Ab dem Jahr 2017 will Luxemburgs Regierung auch die Studiengebühren an steigende Lebenshaltungskosten anpassen.
Diese Anpassungen sollen sich nach dem Index richten.

Darauf haben sich die Gewerkschaft OGBL und das Hochschulministerium nach langen Verhandlungen geeinigt.

Demnach tritt die neue Regelung im August 2017 in Kraft, frühestens ab dem Wintersemester 2018/2019 erfolgt dann eine erste Indexierung –
vorausgesetzt, es findet im Vorjahr auch eine allgemeine Indextranche,
also eine Anhebung aller Gehälter um 2,5 Prozent, statt.

Die Anpassung der Studienbeihilfen gilt für alle Studenten, auch die, deren Eltern Grenzgänger sind.

Der Gesetzentwurf über den erhöhten Stipendien-Betrag und der Indexierungsmechanismus wird im März in der Chamber eingereicht.