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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklärung - Abgabe bis Ende Oktober ???  

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jabgiz
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4 Jahren  ago  

Diese Woche erhielt ich einen Schrieb von der lux. Steuerbehörde, dass ich bis spätestens Ende Oktober meine Steuererklärung abgegeben haben müsste, ansonsten gäbe es Strafen von bis zu 25.000 €.

Hat so einen Brief auch noch jemand andres bekommen ?

Ich bin nachwievor felsenfest davon überzeugt, dass ich die Erklärung bis Ende Dezember abgeben kann und mir daraus auch keinerlei Schaden entstehen darf. (ich hatte das in den letzten Jahren auch immer so gehandhabt).

Nicht weil ich zu faul wäre, mich jetzt darum zu kümmern, aber ich bekomme wesentliche Dokumente, die ich mit der Erklärung abgeben MUSS, bzw. die Bestandteil zum Ausfüllen der Wrklärung sind, immer erst gegen Ende des Jahres zugesandt. In diesem Jahr verzögert sich diese Dokumentenzusendung coronabedingt auf jeden Fall noch etwas. Und derzeit fehlen definitiv noch deutlich mehr als die Hälfte der benötigten Dokumente. Also da kann ich dann praktisch eine weitgehend leere Erklärung abgeben mit dem Hinweis, dass fast alles noch nachgereicht wird. Das macht doch vorne und hinten keinen Sinn mehr !

Vor allem ist mir völlig unklar, auf welcher Rechtsgrundlage ich nun verpflichtet sein sollte, die Erklärung viel früher als sonst üblich abzugeben ? (es muss ja gleiches Recht für alle Steuererklärenden geben)

 


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Senfgurke
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4 Jahren  ago  

Ich habe den Brief auch bekommen und es geht  dabei um die Erklärung für 2019 .Welche Unterlagen sollen denn da noch fehlen? Ich habe allerdings auch noch keine Antwort auf die Erklärung 2018. Kann ich der Luxemburger Steuerbehörde jetzt auch mit 25000 Euro Strafe drohen? ? 


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4 Jahren  ago  

Habt ihr die sg Individualveranlagung gewählt?


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CreCre
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4 Jahren  ago  

Guten Morgen,

ich habe den gleichen Brief bekommen (Einkommensteuererklärung 2019). Ich arbeite 100% in Luxemburg und meine Frau 100% in Deutschland.

Bin ebenfalls davon ausgegangen das ich bis um 31/12/2019 Zeit habe. 

Hat sich hier was geändert?

Ich wusste das es eine Frist Ende März gibt, wenn man die Veranlagung ändert. Aber sonst?

Vielen Dank  schon mal

 


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CreCre
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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: CreCre

Guten Morgen,

ich habe den gleichen Brief bekommen (Einkommensteuererklärung 2019). Ich arbeite 100% in Luxemburg und meine Frau 100% in Deutschland.

Bin ebenfalls davon ausgegangen das ich bis um 31/12/2019 Zeit habe. 

Hat sich hier was geändert?

Ich wusste das es eine Frist Ende März gibt, wenn man die Veranlagung ändert. Aber sonst?

Keine Individual-Besteuerung und auch < 100.000€  Jahreseinkommen.

Vielen Dank  schon mal

 

 


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4 Jahren  ago  

Kommt darauf an ob die Individualbesteuerung gewählt wurde, dann ist Abgabe immer bis 31.3 des Jahres und nur wegen Corona wurde dieses Jahr die Frist um 3 Monate verlängert.

Schaut mal bei Wonnebauer auf der Seite, das FA Luxemburg scheint die Regelung jetzt halt einfach hart umzusetzen.


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grenz2012
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4 Jahren  ago  

Ich habe dieses Schreiben auch bekommen und habe witzigerweise nach (!) Abgabe meiner Steuererklärung Nachfragen des Finanzamtes gehabt, die sich auf die abgegebene Erklärung bezogen haben. Jetzt behauptet man dort, ich hätte nie was abgegeben......

Die Mail des Finanzamtes mit der Bitte um zusätzliche Angaben (inklusive meiner Antwort) habe ich denen zurückgeschickt und um Berichtigung auf deren Seite gebeten.

Mal sehen, wie lange der Amtsschimmel noch wiehert.....


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kiwu2009
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4 Jahren  ago  

Hallo,

war bei mir genauso. Steuererklärung 2019 vor März 2020 abgegeben mit dem Hinweis, das die Unterlagen aus DE nachgereicht werden. Jetzt kam bei mir auch die Mahnung.

In einem Telefonat heute morgen geklärt, die Unterlagen von mir lagen physisch vor, aber im Computer waren diese nicht hinterlegt als "empfangen".

Da die Steuererklärung ja noch unvollständig ist, kann diese noch nicht abschließend bearbeitet werden. Aber vorlegen muss ich die innerhalb der vorgegebenen Frist.


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Maisy
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4 Jahren  ago  

Bei der 2. Mahnug solltest du flott sein. Die 1. ist einfach nur eine Erinnerung die ich jedes ahr bekomme.  Das mit dem 31.12 ist nur wenn du Geld zurück bekommst, anschliessend bekommst du kein Geld mehr zurück.


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4 Jahren  ago  

@Maisy

Ist es jetzt nicht eher so das bei einer Fristverstreichnung der günstigere Individualsteuersatz futsch ist und man nicht nur kein Geld zurück bekommt sonderen eine schöne Rechnung.


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Maisy
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4 Jahren  ago  

@Info Nein.  Die Berechnung ist immer die , die gewählt wurde. Die Mahnung kommt nur wenn man verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben.  Entweder man bekommt Geld raus oder man muss nachzahlen (wie ich jedes Jahr).  Das offizielle Datum der Abgabe ist Ende Mai.  Wenn du Geld raus bekommst, zahlt der Staat nur bei Erklärungen die bis zum 31.12 abgegeben werden. Musst du nachzahlen, geht dies über den 31.12 hinaus. Die 2. Mahnung kommt Januar/Februar und eine Strafe von 400 € pro Steuerpflichtiger gleich hinterher wenn man der 2. Mahnung nicht Folge leistet.


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4 Jahren  ago  

Aber bei Individualsteuersatz und Grenzgängern mit Partnereinkommen in D ist man da doch immer verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Oder bin ich „Desinfo“?


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Maisy
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4 Jahren  ago  

@info Genau und deswegen die Mahnungen zur Abgabe.  Die gehen automatisch raus, wenn keine Erklärung erfasst wurde. Die im Oktober sind harmlos, die 2. Mahnung sollte man tunlichst nicht übersehen. Wir haben schon mal 800 € Strafe bezahlt!


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info
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4 Jahren  ago  

@maisy

darum geht es doch, das FA Luxemburg scheint hier seit kurzem Kampflinie zu fahren und von dem alten „in der Ruhe liegt die Kraft“ abzuweichen. Wer sich nicht dran hält bekommt nicht wie früher erst spät Post, die kommt schnell und ist das was du mal vergessen hast, nur schneller ?‍♀️Und schwups ist die Strafe im Briefkasten. Die Erinnerung von damals ist deine zweite Mahnung von heute, die freundliche Erinnerung ist futsch.


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jabgiz
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4 Jahren  ago  

Naja ok, dann bin ich zumindest mal nicht der einzige mit so einem Brief.

Ich bin unverheiratet und ohne Kinder, (in Lux wohnhaft), hab also gar keine Steuerklassenwahlmöglichkeit. 

Mich interessiert es überhaupt nicht, ob die Steuerbehörde früher 10 Erinnerungen verschickt hat und jetzt 1 Mahnungen rausschickt oder umgekehrt; das einzige, was für mich zählt, ist die aktuell geltende gesetzliche Lage. Und da bin ich nachwievor völlig überzeugt davon, dass diese eine Abgabemöglichkeit bis Ende Dezember vorsieht.

Ich wiederhole nochmal meine Frage:

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte ich verpflichtet sein, bis Ende des Monats eine Erklärung abzugeben ?

Es mag sein, dass sich das Gesetz geändert hat, und ich es nicht mitbekommen habe, aber dann müsste diese Gesetzesänderung ja irgendwo konkret nachzulesen sein.

 

Bei mir fehlen u.a.

Nebenkostenabrechnungen von vermieteten Wohnungen (die ich üblicher Weise so Ende Oktober/Anfang November bekomme; dieses Jahr jedoch später). Es fehlt eine Gehaltsbescheinigung über einen Art Zweitjob. Es fehlen steuerrelevante offizielle Rechnungen/Abrechnungen von diversen Firmen über Leistungen aus '19.  usw. und so fort.

Es macht schlicht keinen Sinn jetzt eine Erklärung abzugeben, weder für mich, noch für die Steuerbehörde.

 

@ Maisy: Seit wann soll die Abgabefrist Ende Mai sein ?

@ info: wie gesagt, ich hatte bislang praktisch immer erst Ende Dezember abgegeben, war nie ein Problem