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Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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grenzdebil124
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1 Monat  ago  

Der Steuerfreibetrag (Grundfreibetrag) wird durch die luxemburgischen Einkünfte bereits aufgebraucht, da sie unter den Progressionsvorbehalt fallen. Der Grundfreibetrag ist eine Rechengröße bei der Bestimmung des Steuersatzes (§ 32a Abs. 1 EStG i.V.m § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG).

-> Keine Entwarnung 

 


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PsstGeheim
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1 Monat  ago  

Ich bin auch etwas erschrocken was der luxemburgische (!) Finanzminister hier von sich gibt und von den Medien und Gewerkschaften ungeprüft verbreitet wird.Der Grundfreibetrag ist der Betrag, ab dessen Überschreitung der Steuersatz laut §32a EStG nicht mehr 0 beträgt. Heisst also, auch Einkommen unterhalb dieses Betrags zählt als steuerpflichtiges Einkommen, wird halt nur mit Steuersatz 0 besteuert. Es ist nicht so, dass der Betrag des Einkommens, der unterhalb des Grundfreibetrags liegt, einfach verschwindet oder gestrichen wird.Und beim Grenzgänger wird für den deutschen Steuersatz das lux. Einkommen zusätzlich in die Progression genommen (§32b EStG), also beträgt der Steuersatz nicht mehr 0 sondern x %. Und diese x % werden auch auf das in D zu versteuernde Einkommen angewendet, welches unterhalb des Grundfreibetrags liegt.Keine Entwarnung also, die Situation bleibt wie sie ist.


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info
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1 Monat  ago  

Als man sich damals auf 19 Tage verständigt hat war es ein Wert bei dem der Mediansteuerzahler ca soviel in Deutschland an Steuern zu bezahlen hatte wie er von Luxemburg zurück gekommen hat. Wie üblich gibt es bei einem Mittelwert sogar Grenzgänger die mit 19 Eventtagen besser in Deutschland versteuert haben, ebenso wie es Verlierer gab.

Bei den Überstunden gibt es aber kein Bagatellgrenze, was im schlimmsten Fall bedeutet das einmalig angefallene 31min Überstundenzeit pro Jahr zu einer Steuererklärung in Deutschland führen würden. Sorry, aber die haben doch den Knall nicht gehört in Berlin!


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FrecherFritz
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1 Monat  ago  

Jetzt ist da wieder die Rede von Zuschlägen. Ich dachte es geht nur noch um überstunden.

Also werden Nacht-, Feiertags- und Wochenendzuschläge auch miteinbezogen.


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PsstGeheim
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1 Monat  ago  

Nein, in der Aleba-Mitteilung steht "Überstundenlöhne und -zuschläge". Damit sind Überstundenzuschläge gemeint (daher der Bindestrich). Man bekommt den Lohn für die Überstunde (100%) und den Zuschlag für die Überstunde (mind. 40%). Und beides ist in D zu versteuern, nach aktuellem Stand. Nacht, Sonntag, Feiertag etc. sind nicht davon betroffen.


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4 Wochen  ago  

Das Schreiben der Aleba hat zumindest auf dem Finanzamt für allgemeine Heiterkeit gesorgt.


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Markus2409
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4 Wochen  ago  

Warum das? Was ist an dem Schreiben laut FA falsch?


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info
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4 Wochen  ago  

Das Beispiel das die ALEBA veröffentlicht hatte hätte man ganz einfach mal in ELSTER eingeben sollen, es hätte keine 30min gedauert und dann wäre ruck zuck aufgefallen das es nicht stimmt.


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Mehrsau
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4 Wochen  ago  

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/vis_a_vis/grenzgaenger_ueberstunden_werden_doch_besteuert_luxemburg_100.html

Laut hier 7 Jahre rückwirkend.


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PsstGeheim
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4 Wochen  ago  
Posted by: info

Das Beispiel das die ALEBA veröffentlicht hatte hätte man ganz einfach mal in ELSTER eingeben sollen, es hätte keine 30min gedauert und dann wäre ruck zuck aufgefallen das es nicht stimmt.

Aber was soll denn daran falsch sein ? Die Aleba rechnet in ihrer als "richtig" überschriebenen Rechnung lediglich die Werbungskostenpauschale und die lux. Pflegeversicherung heraus, beides ist konform gemäß FA Trier Auskunft die auch im SR-Artikel so wiedergegeben wird.


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Markus2409
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4 Wochen  ago  

Warum nicht 2000 Jahre. Vielleicht haben ja manche von den Römern auf heute luxemburgischem Territorium schon Aquädukte oder ein Tor gebaut. Da muss es doch eine Möglichkeit geben, den biologischen Nachfahren heute irgendwie etwas zu nehmen - natürlich mit Zins und Zinseszins.


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info
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4 Wochen  ago  

@PsstGeheim

Die Aleba hat lediglich die Fehler verbessert im Bericht der Regierung. Nur leider hat die Regierung sehr viele steuerrelevante Punkte komplett vergessen und darauf hätte die Aleba hinweisen müssen. So ist die Darstellung leider immer noch nicht richtig, sie ist nur weniger falsch.


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Manta1
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4 Wochen  ago  

Die Falschaussagen kamen aus dem deutschen Ministerium Richtung Luxemburg.