Inzwischen haben zehn Arbeitgeber mit Sitz in Luxemburg die Lohnsteuerschulden ihrer Mitarbeiter für die vergangenen Jahre im Wege einer Pauschalbesteuerung übernommen.
Damit wurde rund 300 Arbeitnehmern geholfen, die seit längerem in Luxemburg angestellt sind und einen Teil ihrer Arbeitsleistung in Deutschland ausübten.

Die Arbeitnehmer sind, im Regelfall sicher unbewusst, ihren steuerlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten in Deutschland nicht nachgekommen.
Nachdem das Trierer Finanzamt gezielt Grenzpendler überprüft, werden immer mehr Fälle aufgedeckt, in denen Arbeitnehmer zu Nachzahlungen für die vergangenen Jahre aufgefordert werden.

Die Arbeitgeber übernehmen damit ein stückweit Verantwortung für die Probleme in denen ihre Mitarbeiter nun stecken.
Sie stellen sich damit den steuerlichen Realitäten und ziehen einen Schlussstrich unter die falsche Lohnversteuerung in der Vergangenheit.
Es handelt sich durchgängig um größere deutsche Firmen, die gleichzeitig einen Standort in Luxemburg haben.
Bislang wurden Lohnsteuern in Höhe von 1,4 Millionen Euro von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer gezahlt.

Weitere Gespräche mit Arbeitgebern aus Luxemburg stehen in den nächsten Tagen an.

In weiteren 128 Fällen haben Grenzpendler inzwischen 3,8 Millionen Euro für vergangene Jahre selbst nachgezahlt und damit ihre steuerlichen Pflichten in Deutschland nachträglich geregelt.

Hinweis: Die Luxemburger Gewerkschaft LCGB lädt zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Besteuerung von Grenzgängern – Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland„ am Samstag, den 12.März, um 10.00 Uhr in die Europäische Rechtsakademie Trier (ERA), Metzer Allee 4 in Trier ein. Referent : Klaus-Robert Braus vom Finanzamt Trier.
Mehr Infos zu der Veranstaltunh hier.

Mitgeteilt vom Finanzamt Trier am 8. März 2011.