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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklärung - Abgabe bis Ende Oktober ???  

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kiwu2009
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4 Jahren  ago  

Evtl durch den 2.Job gilt für dich die Steuererklärung als abgabepflichtig, das heißt du darfst nicht mehr freiwillig die Steuererklärung bis 31.12.20 für 2019 abgeben, sondern du bist verpflichted die Steuererklärung bis 31.03.20 für 2019 abzugeben.

Dies ist scheinbar der Fall, daher musst du die Felder, die du erst später nachreichen kannst markieren mit einem Vermerk, das diese Unterlagen nachgereicht werden und alle ausfüllbaren Felder aber bis 31.03.20 erklärt haben.

Diese Frist 31.03.20 wurde ja um 3 Monate wegen Corona nach hinten verschoben.

Ob du als gebietsansässiger verpflichtet bist, eine Steuererklärung einzureichen, kannst du unter Guichet nachlesen.

 

Ansonsten gerne mal auf dem Steueramt anrufen und nachfragen.


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info
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4 Jahren  ago  

@Jabgiz Seite 5 erklärt es dann:

https://lcgb.lu/files/2020/03/2019-Einkommenssteuererkl%C3%A4rung-DE-web.pdf


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Maisy
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4 Jahren  ago  

Nehmtdas Ganze doch etwas gelassener. Die 1.  Mahnug im September/Oktober bekomme ich seit 20 Jahren. Ja der Ton im Brief ist administrativ und etwas heftig. Die 2. Mahnung kommt im nächsten Jahr. Wenn ihr Geld raus bekommt, kuckt, dass ihr das Ganze spätestens bis 31.12 über die Bühne bekommt. Übrigens das deutsche Finanzamt schickt mir die 1. Mahnung schon in August.  Da habe ich die Unterlagen von vermieteter Wohnung auch noch nicht. Meisestens gehen bei mir die Erklärungen im Januar raus da ich kein Geld von keiner dieser Behörden zu erwarten habe. Im Gegenteil , beide sind sehr fix in Rechungsstellung.


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jabgiz
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4 Jahren  ago  

@ info:

Was soll auf Seite 5 erklärt sein ? Dass ich eine Erklärung abzugeben habe, steht völlig ausser Frage, das mache ich seit über 10 Jahren. Die einzige Frage, um die es geht, ist, bis wann ich die Erklärung spätestens abgeben MUSS, also wann der gesetzlich letzte Tag dafür ist ?

@ Kiwu2009:

Wenn eine etwaig verbindliche Frist vom 31.03. um 3 Monate nach hinten verschoben wird, endet die Ende Juni. Dann würde es aber keinen Sinn mehr machen, eine weitere spätere Frist zu setzen mit Ende Oktober ??? Das ergibt für mich keinen Sinn. Mein Kenntnisstand ist der, dass der Zeitpunkt 31.03. eine Empfehlung der Steuerbehörde zum Abgabetermin ist und die gesetzlich entscheidende Frist Ende Dezember war und nachwievor ist.

Dass mein "Zweitjob" jetzt einen Unterschied machen sollte, halte ich für unwahrscheinlich. Es hatten sich ja hier einige andere auch gemeldet, die denselben Schrieb erhalten hatten, aber vermutlich nicht alle dieselbe strukturelle Jobsituation wie ich haben. Zudem ist der Ertrag aus meinen "Zweitjob" auch vergleichsweise ziemlich gering (der ist auch nicht sozialversicherungspflichtig etc.), aber halt schon steuerlich relevant. Zudem hatte ich auch bisher damit keine Probleme mit einer Abgabe Ende Dezember.

@ Maisy:

Ich hatte bislang noch nie einen Brief bekommen, wonach ich bis Ende Oktober eine Erklärung abzugeben hätte. Was mich irritiert, ist nicht die Härte im Brief, sondern das Fristdatum. So einen Brief hatte ich bislang immer erst mit Frist Ende Dezember bekommen.

 

Also ist jetzt eine Abgabe bis Ende Dezember möglich, ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen ?


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Maisy
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4 Jahren  ago  

@jabgiz Ja, du kannst nach hinten schieben , ich mache das auch. Sobald die 2. Mahnung kommt solltest du sehr schnell sein!


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info
3581 Messages

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4 Jahren  ago  

Durch den zweiten Job entsteht die Abgabepflicht und damit gilt der Termin 31.03. und wie ich bereits geschrieben habe scheint das FA Luxemburg die alte Auslegung nicht mehr zu verfolgen. Wie es schon andere erfahren mussten kommt recht zügig nach dem Schreiben die Strafe. Da laut Gesetz der 31.03 gültig ist liegt es auch noch an der Beurteilung des Steuerbeamten (oder der Tagesstimmung) ob eine weitere Frist eingeräumt wird, aber es gibt halt leider keinen Anspruch auf eine Gnadenfrist.

 

@Maisy

Du hast keine Abgabepflicht, das erklärt warum das FA deinen Fall anders handhabt!


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jabgiz
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4 Jahren  ago  

@ info:

Ok, dass die, die abgeben müssen, eine gesetzliche Frist bis Ende März haben, war mir neu. Die gesetzliche Frist bis Ende Dezember gilt wohl nur für die, die nicht abgeben müssen.

Nur verstehe ich nachwievor nicht, wie auf das Datum Ende Oktober gekommen wird. Wenn nun die Sache rigoros gehandhabt würde, dürfte doch die Frist von Ende März erst gar nicht um 3 Monate verlängert werden und schon gar nicht dann bis Ende Oktober.

Auch bin ich mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher, ob ich überhaupt eine Erklärung abgeben muss, nachdem ich mich in die Materie etwas eingelesen habe. Dieser ominöse Zweitjob ist im Grunde eine einmalige Beratungsdienstleistung gewesen auf selbständiger Basis. Dies wäre ja dann nach Seite 5 kein Grund zur verpflichtenden Abgabe (da ist nur von nicht-selbstständig die Rede). Von diesen dort genannten Punkten 1-8 trifft eigentlich nur Punkt 8 bei mir zu.

Zählt Erträge aus Vermietung und Verpachtung im steuerlichen Sinn als Kapitaleinkommen ? Ich gehe nicht davon aus.

Offenbar erhielten ja aber den Brief auch andere. Die werden mit ziemlicher Sicherheit nicht so eine Zusatztätigkeit wie ich ausgeübt haben. Dass es was mit diesem "Zweitjob" zu tun hat, glaube ich nicht.

Also ist es richtig, dass ich nur aus dem Grund, dass ich eine Aufforderung erhielt, auch eine Erklärung abgeben muss ?Können die also bei der Steuerbehörde einfach sagen, dem sein Name gefällt uns nicht, dem schicken wir mal einen Brief und der hier hat einen schönen Namen, der bekommt keinen Brief, oder wie läuft das konkret ab bei dem Auswahlprozess, wer einen Brief bekommt ?

Nochmal:

Bin ich wirklich verpflichtet, nur weil die mir einen Brief schreiben, auch eine Erklärung abzugeben ?


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Maisy
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4 Jahren  ago  

Wie schon erwähnt. Der Brief, 1. Mahnung,  wird nur an alle  verschickt  die eine Erklärung abgeben müssen und für die bis Ende September nichts im System ist.

Mach sie bis Ende Dezember und gut ist!


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GoldEsel
Luxusbuerg | 2 Messages

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3 Jahren  ago  

Bis Ende März eines jeden Jahres muß die Steuererklärung eingereicht worden sein. Alles andere liegt im Ermessensspielraum  der Steuerverwaltung. Die Strafandrohung ist noch konditionell. Ende Dezember ist dann der Geduldsfaden der Steuerverwaltung gerissen. Dann gibt es Strafen und keine eventuellen Rückzahlungen mehr. 


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GoldEsel
Luxusbuerg | 2 Messages

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3 Jahren  ago  

Jeder ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, der von der Steuerverwaltung dazu aufgefordert wird. Manches kann nur per Steuererklärung abgesetzt werden.  Sollte man meinen nicht dazu verpflichtet zu sein soll man der Steuerverwaltung schreiben. Die werden das dann begutachten und entsprechend reagieren.