Die Europäische Kommission will den Wegfall der Kosten für die Auslandsnutzung von Smartphones deckeln.

Eigentlich sollten ab Juni 2017 in der EU die Roamingkosten beim mobilen Telefonieren wegfallen.

Bis zu 90 Tage sollen sich EU-Bürger in einem anderen Land aufhalten und dort zu Konditionen ihres Vertrages telefonieren und surfen können, bis der Netzbetreiber Aufschläge erheben kann. Zugleich sollen Netzbetreiber aber verlangen dürfen, dass sich der Kunde mindestens einmal alle 30 Tage in sein Heimatnetz einbucht.

Das schränkt die 90 Tage deutlich ein.
Ein paar Wochen Urlaub oder eine Dienstreise sind mit der neuen Regel abgedeckt – ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt nicht.
Die neue Regelung der EU ist somit ein deutlicher Rückschritt in Sachen grenzenlose Kommunikation.

Immerhin: Für Menschen, die im Grenzgebiet wohnen oder grenzüberschreitend pendeln, schlägt die Kommission Sonderregelungen vor.
Wenn sich das Handy dort ins Netz des Nachbarlandes einbucht, sollte das den Bürgern dort nicht zum Nachteil sein – solange sie sich am selben Tag auch wieder im Netz des Heimatlandes einbuchen, solle das nicht als Roaming angerechnet werden.