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Forum / Steuern und Finanzen

Bagatellregel DBA luxembourg-Deutschland  

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5 Jahren  ago  

Ich räume mal mit einigen Punkten auf:

1. Es gibt aktuell die Anforderung des FA Luxemburg das man 9 Monate ohne Unterbrechung durch Auslandstätigkeiten die unter die >19 Tage Regelung in Luxemburg gearbeitet haben muss um eine steuerliche Gleichstellung zu erhalten. Kurz und knapp, es ist so praktisch ausgeschlossen dass es trotz der ertweiterten Tageregelung und die 13k Euro Grenze zu einer Gleichstellung kommt.

2. Bei der 25% Grenze zur Sozialversicherungsrecht geht es ausschließlich um eine Tätigkeit in dem Land in dem auch der sg Lebensmittelpunkt liegt.

3. Bei der Berechnung, bzw Annahme wurde nicht berücksichtigt das der Jahresurlaub anteilig in die Berechnung einbezogen werden muss was in Deutschland zu versteuern ist. Ebenso ist der Urlaubsanteil auch bei der 25% Grenze der Sozialversicherungspflicht relevant.

4. Dienstwagen bleibt in LU, erhöht aber in D den Progressionsvorbehalt auf den Anteil für D.

5. Es läuft noch immer das EU Klärungsverfahren zwischen Deutschland und Luxemburg zum Anspruch Deutschlands auf den Mwst Satz auf Dienstwagen mit privater Nutzung, wobei es in einem Fall zu dem Thema (aber AG Deutschland und AN Frankreich) ein Musterurteil gibt welches bestätigt dass die zusätzliche Mwst auf den Nutzer (nicht den AG) umgelegt werden darf.

 


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5 Jahren  ago  

Ok, danke. Wird bei auch der Fall sein, da ich Mieteinnahmen in Deutschland generie. Bezüglich der Steuer müsste ich reinrechnerisch in Lux mehr zurückbekommen als in Deutschland zu zahlen.

Problem ist halt das ich nicht wirklich weiss wie hoch meine Steuern in Deutschland sind. Hab mich dafür einfach an einem Brutto / Netto Rechner bedient. Also grobe Annäherung.

 

LG Baker


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5 Jahren  ago  

@ Info. Bedeutet das, dass man die gezahlte Steuer auf seinen Firmenwagen nicht in Lux zurückbekommt aber in Deutschland eingerechnet wird? Da würde ich ja doppeltbesteuert was unzulässig wäre und gegen das DBA verstösst. Danke um Klärung.

 

Bezüglich der Aussage mit dem Urlaub. Dann müsste ja jeder Arbeitnehmer in Lux, der mindestens ja 25 Tage Urlaub hat, eine Lohnsteuererklärung in Luxembourg machen. Das widerspricht sich doch.

 

Danke für Klärung.

 

LG Baker


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5 Jahren  ago  

Keine Ahnung ob du die Annäherung richtig gemacht hast, aber so wäre es zu machen.

Das sg Welteinkommen (Summe Miete, Einkünfte die wegen Dienstreisen nicht in Luxemburg versteuert werden und Einküfte die in Luxemburg versteuert werden) in den Simulator eingeben. Daraus resultiert ein % Satz Steuern, diesen Steuersatz wendet man auf die in Deutschland/Luxemburg zu versteuernden Einküfte an. Nicht berücksichtigt werden in diesem Model die steuerlichen Freibeträge usw.

Als Schnellbeispiel ohne Dienstwagen:

60.000 Jahresbrutto Welteinkommen

Steuersatz Deutschland SK1: 22%

Steuersatz Luxemburg SK1: 18%

 

Dienstreise 40% = 24.000Euro mit 22% in Deutschland zu versteuern

Luxemburg 60% = 36.000Euro mit 18% in Luxemburg zu versteuern

 


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5 Jahren  ago  

@Baker zur vorgherigem post.

1. es erfolgt keine Doppelbesteuerung, aber ein sp Progressionsvorbehalt und das ist absolut legal.

2. Der zweite Satz macht keinen Sinn, habe ich so aber auch nie gesagt. Schau in die Broschüre zum DBA Deutschland/Luxemburg und der sg Verständigungsvereinbarung, da wird das Thema anteiliger Urlaub erklärt. Hier auch ganz klar das es um sg Eventtage geht und was das bedeutet ist echt zuviel um es hier runter zu posten.

Bei dir wäre es zB so: 40% Dienstreise = Reales Einkommen aus den Dienstreisen + 40% der Gehaltsweiterzahlung der Jahresurlaubstage = Summe des Einkommen das in Deutschland versteuert werden muss.

 


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5 Jahren  ago  

OK super. Klingt alles plausibel. Wo finde ich den Steuersatzrechner für mein sogenanntes Welteinkommen?

 

Meinen Steuersatz in Lux kann ich ja schnell errechnen hier im Gehaltsrechner.

 

LG und Danke für das gute Feedback.

 

LG Baker


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5 Jahren  ago  

Also für in Deutschland, sorry.


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5 Jahren  ago  

google nach "Steuertabelle 2018 Deutschland" - das Welteinkommen kennt aber keinen anderen Satz als den der auch für Deutschland gültig ist.

und danach googlen "dba deutschland luxemburg finanzamt trier", da bekommst du 26 Seiten Erklärungen zum Thema Auslandstage, Urlaub usw. 

 


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5 Jahren  ago  

alles klar Danke.