Bei der letzten Tripartite wurde darüber diskutiert, welche Maßnahmen bis 2024 beibehalten, abgeschafft oder eingeführt werden sollen. Angesichts der Inflationsprognosen des Statec (+4,8 % im nächsten Jahr) wollte die Regierung mit den Sozialpartnern erörtern, was bereits in Betracht gezogen werden sollte, um die Kaufkraft der Haushalte zu sichern und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

Und unter den getroffenen Entscheidungen haben Gewerkschaften, Arbeitgeber und Regierung das Ende der ermäßigten Mehrwertsteuer zum 31. Dezember 2023 vereinbart. Die Maßnahme wird also nicht über dieses Jahr hinaus angewendet werden. Innerhalb von zwölf Monaten wird die Maßnahme jedoch dazu beigetragen haben, dass die Geldbeutel der Verbraucher weniger stark von den steigenden Preisen betroffen sind.

Seit dem 1. Januar wird auf die (überwiegende) Mehrheit der verkauften Produkte ein Prozentpunkt weniger Mehrwertsteuer erhoben. Eine teure Entscheidung für die öffentlichen Finanzen, erinnerte die Finanzministerin. So entgehen der Regierung durch die Regelung Einnahmen in Höhe von 317 Millionen Euro.

Welcher Satz wird angewendet?

Diese Wahl war auf der Tripartite im September 2022 beschlossen worden. Die Kurzlebigkeit der Maßnahme war nicht verborgen geblieben, doch nun ist die Frist offiziell festgelegt.

Es bleiben also noch neun Monate, um in den Genuss dieser Maßnahme zu kommen, die einer Preissenkung um 1% auf die meisten Konsumgüter und Dienstleistungen entspricht. Bis zum Jahresende werden also folgende Steuersätze angewandt:

  • Normalsatz: 16 % (insbesondere für den Autokauf), um 2024 wieder auf 17 % anzusteigen;
  • Zwischensatz: 13 %, bevor er wieder auf 14 % steigt (gilt insbesondere für Kraftstoffe, Geschirrspülmittel und Reinigungsmittel).
  • Ermäßigter Satz: 7 %, bevor er wieder auf 8 % steigt (betrifft insbesondere Ausgaben für Heizung, Friseur und Wohnungsreinigung).
  • Superreduzierter Satz : 3 % (Medikamente, Lebensmittel, Arbeiten an der Wohnung usw.). Er bleibt 2024 unverändert.

Bei der Tripartite im März wurde auch die Frage der Kohlenstoffsteuer (die an der Zapfsäule beim Kauf von Kraftstoffen erhoben wird) angesprochen. Die Regierung hat zwar nicht vor, diese Steuer zu streichen, aber sie hat zugestimmt, ihre Auswirkungen auf die ärmsten Haushalte abzuschwächen.

So soll ab 2024 eine spezielle Steuergutschrift für Haushalte mit niedrigem Einkommen eingeführt werden. Eine Maßnahme, die das Finanzministerium in den kommenden Wochen näher erläutern wird.