Die Zahl der SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland ist auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau.
Dieser Erfolg beruht wesentlich darauf, dass in den letzten Wochen in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln gut umgesetzt und eingehalten worden sind.

Abstandsregeln und Nachverfolgbarkeit bleiben länger bestehen

Das Virus ist aber weiterhin da und breitet sich ohne solche Maßnahmen sehr schnell aus – das war vor den Beschränkungen Mitte März in Deutschland sowie in vielen anderen Staaten eindrücklich zu sehen und zeigt sich auch jetzt durch lokale Ausbrüche in Einrichtungen oder bei Zusammenkünften.

Deshalb ist es gerade angesichts der schrittweisen Öffnung aller Lebensbereiche und damit verbundenen Zunahme an Kontakten wesentlich, dass die Abstands- und Hygieneregeln so lange in das Alltagsleben integriert bleiben, wie die Pandemie nicht durch einen Impfstoff oder ein Heilmittel überwunden ist. Solange ist auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten zu gewährleisten.

Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt.
Der wesentliche Teil des Beschlusses besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden.

Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

Möglichst die gleichen Menschen treffen

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Folgende Regeln gelten:

  • Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen.
  • Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die verbindlichen Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben. Die Länder können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.
  • Die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und der Personenkreis ist möglichst konstant zu belassen.
  • Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden, sowie die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Zahl der Personen soll entsprechend beschränkt. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. Die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer soll gewährleistet sein.
  • Der Kita- und Schulbetrieb sowie Veranstaltungen und Versammlungen, für die ein eigenes Hygienekonzept umgesetzt wird, sind gesondert zu betrachten.
  • Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.