Bereits vor einigen Wochen hatte Luxemburg entschieden, die krisenbedingte Kurzarbeit bis Juni 2021 zu verlängern.
Jetzt haben sich Regierung und Sozialpartner auf die Details geeinigt.
Darüber hat das Wirtschaftsministerium am Donnerstagnachmittag informiert.

Keine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

Demnach soll der Zeitraum für Kurzarbeit in zwei Abschnitte eingeteilt werden.
Im der ersten Zeit, vom 1. Januar bis zum 31. März 2021, können Industriebetriebe weiter von der Kurzarbeit profitieren.
Dafür darf es aber aber keine Kündigung aus „ökonomischen Gründen“ geben.

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Kurzarbeit begrenzt

Auch Unternehmen aus den Bereichen Tourismus, Veranstaltungsbranche und HORECA können weiterhin Kurzarbeit beantragen.
Anstelle der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer ist hier nun die Anzahl der Arbeitsstunden unbegrenzt.
Maximal 25 Prozent der Angestellten können sich nun gemessen an den Arbeitsstunden in Kurzarbeit befinden.

Alle übrigen Betriebe können für 15 Prozent ihrer Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.
Auch in diesem Sektor gilt Arbeitsminister Dan Kersch zufolge: „Wer von der Kurzarbeit profitieren will, darf niemanden entlassen.”

Unternehmen, die unter keine der genannten Gruppen fallen, müssen einen “plan de maintien de l’emploi” vorlegen, oder, bei weniger als 15 Angestellten,  einen “plan de redressement”.

Ab dem 1. April 2021 und bis zum 30. Juni 2021 sollen vorerst die gleichen Regeln gelten.

Die zweite Periode beginnt ab dem 1. April und endet am 30. Juni 2021. Voraussichtlich sollen die gleichen Regeln gelten. „Sollte sich die Situation aber verschlechtern, diskutieren wir neu“, betont Dan Kersch.
„Darum wollen wir uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht absolut festlegen, aber eine klare Linie aufzeigen, damit Betriebe sich darauf einstellen können.“

Zur Website der luxemburgischen Regierung mit Hilfestellung für Unternehmen geht es hier entlang.