Sind Parkgebühren und die Strafzettel für Parken ohne Parkschein schon deftig genug, so wird das Abgeschlepptwerden bei verkehrsbehinderndem Parken – auch an Bushaltestellen und auf Behindertenparkplätzen – noch heftiger, spürbar an Zeit und Geldbeutel.

  • 190 € Grundgebühr für Fahrzeuge unter 3,5 t Gesamtgewicht – das ist der neue Tarif. Wenn schwerer, dann geht es mit 315 € weiter.
  • Zwischen 18 Uhr und 8 Uhr gibt es den Nachtzuschlag für 24 €.
  • Die Verwahrung in der Fourrière kostet dann je 12 Stunden 20 bzw. 32 €.
  • Die gebührenpflichtige Verwarnung von 49 € bzw. 79 € kommt hinzu.

Wenn Sie also demnächst Ihr abgestelltes Auto vermissen – scheuen Sie sich nicht, die Polizei fragen! Könnte schon sein, dass der Polizeicomputer Bescheid weiß! Und bewaffnen Sie sich mit dem nötigen Bargeld!

Die Fourrière befindet sich in der Rue de Bouillon in Luxemburg-Hollerich – Öffnungszeiten: werktags von 8 bis 19 Uhr; samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 12 Uhr.

Nach 3 Monaten Aufbewahrung können die nicht abgeholten Fahrzeuge zur öffentlichen Versteigerung frei gegeben werden.

So will es diese neue “Sensibilisierungskampagne” für Autofahrer. Und übrigens: Die Abschlepp-Preise sind nicht von der Polizei gemacht!

Quelle:
“Kampfansage an notorische und gelegentliche Falschparker“ “Luxemburger Wort” 15.11.2004