In diesem Artikel wird erklärt, welche gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerzahler verpflichtet sind, eine Steuererklärung (Formular 100) abzugeben und welche nur eine Jahresabrechnung (Formular 163) machen können. Dieser ermöglicht es Ihnen, Ihre Steuern zu regulieren oder bestimmte Ausgaben abzuziehen.

Welche Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung unbedingt vor dem 31. Dezember einreichen?

Achtung: die Steuererklärung muss unbedingt vor dem 31. Dezember 2022 eingereicht werden,  für:

Verheiratete Steuerpflichtige, die kollektiv besteuert werden möchten.

Zur Erinnerung: Verheiratete Grenzgänger, die eine Individualbesteuerung beantragten, mussten dies bis zum 31. März 2021 tun.

Alle, die ihr steuerpflichtiges Einkommen senken und eine Rückerstattung eines Teils der an der Quelle gezahlten Steuer durch Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. erhalten möchten.

Alle, die im Laufe des Jahres 2021 (nach dem 1.1.2021) geheiratet haben und ihr Steuersystem für das Einkommen von 2021 ändern möchten, also zwischen einer Gruppen- oder Individualbesteuerung wählen wollen.

Verpartnerte Steuerpflichtige, die über den einzig möglichen Weg der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 kollektiv besteuert werden möchten und daher die Differenz zwischen Steuerklasse 1 (oder 1A), und Steuerklasse 2 erstattet bekommen möchten.

Singles mit Kind, um einen Kredit für Alleinerziehende zu erhalten.

Und ledige, verpartnerte, geschiedene oder verwitwete Personen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Wozu dient die Jahresabrechnung?

Die Jahresabrechnung oder das Formular 163R für Ansässige und 163NR für Nichtansässige ist sehr nützlich für ansässige Personen oder Grenzgänger, die keine jährliche Steuererklärung (Formular 100) abgeben.

Wenn Sie gebietsansässig sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen 100.000 € nicht übersteigt, können Sie eine Jahresabrechnung erstellen, um Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Darlehenszinsen sind nur auf diesem Formular absetzbar.

Wenn Sie nicht in Deutschland ansässig sind, können Sie zu viel einbehaltene Steuern zurückfordern. Das kann der Fall sein, wenn Sie im Laufe des Jahres oder im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit in Luxemburg die Steuerklasse gewechselt haben.

Was sind mögliche Fälle, in denen Sie eine Jahresabrechnung geltend machen können?

Wenn Sie monatliche Gehaltsperioden hatten, die variiert haben oder null waren.

Wenn Sie nicht in Luxemburg ansässig sind und weniger als neun Monate lang ununterbrochen in Luxemburg eine Tätigkeit ausgeübt haben.

Wenn Sie Student sind und Ihre Erwerbstätigkeit im Laufe des Steuerjahres aufgenommen haben.

Wenn sich Ihre familiäre Situation im Laufe des Jahres geändert hat, z. B. durch die Geburt eines Kindes. (Wechsel von Steuerklasse 1 zu 1a für einen Alleinstehenden).

Wann muss die Jahresabrechnung eingereicht werden?

In Bezug auf Ihr Einkommen oder Ihre Pensionen, die Sie im Jahr 2021 erhalten haben, haben Sie bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, Ihre Jahresabrechnung 163R oder 163NR zu senden oder einzureichen.