Das Landgericht Trier hat einen 22-jährigen irakischen Staatsangehörigen wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung am Mittwoch zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im Juli 2008 seine 17 Jahre alte Schwester wegen der angeblich verletzten Familienehre fast erschlagen hat.

Die Schwester, die unter der Obhut des Jugendamtes steht und schon länger nicht mehr bei der Familie lebte, hatte am Tattag gemeinsam mit einer Begleiterin ihre Familie besucht, um einen Antrag unterschreiben zu lassen. Dabei war es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der 22-Jährige seiner Schwester mit einem Backstein auf den Kopf schlug. Später trat er ihr ins Gesicht und schlug sie noch gegen ein Garagentor.

Die 17-Jährige erlitt dabei erhebliche Schädel- und Gesichtsverletzungen und musste auf der Intensivstation behandelt werden. Bereits zwei Monate vor der Tat hatte der Mann seine Schwester mit dem Tode bedroht und sie mit dem Kopf gegen eine Hauswand geschlagen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte im Verlauf des Prozesses den Vorwurf des versuchten Totschlags fallen gelassen und auf gefährliche Körperverletzung plädiert. Die Verteidigung dagegen hatte eine Strafe gefordert, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Das Urteil (Az: 8033 Js 18162/08.1Ks) ist noch nicht rechtskräftig.