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Forum / Allgemeines

Anspruch auf Urlaub trotz Auflösung des Vertrags??  

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pavel
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19 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite seit 1. April in einer Fabrik, habe aber ab dem 1. September eine neue Arbeitsstelle. Nun meine Frage : Habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Auflösung im gegenseitigem Einverständnis geeinigt, habe ich trotzdem Anspruch auf meinen Urlaub (ca. 11,5 Tage), den ich dann im August nehmen würde ??

Danke schon einmal im Voraus Gruß Pavel


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KaptanListe
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19 Jahren  ago  

Nach dem Gesetz gilt, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaub erst nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit bei ein und demselben Arbeitgeber geltend machen kann. Diese 3 Monate gehen aber in die Berechnung des Jahresurlaubs ein.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=981

Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass die 11,5 Urlaubstage zurecht beansprucht werden!


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19 Jahren  ago  

Dein Urlaubsanspruch bezieht sich auf jeden gearbeiteten Monat. Wenn du Ab September nicht mehr dort arbeitest, hast du fuer die Zeit natuerlich auch keinen Urlaubsanspruch mehr. Wenn die 11,5 Tage sich auf den Zeitraum bis 31. August beziehen, dann steht dir der Urlaub selbstverstaendlich noch zu.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach dem Gesetz gilt, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaub erst nach 3 Monaten ununterbrochener Arbeit bei ein und demselben Arbeitgeber geltend machen kann. Diese 3 Monate gehen aber in die Berechnung des Jahresurlaubs ein.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=981

Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass Urlaub zurecht beansprucht werden!

Der Urlaubsanspruch besteht jeweils für ein Zwölftel pro Arbeitsmonat. Bruchteile von Arbeitsmonaten, die 15 Kalendertage übersteigen, werden als ganzer Monat angerechnet. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, gelten als ganze Tage.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

geht das Gesetz von Werktagen (wie in Deutschland) oder von Arbeitstagen (in den meisten Faellen Mo bis Fr) aus ??