Sie sind noch nicht einmal im Einsatz, aber Bodycams sorgen in Luxemburg bereits für Gesprächsstoff. Der Piratenabgeordnete Marc Goergen hat nun ein neues Thema in die Debatte um die individuellen Kameras eingebracht, mit denen die Polizei bis 2025 ausgestattet werden soll. Der Grund dafür ist das akustische Signal, das bei jedem Auslösen der Aufnahme ertönt. Ein einfaches Piepen, das einige Beamte als ein Element betrachten, das sie in Gefahr bringen kann.

In Anbetracht des im Juli 2023 verabschiedeten Gesetzes erweist sich dieses Geräusch in der Tat als obligatorisch. Es soll insbesondere möglichen Zeugen oder Tätern signalisieren, dass die Bodycam funktioniert und somit Bilder und Töne aufgenommen werden.

Im Sinne des Gesetzgebers sollte dieses “Geräusch” vor allem eine beruhigende Wirkung in angespannten Situationen haben. Da die Täter wissen, dass sie aufgezeichnet werden, würden sie weniger gewalttätig, weniger beleidigend usw. sein. Aber würde das Piepen in anderen Fällen (z. B. bei einem Einbruch) den Tätern nicht eher signalisieren, dass sich die Polizei nähert? Einige Beamte befürchten dies.

Die Frage werde berücksichtigt, versicherte der Innenminister. Es sei jedoch keine Frage, dass man das Gesetz, das diese Ausrüstung einrahmt, jetzt zurücknehmen werde, sagte Léon Gloden. Die luxemburgische Polizei wird zwei Jahre Zeit haben, um die Kameras zu testen und ihre Auswirkungen zu beurteilen, gute und schlechte Punkte. Dann werden wir sehen.

Ein schrittweiser Einsatz

Immerhin verfügt derzeit noch kein großherzoglicher Polizist über diese Bodycams. Die erste Ausschreibung wird im Laufe des Aprils erfolgen, so der Minister. Die Modelle werden dann nach und nach an die Beamten vor Ort verteilt. Das Land hat beschlossen, über einen Zeitraum von fünf Jahren 5,75 Millionen Euro bereitzustellen, um möglichst viele Mitarbeiter mit Bodycams auszustatten.

Nach Ansicht von Léon Gloden hat der Piepton vor allem den Zweck, den Beamten zu signalisieren, dass ihre Ausrüstung funktioniert. Der Minister räumte jedoch auch ein, dass die unauffällige Inbetriebnahme einer Kamera in einem bestimmten Kontext unangenehm sein könnte. Da das Gesetz “die Lautstärke des Tons oder die Tonfrequenz nicht erwähnt“, könnten bei der Verwendung auch gewisse Absprachen getroffen werden.

Das Gesetz legt den Rahmen für die Verwendung dieses neuen Gadgets klar fest. Die luxemburgischen Polizisten dürfen nur filmen und aufnehmen, wenn :

  • wenn jemand den Beamten um Hilfe ruft
  • in Fällen von häuslicher Gewalt
  • bei flagranten Verbrechen und Vergehen oder wenn es Hinweise gibt, die vermuten lassen, dass ein Verbrechen oder Vergehen bevorsteht.

 

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