Die EuGH-Richter haben geurteilt, dass bei der Internet-Suchmaschine Google Links zu Inhalten entfernt werden müssen, die “in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen”.
Google reagiert auf das vom EuGH geforderte “Recht auf Vergessenwerden” und nimmt Anträge auf Löschung entgegen – tausende User haben bereits einen entsprechenden Antrag bei Google gestellt.
Den Antrag dafür hat Google selber ins Netz gestellt.
Google verlangt dabei eine Bestätigung, dass derjenige, der den Löschantrag stellt, auch tatsächlich dazu berechtigt ist – und nicht etwa jemand versucht, missliebige Suchergebnisse zu Geschäftskonkurrenten oder politischen Gegnern zu manipulieren.


WhatsApp: Datenschützer schlagen alarm

Wer bei WhatsApp Bilder und Texte verschickt, überträgt seine Rechte daran vollständig an den Messenger-Dienst.
Whatsapp darf alle geschriebenen Inhalte und Fotos kostenlos in Werbeanzeigen nutzen und auch weiterverkaufen, ohne dass man als Urheber um Erlaubnis gefragt werden muss.
Wer liest denn schon kilometerlange AGB´s genau? Der entsprechende Hinweis findet sich allerdings sert verschachtelt formuliert.
Demnach heißt es in dem Abschnitt der AGB (noch auf Englisch – WhatsApp mus sie aber demnächst auf Deutsch zur Verfügung stellen) zwar, dass alle Urheberrechte beim Nutzer verbleiben, dieser allerdings dem Messenger die umfangreichen Nutzungsrechte darüber einräumt.
Besonders heikrl: Das Risiko trägt der Verschicker des Bildes weiter – obwohl WhatsApp Geld damit verdient.
Verschickt ein Smartphone-Besitzer also ein urheberrechtlich geschütztes Bild über Whatsapp und das Unternehmen würde das Bild für Werbeaktionen nutzen,
könnte der Versender rechtlich belangt und vom Urheber abgemahnt werden.