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Forum / Allgemeines

Erstattung Rentzahlungen  

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paul00
37 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

leider wurde mir nach nur 17 Monaten meine Arbeitsstelle in LU gekündigt. Da ich nun nach Italien gehen möchte ich gerne meine einbezahlten Rentenbeiträge wieder erstatte bekommen. Also nicht angerechnet in 20 Jahren. Weiß jemand wo und wie g e n a u dies erfolgen muss ???

Vielen Dank

Sabine


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Du solltest Dir mal durchrechnen, ob das überhaupt Sinn macht. Da Du mehr als 12 Monate eingezahlt hast, bekommst Du mit 65 (oder wann auch immer) theoretisch eine kleine Rente aus Luxemburg - falls Du insgesamt 10 Jahre ins staatliche Rentensystem in Europa eingezahlt hast (egal ob in Deutschland, Italien Spanien oder in Luxemburg).

Bei einer Auszahlung bekommst Du wahrscheinlich den Arbeitgeber- und Staatsanteil der Beiträge nicht zurück und das sind immerhin 2/3.

Gruss

Martin


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19 Jahren  ago  

also ich habe auch gehört, das man ausgezahlt bekommt, was man eingezahlt hat, wenn nicht lange genug eingezahlt hat um überhaupt einen rentenanspruch zu haben. aber wie das funzt, weiss ich auch nicht.


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Tigerente
5 Messages

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19 Jahren  ago  

Ist es sicher das man 10 Jahre ins europäische Rentensystem eingezahlt haben muss um Rentenzahlungen zu erhalten? Ich dachte man müsste mind. 10 Jahre in Lux. einbezahlt haben, um die Mindestrente aus Lux. gezahlt zu bekommen? Wie würde das denn mit den Zahlungen aus den einzelnen Ländern funktionieren wenn man bsp. 4 Jahre in Lux., 3 Jahre in Frankreich und noch einmal 3 Jahre in Belgien gearbeitet hat? Sorry das ich eine neue Frage aufwerfe, aber das Problem beschäftigt mich schon länger und ich kriege/finde einfach keine Antwort darauf. Gruß Tigerente


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Tigerente,

der Beitrag dazu ist schon etwas älter, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=36

Der Beitrag zur Mindestrente http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=278 ist für Grenzgänger ziemlich irreführend, weil er der Luxemburger offiziellen Darstellung folgt, die nicht von Grenzgängern und dem Fall ausgeht, dass der Versicherte in mehreren Ländern Versicherungszeiten haben kann. Zumindest der Satz in diesem Beitrag "Wer aus Luxemburg Rente beziehen will, muss in Luxemburg mindestens 10 Versicherungsjahre zurückgelegt haben." ist stark missverständlich, wenn er von Grenzgängern gelesen wird, die natürlich diese Aussage hier auf der Website auf ihre eigene Situation beziehen. Der zitierte Satz gilt jedoch nur für jemanden, der sonst keine Versicherungszeiten hat außer den Beschäftigungszeiten in Luxemburg. Nur in diesem letzteren Falle kann der Versicherte entweder aufstocken, bis er die 10 Jahre erfüllt, oder sich die angesammelten Beiträge auszahlen lassen.


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KaptanListe
39 Messages

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19 Jahren  ago  

Aktualisierung

Wir haben, der Kritik Rechnung tragend, den alten Beitrag zur Mindestrente gelöscht, um der Verwirrung damit hoffentlich ein Ende zu setzen.

Siehe als Ersatz hierfür den jetzt neuen Beitrag http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=982