In der Sitzung des Konjunkturausschusses am 17. Dezember 2020 unter dem Vorsitz der Minister Dan Kersch und Franz Fayot wurde in Absprache mit den anwesenden Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern vereinbart, dass Unternehmen, die aufgrund einer behördlichen Anweisung zur Schließung gezwungen sind, ausnahmsweise eine Fristverlängerung für die Einreichung ihres Antrags auf Kurzarbeit für Januar 2021 in Anspruch nehmen können.

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Anträge bis Ende Dezember einreichen

Zu diesem Zweck können die betroffenen Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Kurzarbeit für Januar gestellt haben, ihren Antrag bis einschließlich 30. Dezember 2020 einreichen.
Anträge sind ausschließlich über die Plattform MyGuichet.lu zu stellen stellen (siehe Merkblatt „Kurzarbeit im Teil-Lockdown“).

Zur Website der luxemburgischen Regierung mit Hilfestellung für Unternehmen geht es hier entlang.