Meinungsfreiheit und Pressefreiheit hängen seit jeher eng zusammen. Wie
wichtig diese sind, braucht man hier wohl nicht besonders zu betonen. Auch nicht
hervorheben, dass sich in den letzten Jahrzehnten vieles getan hat im Bereich
der elektronischen Medien sowie im Hinblick auf Internet-Kommunikation, was
mit den bislang geltenden Rechtsregelungen schlecht abgedeckt war.

Der Luxemburger Gesetzgeber ist daher jetzt zu dem großen Wurf angetreten,
in einem neuen Mediengesetz alle einschlägigen Bestimmungen zusammenzufassen
und den Erfordernissen der Gegenwart anzupassen.

Wer darf einen namentlich gezeichneten Beitrag abändern?

Kurz vor Toresschluss ist nun “Tageblatt”-Herausgeber Alvin Sold
mit einer massiven Kritik der Gesetzesvorlage hervorgetreten. Er spricht von
einer schädlichen Tendenz zur Überreglementierung und warnt vor einer
zu erwartenden Prozessflut, insbesondere auch durch die Akzentuierung bereits
anderswo vorhandener zivil- und strafrechtlicher Bestimmungen.

In dem Text des vorgeschlagenen Gesetzes stehe vieles drin, was besser woanders
zu regeln sei (subsidiär in Kollektivvertrag, Hausvertrag, Arbeitsvertrag,
Deontologie des Presserats, …). Wirklichkeitsfremd sei die Bestimmung, dass
ein Journalist sich dagegen wehren dürfe, dass an einem Artikel, der unter
seinem Namen erscheine, etwas inhaltlich abgeändert werde. Die Vorschrift,
dass eine Zeitung ihre herausgeberische Linie dokumentieren solle, nur um Journalisten
bei deren Änderung ein Kündigungsrecht einzuräumen, falle unter
dieselbe Kritik.

Herausgeber-Linie und Journalisten-Gewissen

Merkwürdig berührt dann vor allem noch die Darstellung, dass sowohl
die Verbände der Journalisten wie der Verleger wie auch der angeblich aktionsunfähige
Presserat ihre Chancen nicht genutzt hätten, bei der Ausarbeitung des Gesetzesprojektes
mitzuarbeiten bzw. ihre Stellungnahmen abzugeben.

Eines ist wohl sicher: Mit einem neuen Gesetz kann man nur schwerlich die eingefahrenen
Sitten ändern. Man kann so freilich die herrschenden Sitten gegen ein neues
Gesetz ins Spiel bringen.

Kaum sind jedoch diese auch schon dadurch gerechtfertigt, dass sie so sind,
wie sie sind.

Das Grundproblem, die Grundlagen der Meinungs- und Pressefreiheit institutionell
abzusichern, bleibt dann nach wie vor bestehen.

Quelle: Alvin Sold, “Das neue Mediengesetz ist nicht gut”, “Tageblatt”
6./7.3.2004, www.tageblatt.lu