Das Erziehungsministerium (“le Ministère de l’Éducation
nationale, de la Formation professionelle et des Sports”, www.etat.lu)
sowie der “Service de l’Orientation professionelle de l’ADEM”
(www.adem.etat.lu) haben folgende
Bekanntmachung in der Tagespresse veröffentlicht:

Erwachsene, die eine Berufsausbildung beginnen möchten, können vom
1. Mai bis zum 11. September 2004 ihre Anträge an dieser Stelle einreichen:

Service de l’Orientation professionelle de l’ADEM,

Galerie Kons, Luxemburg Bahnhofsplatz, 2. Stock, Eingang Rue Joseph Junck.

Nähere Informationen zu diesem Thema sind auch bei den Büros dieser
Dienststelle in Luxemburg Stadt, Esch/Alzette und in Diekirch erhältlich.
Zugangsvoraussetzungen

1. Die Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und zum Zeitpunkt
der Antragstellung schon über ein Jahr lang die Schulausbildung hinter
sich haben.

2. Der Antrag umfasst:

a) einen vom Antragsteller unterzeichneten Antrag auf Zulassung zur Erwachsenenausbildung;
b) die Zulassungskarte zur Sozialversicherung;
c) den Personalausweis, die Aufenthaltsberechtigung oder den Reisepass;
d) die beglaubigten Kopien der Schulzeugnisse und ggf. der Ausbildungszeugnisse
und –bescheinigungen.

Antragsteller, die nicht einem Mitgliedstaat der EU angehören, müssen
darüber hinaus folgende Unterlagen beilegen:

1. Ihre Aufenthaltserlaubnis;

2. die beglaubigten Kopien der Schulzeugnisse und ggf. der Ausbildungszeugnisse
und –bescheinigungen sowie die Bestätigungen über deren Gleichwertigkeit.

Die Beratende Kommission, die über den Zugang entscheidet, wird am 29.
Juni 2004 sowie am 22. September 2004 zusammentreten.

Die Antragsteller werden von der Entscheidung der Kommission auf dem Postweg
benachrichtigt werden.