bei erlaubten 50 km/h mit 75 km/h erwischt wird.
    2. Wiederholung einer Straftat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem ersten Verstoß.

     

  • Fahren mit einem Alkoholwert zwischen 0,8 und 1,2 Promille. 4 Punkte (bislang 2).

     

  • Fahren mit einem Alkoholwert von mindestens 1,2 Promille. 6 Punkte (bislang 4).
  • Fahren unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten. 6 Punkte (bislang 4).
  • Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage. 2 Punkte (bislang 0). Zudem ein Bußgeld von 145 Euro (bislang 74)
  • Benutzen eines Computer-Tablets während der Autofahrt. 2 Punkte (bislang 0). Bußgeld von 145 Euro (bislang 0).
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes oder eines Helmes. Das nicht korrekte Anbringen des Kindersitzes. 2 Punkte (bislang 1). Bußgeld von 145 Euro (bislang 49).

     

  • Das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes. 2 Punkte (bislang 0). Bußgeld von 145 Euro (bislang 74).

     

  • Falsches Einfahren in eine Einbahnstraße. 2 Punkte (bislang 0).