Das Konjunkturkomitee unter Vorsitz des Ministers für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Dan Kersch, und des Wirtschaftsministers, Franz Fayot, hat sich auf ein Verfahren zur Bearbeitung der Abrechungen für die Kurzarbeit in den Monaten Juli bis Dezember 2020 geeinigt.

Unter Berücksichtigung der Anliegen der verschiedenen Interessengruppen und im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung schlug der Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Dan Kersch, vor, einen Ausgleichsmechanismus einzuführen, bei dem die negativen Salden, die bei der Abrechnung der Kurzarbeit für die Monate März bis Juni 2020 entstanden sind, mit den für die Monate Juli bis Dezember 2020 fälligen Kurzarbeitszuschüssen verrechnet werden. Das Konjunkturkomitee stimmte dieser Vorgehensweise zu.

Die Kurzarbeitsregelung im Falle höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise galt für die  Zeit vom 18. März 2020 (Beginn der Gesundheitskrise) bis zum 30. Juni 2020.

Angesichts des Ausmaßes der Coronavirus-Krise und ihrer spürbaren Auswirkungen auf Unternehmen und deren Beschäftigten beschloss die luxemburgische Regierung die Einführung einer Kurzarbeitsregelung “höhere Gewalt / Coronavirus” mit einem beschleunigten Verfahren für alle Unternehmen, die ihre Tätigkeit aufgrund von Regierungsbeschlüssen ganz oder teilweise einstellen mussten. Während dieser Zeit erhielten Unternehmen eine Vorauszahlung auf das Kurzarbeitergeld, sobald ihr Antrag auf Kurzarbeit genehmigt wurde. Nach Ende des Monats, in dem die Kurzarbeit stattfand, erstellte die ADEM eine Abrechnung auf der Grundlage der vom Unternehmen getätigten Angaben.

Die Abrechnung sieht vor, dass der Arbeitgeber für jeden betroffenen Monat eine detaillierte Aufstellung erhält, sowohl für einen ausstehenden Zuschuss (= positiver Saldo) als auch für den Betrag der zuviel erhaltenen Zuschüsse (= negativer Saldo).

Die ADEM hat jetzt die Bearbeitung und Versendung der Abrechungen zur Kurzarbeit in Fällen höherer Gewalt im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise (März bis Juni 2020) abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang gibt es drei mögliche Szenarien:

  • Wenn die Abrechnungen für die Monate März, April, Mai und Juni 2020 einen positiven Saldo ausweisen, hat die ADEM den noch offenen Betrag an das betreffende Unternehmen überwiesen.
  • Für den Fall, dass die Abrechnungen der Kurzarbeit für die Monate März, April, Mai und Juni 2020 einen negativen Saldo ausweisen und das betroffene Unternehmen bislang noch keine Rückzahlung getätigt hat, wird der zuviel überwiesene Betrag mit dem für den Monat Juli 2020 (und ggf. die Folgemonate) fälligen Kurzarbeitergeld verrechnet, sofern der Antrag des Unternehmens auf Kurzarbeit vom Konjunkturkomitee für den Monat Juli 2020 (und ggf. die Folgemonate) bewilligt wurde. Dieser Ausgleichsmechanismus wird ab Mitte Oktober 2020 in Kraft treten.
  • Unternehmen, die für den Monat Juli und/oder die Folgemonate keine Kurzarbeit beantragt haben, müssen die zuviel erhaltenen Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld für die Monate März bis Juni 2020 innerhalb von 30 Tagen unter Angabe des Aktenzeichens auf das Bankkonto der Staatskasse zurückzahlen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft