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Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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Rantanplan1307
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1 Monat  ago  

Vlt. auch nur der erste Schritt zur 100 Prozent Versteuerung im Wohnsitzland?


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1 Monat  ago  

Waren es wirklich Falschaussagen, oder wurden die Aussagen falsch verstanden? Wohl eher das Zweite, kein deutsches Ministerium gibt so einen Kindergartenunsinn raus.


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lilischlumpf
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1 Monat  ago  

Der große Wunsch dahingehend ist klar formuliert:

Das Ministerium ziele statt einer weiteren Ausweitung der erlaubten Homeoffice-Tage auf „eine Besteuerung der aus der Tätigkeit resultierenden Einkünfte im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen“ ab. Ein deutscher Grenzgänger würde dann die Steuern in seinem Wohnort und nicht am Arbeitsort zahlen. Ein Teil der Einnahmen würde dann von Deutschland in Richtung Luxemburg abgeführt. Eine derartige Regelung sei aber besonders von luxemburgischer Seite eher unwahrscheinlich.

Der ganze Artikel vom 16.03.24 :

https://www.wort.lu/wirtschaft/ministerpraesidentin-malu-dreyer-sieht-keinen-spielraum-fuer-mehr-homeoffice/9410619.html


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Manta1
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1 Monat  ago  

Das hätten die gerne aber da wird sich Luxemburg sicher nicht einfach so drauf einlassen. Nicht nur wegen den Steuerausfällen, sondern auch weil sie massiv Probleme mit Arbeitskräften bekommen werden. 


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carenka
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1 Monat  ago  

Und Trier und Umgebung ein großes Abwanderungsproblem.... viele wohnen doch nur wegen der Arbeit in Luxemburg in der Region. 

 


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carenka
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1 Monat  ago  

Aber zumindest fallen dann die Immobilienpreise wieder 🙂


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Manta1
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1 Monat  ago  

Super, was haben Sie von niedrigen Preisen, wenn Sie keine Arbeit haben? Zustände wie in manchen Gegenden in Ostdeutschland wollen Sie haben?


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carenka
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1 Monat  ago  

Nen, das möchte ich nicht.

Aber falls die Idee, das Einkommen in DE zu versteuern Realität wird, läuft es wohl oder übel darauf hinaus.

Ich hoffe nur, dass nicht ganz so kurzsichtig von Seiten der Politik gedacht wird.


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Rantanplan1307
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1 Monat  ago  

https://www.wort.lu/wirtschaft/steuervorteile-fuer-ueberstunden-loesung-in-sicht/10337417.html

 

"Besonders beschäftigte die Teilnehmer der Veranstaltung die Frage, wie lange das Finanzamt nun die Überstunden rückwirkend besteuern würde. Ob ein Jahr, zwei oder gar zehn Jahre (so der Post eines Teilnehmers mit Verweis auf das Finanzamt Merzig)? „Wir stehen im Austausch mit dem Finanzamt Trier, das maßgeblich in Pendler-Fragen zuständig ist. Selbst die Behörde kann es aktuell noch nicht sagen“, erwiderte der OGBL-Vertreter"


Anonymous
Anonyme

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1 Monat  ago  

Die Anwendung der Rückfallklausel auf steuerfreie Einkünfte ist doch nichts Neues.. Ich verstehe nicht, wie man solch falsche Meldungen verbreiten kann. Ich versteuere seit Jahren meine Überstunden in Deutschland - ist halt so! 


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Manta1
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1 Monat  ago  

Ist ja schön. Nur wenn selbst die etlichen Steuerberater nicht auf den Trichter kommen, wie sollen es denn Laien?


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lilischlumpf
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1 Monat  ago  

Artikel 11.4. Tageblatt.lu:

https://www.tageblatt.lu/headlines/deutsche-grenzgaenger-koennen-fuer-sieben-jahre-rueckwirkend-zur-kasse-gebeten-werden/

——————————————————————

 

Zitat Tageblatt:

“Festsetzungsfrist entscheidet

Was heißt das konkret? Das haben wir das Finanzamt Trier gefragt. Das Amt, das für zig Tausend Grenzgänger in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg zuständig ist, wusste aber keine Antwort – und verwies uns an die übergeordnete Behörde, das „Landesamt für Steuern“ in Koblenz. Das Landesamt antwortete am Donnerstag. Es bestätigt: „Die Regelung gilt für alle offenen Zeiträume, das heißt für Fälle, in denen noch keine Festsetzungsverjährung in Deutschland eingetreten ist.“ Es hänge vom Einzelfall ab, wie viel Jahre noch offen seien. 

Prinzipiell betrage die „Festsetzungsfrist“ in Deutschland vier Jahre – und sie beginne „spätestens mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist“, schreibt das Landesamt. „Das bedeutet, dass in Fällen, in denen keine Einkommenssteuererklärung abgegeben wurde, in der Regel noch sieben Jahre offen sind.“

Also: Grenzgänger, die in den vergangenen sieben Jahren Löhne für Überstunden aus Luxemburg bezogen haben und keine Steuererklärung gemacht haben, müssen sich jetzt womöglich erklären – und womöglich Steuern nachzahlen.“


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Markus2409
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1 Monat  ago  

Was bedeutet das für Fälle, in denen eine Steuererklärung abgegeben wurde und ein Steuerbescheid vorliegt? Wie lange kann da noch etwas passieren?


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grenzdebil124
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1 Monat  ago  

bestehende steuerbescheide können nur geändert werden, wenn Sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden. Das steht oben auf dem steuerbescheid. dieser Vorbehalt ist nicht zu verwechseln mit einem vorläufigkeitsvermerk welcher sich nur auf einzelne Punkte beschränkt, die in den Erläuterungen des steuerbescheids näher definiert sind.