Gefängnisse sind ein Spiegelbild der Gesellschaft. In Luxemburg zeigt sich dies vor allem an der großen Vielfalt der geografischen Herkunft der Häftlinge. In den drei Strafvollzugsanstalten des Landes, in denen Häftlinge oder Personen, die auf ein Gerichtsverfahren warten, untergebracht sind, leben nicht weniger als 47 Nationalitäten nebeneinander.

Der kosmopolitische Aspekt des Großherzogtums spiegelt sich also auch hinter Gittern wider, wobei jedoch logischerweise ein höherer Anteil an Luxemburgern inhaftiert ist. So sind von den 647 Personen, die derzeit in Gewahrsam sind, 162 großherzogliche Staatsangehörige. Das sind gerade einmal 25%. Ansonsten ist die ganze Welt der Verbrechen und Vergehen vertreten.

Allein im Kontext der Großregion sind französische Straftäter am häufigsten vertreten (41), gefolgt von belgischen (9) und deutschen.

In der Mehrzahl der Fälle war der letzte bekannte Wohnort dieser Gefangenen übrigens Luxemburg (mehr als die Hälfte). In ihrer Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Fred Kneup machte die Justizministerin jedoch keinen Hehl daraus, dass es bei einigen Fällen schwierig sei, die Informationen von Ausländern, die mit inländischen Richtern und Staatsanwälten zu tun haben, mit voller Gewissheit zu erhalten. Ob es sich nun um die Staatsangehörigkeit oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort handelt…

Ministerin Sam Tanson berichtete, dass derzeit 95 ausländische Häftlinge, die von den luxemburgischen Behörden verurteilt wurden, ihre Strafe im Ausland verbüßen. Gleichzeitig befänden sich drei luxemburgische Gefangene, die in einem anderen Land zu einer Haftstrafe verurteilt worden seien, derzeit in Zellen außerhalb des Großherzogtums.

Die Ministerin erklärte, dass es immer möglich sei, einen Häftling von einem Staat an einen anderen auszuliefern, wobei die einfachsten Verfahren (und das ist relativ) für Erwachsene in einem EU-Mitgliedstaat gelten.

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