Seit Jahresbeginn ist der garantierte monatliche Mindestlohn im Großherzogtum um 10,1 % gestiegen. Neben dem für den 1. September angekündigten Index profitierte dieses Einkommensniveau von den beiden anderen Indizes, die für alle Arbeitnehmer, Beamten und Rentner gelten, sowie von einem Bonus, der am 1. Januar dieses Jahres gewährt wurde.

Ab September steigt der Mindestlohn für alle volljährigen (+18 Jahre) qualifizierten Personen auf 3.085 Euro/Monat. Oder 2.570 €/Monat für nicht qualifiziertes Personal. Die Erhöhung betrifft also mindestens 66.000 Arbeitnehmer im Großherzogtum.

Es versteht sich von selbst, dass diese Erhöhung (in Verbindung mit der Inflation) die Zahlung des Steuerkredits für die Konjunktur nicht beendet. Dieser wird bis Januar 2024 weiter gewährt. Und das vor der Einführung einer Überprüfung der Steuerabgaben, die den rund 509.000 derzeit im Großherzogtum beschäftigten Personen auferlegt werden.

Für dieses Ende des Jahres 2023 wurden alle Sozialsysteme von der Regierung überarbeitet. Und das betrifft insbesondere das Kindergeld, von dem mehr als 119.000 luxemburgische Haushalte oder Grenzgänger profitieren.

Auch die Höhe des Elterngeldes ändert sich in diesem Monat. Vor Abzug der Steuer- und Sozialabgaben steigt der Mindestbetrag auf 2.570 € brutto (oder 14,8609 € pro Stunde), während der Höchstbetrag auf 4.284 € (24,7681/h) angehoben wird.)

Die Schulanfangszulage (allocation de rentrée de scolaire), die von der Caisse pour l'avenir des enfants (Kasse für die Zukunft der Kinder) in Luxemburg gewährt wird, hat dagegen keine Chance. Diese steigt zwar am 1. September, aber da die begünstigten Eltern das Geld für das Schuljahr bereits erhalten haben. Sie müssen sich bis zum nächsten Herbst gedulden, um in den Genuss der 115 € zu kommen, die den 6- bis 11-Jährigen gewährt werden, und 235 € für die 12-Jährigen und Älteren. Schließlich deutet bis dahin alles darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2024 zumindest ein weiterer Index ausgelöst wird...

 

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