Spätestens ab dem 28. Dezember sollen in Deutschland schärfere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene gelten.
Darauf haben sich Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz geeinigt.
Demnach sollen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen “spätestens” ab dem 28. Dezember nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein – Kinder ausgenommen.

Großveranstaltungen wieder ohne Zuschauer

Überregionale Großveranstaltungen dürfen spätestens ab dem 28. Dezember nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
Das haben Bund und Länder in ihrer Schaltkonferenz ebenfalls beschlossen.

Das nächste Treffen von Bund und Ländern soll am 7. Januar 2022 stattfinden

Dreyer: “Werden Empfehlungen des Expertenrats 1:1 umsetzen”

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht in den von Bund und Ländern beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen einen Weg, eine Überlastung des Gesundheitssystems möglichst zu vermeiden.
Gleiches gelte für die kritische Infrastruktur.
Mit den Beschlüssen würden die Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung 1:1 umgesetzt, sagte sie im ARD extra zur Corona-Lage.

Lauterbach kritisiert RKI: “Nicht abgestimmt gewesen”

In der Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise hat es Kritik an der Kommunikationspolitik des Robert Koch-Instituts (RKI) gegeben.
Die Behörde hatte kurz vor den Beratungen wegen der Omikron-Gefahr sofortige maximale Kontaktbeschränkungen gefordert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll in der Schalte gesagt haben, dass es keine wissenschaftliche Zensur gebe, die Veröffentlichung sei aber gleichwohl “nicht abgestimmt”gewesen. Das dürfe nicht passieren, soll Lauterbach demnach gesagt haben.

Stiko empfiehlt Booster nach drei Monaten

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Auffrischungs-Impfungen wegen der Omikron-Variante des Coronavirus bereits nach mindestens drei statt nach sechs Monaten. Das gelte ab sofort, teilte das Gremium mit.
Damit dürfte in den kommenden Tagen ein Ansturm auf offene Impfmöglichkeiten geben, da sich nun viele weitere Menschen boostern lassen können – sie sind dann, je nach Bundesland, entweder sofort oder nach spätestens 16 Tagen von der zusätzlichen Testpflicht (2G+) ausgenommen.