Schon im Heimatland sind Steuererklärungen kompliziert. Noch schwieriger
wird die Steuererklärung im Ausland. Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten,
können bzw. müssen unter bestimmtem Voraussetzungen eine Steuererklärung
beim luxemburgischen Finanzamt abgeben. Hierdurch können sie auch ihre Steuerlast
im Großherzogtum senken.

Um Sie bei Ihren steuerlichen Maßnahmen zu unterstützen, möchten
die Banque Générale du Luxembourg und die Internaxx Sie für

Dienstag, den 7. Dezember 2004, 12.00 Uhr, zu einem
Vortrag über die geltenden steuerlichen Vorschriften für Grenzgänger
in die Hauptverwaltung der Banque Générale du Luxembourg (BGL).
Luxemburg, Kirchberg,einladen.

Der Vortrag, der von einer leitenden Mitarbeiterin der Steuerabteilung der
BGL gehalten wird, gliedert sich wie folgt:

– Pflicht oder Recht zur Abgabe einer Steuererklärung in Luxemburg
– Vorteile und Risiken einer Steuererklärung in Luxemburg
– Änderungen im luxemburgischen Steuerrecht gegenüber 2003

– Erläuterungen an einem konkreten Beispiel sowie Beantwortung von Fragen
aus dem Publikum

Im Anschluss an den Vortrag sind Sie zu einem Empfang eingeladen. Wir möchten
Sie deshalb um die Bestätigung Ihrer Teilnahme bitten und wären Ihnen
dankbar, wenn Sie das beigefügte Anmeldeformular ausfüllen und möglichst
bald an uns zurückschicken könnten.