Selbst Gesetzestexte geraten manchmal in einen Stau. So muss es auch bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie in Luxemburg gewesen sein, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bei den technischen Kontrollen der auf ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeuge neue Prüfungen durchzuführen. Die Frist war auf den 20. Mai 2023 festgelegt, aber das Großherzogtum befindet sich erst im Stadium des Gesetzentwurfs…

So müssten in Zukunft die für diese Art von Pflichtanalysen zugelassenen Zentren ihre Zulassung zum Straßenverkehr auf mehr Daten stützen. Es wird also mehr als die “traditionellen” Inspektionen des Fahrgestells, der Sicherheitsgurte, der Kennzeichen, der Lichter, des Zustands der Reifen und der Aufhängung oder auch der Lenkung geben. Im Zuge der Modernisierung müssen die Prüfer auch die Daten der elektronischen Schnittstelle des untersuchten Autos oder Nutzfahrzeugs berücksichtigen.

Erwartete Ausbildung

Es stimmt, dass die eingebaute Elektronik mittlerweile genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger ist als die Mechanik der Sicherheitsorgane. Bremsen, ABS, ESP, Airbagauslösung oder Stabilitätssystem hängen von der künstlichen Intelligenz ab, die sich in einem Gehäuse unter der Motorhaube befindet. Den Zentren und ihrem Personal muss eine zuverlässige und offiziell parametrisierte Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

Die Mitarbeiter müssen auch darin geschult werden, die so erfassten Daten zu analysieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, sowohl für die drei Standorte der Société nationale de contrôle technique (Sandweiler, Esch und Wilwerwiltz) als auch für die zugelassenen Dekra-Zentren oder die rund 15 Werkstätten, die für diese Art von gesetzlich geregelten Aufgaben “vereidigt” sind.

Einer der Vorteile dieses Zugriffs auf Computerdaten ist, dass dadurch bestimmte Informationen bekannt werden, die auf der Ebene des Armaturenbretts gefälscht worden sein könnten (z. B. Kilometerstand). Dadurch können bestimmte “Betrügereien” beim Wiederverkauf eines Gebrauchtwagens eingeschränkt werden. Aber auch in Bezug auf die Motorleistung und den Schadstoffausstoß wird die mit der Schnittstelle verbundene Box Informationen darüber liefern, wie “durstig” und “umweltschädlich” das inspizierte Fahrzeug ist.

Es versteht sich von selbst, dass die Kontrollgeräte unter keinen Umständen personenbezogene Daten sammeln dürfen. Wie z. B. die Liste der Fahrten, die durch eine Kopie der GPS-Daten durchgeführt werden.

Immer die gleiche Frequenz

A priori sollte das gesamte System bis spätestens Mai 2024 in Betrieb gehen. Aber wer weiß, ob nicht eine längere “Übergangsphase” notwendig sein wird. In der Zwischenzeit gelten in Luxemburg weiterhin die Regeln der derzeitigen regelmäßigen technischen Kontrolle. Nämlich:

  • 4 Jahre nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.
  • 2 Jahre später (d. h. 6 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung).
  • Dann jedes Jahr für die folgenden Kontrollen.

Vor kurzem hatten die luxemburgischen Abgeordneten eine öffentliche Petition geprüft, in der eine breitere Streuung der Kontrollen gefordert wurde, d. h. eine Pflichtuntersuchung alle zwei Jahre (ab dem 7. Jahr der Erstzulassung). Obwohl der Text von 5.300 Bürgern unterstützt wurde, überzeugte der Vorschlag die Parlamentarier und das Mobilitätsministerium nicht.

In Luxemburg wurden im vergangenen Jahr 🇱🇺 381.628 technische Kontrollen durchgeführt. Die festgestellte 🔧Beanstandungsquote lag bei 18% (wobei die Besitzer nach einer Nachbesserung zu einer Gegenkontrolle gezwungen werden). Das Durchschnittsalter der in Luxemburg zugelassenen Fahrzeuge liegt bei 7 Jahren (im Vergleich zu 12 Jahren in der restlichen EU).

Frankreich, Belgien und Deutschland werden ebenfalls verpflichtet sein, den Zugang zu elektronischen Schnittstellen für ihre nationalen technischen Kontrollen anzuwenden.

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