In Luxemburg haben die Arbeitnehmer das Anrecht auf 25 gesetzliche Urlaubstage. Hier können sich nun Feiertage und unter Umständen zusätzliche, im Rahmen eines Tarifvertrages verhandelte, Urlaubstage hinzuaddieren.

Aber das ist nicht alles, denn wenn ein besonderes Ereignis stattfindet, sieht das Gesetz auch vor, dass der Arbeitnehmer „Sonderurlaub“ nehmen kann.

Für welche Ereignisse kann man von einem Sonderurlaub profitieren?

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Sonderurlaub in den folgenden Situationen zu nehmen:

  • Feier der eigenen Hochzeit des Arbeitnehmers: 6 Tage
  • Die Eintragung der Lebenspartnerschaft/ PACS/ offizielles Zusammenleben des Arbeitnehmers*: 6 Tage
  • Tod des Ehepartners/ Partners: 3 Tage
  • Tod eines Verwandten ersten Grades (entweder des Arbeitnehmers oder des Ehepartners/Partners) : Vater, Mutter, Sohn, Tochter : 3 Tage
  • Hochzeit/ Eintragung der Partnerschaft eines Kindes : 2 Tage
  • Umzug: 2 Tage
  • Adoption eines Kindes, das jünger als 16 Jahre alt ist (außer wenn der Arbeitnehmer vom speziellen Urlaub zu Beginn einer Adoption profitiert): 2 Tage
  • Geburt eines ehelichen oder nichtehelichen, aber anerkannten Kindes (für den Vater – unabhängig der Anzahl der Kinder) : 2 Tage (4 Tage für Beamte)
  • Anwerbung beim Militärdienst: 1 Tag
  • Tod eines Verwandten zweiten Grades (entweder des Arbeitnehmers oder des Ehepartners/Partners): Großvater, Großmutter, Enkel, Enkelin, Bruder, Schwester: 1 Tag

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Urlaubstagen, die erst nach drei im Unternehmen verbrachten Monaten genommen werden können, können die Sonderurlaube sofort genommen werden.

✔ Der Sonderurlaub muss zu dem Moment genommen werden, an dem das Ereignis geschieht. Er kann nicht verschoben werden, außer wenn das Ereignis auf einen Sonntag, einen Feiertag, einen arbeitsfreien Werktag oder einen kompensatorischen Ruhetag fällt. Wenn dies der Fall ist, muss der Sonderurlaub auf den ersten Werktag verschoben werden, der auf das Ereignis folgt.

* Achtung: Wenn ein Grenzgänger einen PACS (in Frankreich) oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft (in Belgien) abschließt und von dem Sonderurlaub profitieren möchte, muss er seinen PACS/ seine Lebenspartnerschaft in Luxemburg anerkennen lassen, indem er die Einschreibung ins Personenstandsregister, das von der luxemburgischen Generalstaatsanwaltschaft geführt wird, beantragt.