Hallo, ich arbeite seit 1. April in einer Fabrik, habe aber ab dem 1. September eine neue Arbeitsstelle. Nun meine Frage : Habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Auflösung im gegenseitigem Einverständnis geeinigt, habe ich trotzdem Anspruch auf meinen Urlaub (ca. 11,5 Tage), den ich dann im August nehmen würde ??
Danke schon einmal im Voraus Gruß Pavel