logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Jetzt wird es kompliziert !!! HILFE  

Profilbild von
reisebaron
3 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich brauche dringend Eure Hilfe. Komme mit der Gehaltsberechnung nicht klar. Finde nirgens die Prozentzahlen für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnsteuer, Soli-Zuschlag die in Abzug gebracht werden.

Nun zum Sachverhalt: Z.Zt. bin ich schweizer Grenzgänger. Meine Fa. beabsichtigt zum 01.02.2015 in Luxemburg eine Niederlassung zu eröffnen und ich soll einen luxemburgischen Arbeitsvertrag bekommen. Ich werde allerdings meinen Arbeitsort in der Schweiz behalten und von dort aus in ganz Europa eingesetzt (Busfahrer), also nie in L sein.

Mein AG hat mir einen Ausdruck der Abzüge in französischer Sprache erstellt. Leider kann ich kein Französisch und die Prozentangaben sind doch sehr widersprüchlich mit den Beträgen, die auf dem hier zu findenden Gehaltsrechner zu lesen sind.

Hier eine Abschrift des Auszuges: Caleul du Salaire Sécurité sociale (Ouvriers) ./. Retenue Mal. Soins (denke ist die KV) 2,8% (ist das der Arbeitnehmeranteil?) ./. Retenue Mal. Espèces 0,25% (???) ./. Retenue Pension 8% (ist die Rente, nee?) Contributions Abattements Frais de déplacements Frais d'obtention Dépenses Spéciales Charges Extraordiniares Abattement Conjoint Autres abattements Impôt (Klasse 2) (wie hoch ist der Satz in %) Crédits d'impôt Crédits d'impôt Monoparental Retenue Dépendance 1,4% Avantage en Nature

Abschließend die Frage, ob ich bei der Berechnung des Lohnen den richtigen Weg gewählt habe?

Bruttolohn ./. Rentenversicherung ./. Krankenversicherung ./. Pflegeversicherung = zu versteuerndes Einkommen ./. Lohnsteuer (Klasse 2 - handwerklicher Aufgabenbereich) ./. Solizuschlag = Netoauszahlungsbetrag

Danke für Eure Hilfe !!!!


Profilbild von
reisebaron
3 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ach und eine Fragehabe ich noch vergessen: Wie sind die Zuschläge für Sonn- und Feiertage stuerlich zu bewerten? Sind sie steuer- und sozialabgabefrei? Oder sind sie sozialabgabefrei und steuerpflichtig? Hier gehen die Meinung im Forum etwas auseinander. Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.


Profilbild von
Vera79
1699 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/perception-salaire/revenu-occupation-salariee/index.html

Auch hilfreich ist der Steuerrechner von bdo der immer aktualisiert wird:

http://www.bdo.lu/index.php?id=6&lang=en

Gruss, Vera


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ganz so einfach ist die Situation nicht: also wo ist Dein Wohnort?

Dann muss man mal genau die Doppelbesteuerungsbakommen lesen, da Kraftfahrer oft eine eigene regelung haben, was die Besteuerung angeht und wo genau dann die Besteuerung stattfindet...

Bei den Abzügen KV 2,8% plus die 0,25 ret mal. ist die Krankenkasse Arbeitnehmeranteil gemeint. Pension ist Rente das ist richtig. Steuerklasse 2 ist für verheiratete Personen; die ganzen Abzüge die unter abattements stehen:" Abattements Frais de déplacements Entfernungspauschale vom Arbeitsort/wohnort max. 30km Frais d'obtention= Werbungskosten Dépenses Spéciales= Sonderausgaben: Kreditzinsen (ausser für Immokredite), Versicherungen, Bausparverträge Charges Extraordiniares = aussergewöhnliche Belastungen Abattement Conjoint = Freibetrag, wenn beide Ehegatten arbeiten gehen Autres abattements sind die abzugsfähigen Beträge bei einer Steuererklärung in Luxemburg

Crédits d'impôt Crédits d'impôt Monoparental

sind Steuergutschriften, die einkommensunabhängig gewährt werden als Arbeitnehmer bzw. wenn alleinerziehend und nicht versteuert werden. Avantage en Nature" geldwerte Vorteile die durch den Arbeitgeber gewährt werden

Retenue Dépendance 1,4% == Pflegeversicherung


Profilbild von
info
3583 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Das ist im DBA Schweiz und Luxemburg von 2009 geregelt worden. Allerdings läuft es gar nicht wie oben beschrieben.


Profilbild von
LuxHilfekommt
15 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Guten Tag.

Wenn dein Arbeitgeber in der Schweiz ist und wenn Du von dort dein Monatslohn erhältst musst du auch dort Pensionkasse u.s.w. bezahlen, wenn deine Frau hier eine Niederlassung eröffnen will muss Sie zuerst eine Aufenthalts genehmigung beantragen weil die Schweiz nicht in der Europäischen Union ist,musst Du wahrscheinlich ein Visum beantragen !!! Du musst Dich genau informieren , da es sehr schwierig ist hier in Luxemburg eine Filiale aufzumachen, da müssen jede Menge Dokumente auf dem Tisch liegen, wir haben im Moment sehr viele bankrotts, das kostet eine Menge Zeit, und es sind inzwischen Aenderungen eingetroffen da muss Geld auf dem Tisch liegen, Bitte informiere Dich zuerst hier,Ministère de la Famille, de l'Intégration et à la Grande Région Telefonnummer 00352 247-86500 , dann hier um eine Filiale aufzumachen:Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Économie sociale et solidaire Tel: (+352) 247-86100 , dann hier bei der ITM um die Filiale anzumelden:Inspection du Travail et des Mines 00352 247-76200 , dann hier bei dem Steuerbüro:Administration des contributions directes :Té+352.40.800-1,dann hier ob du überhaupt medezinisch in Ordning bist hier:Administration des services médicaux du secteur public Tel: (+352) 247-83188 , dann hier Krankenkasse pension usw.Ministre de la Sécurité sociale Tel: (+352) 247-86311 erst wenn Du dies alles gemacht hast bekommst du eine Aufenthaltsgenehmigung für ein paar Monate!Ich bekomme auch in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre und muss dann wieder raus, ob dies hier auch so ist muss Du das Innenministerium fragen hier:Ministère de l'Intérieur Tel: (+352) 247-84600 , Die Schweizer Botschaft in Luxemburg wegen Papiere u.s.w.Ambassade de Suisse Forum Royal 25A, Boulevard RoyalL-2449 Luxembourg Tel:00352 22 74 741, dein Führerschein muss du umschreiben lassen,du musst Dokumente von der Schweizer Botschaft dokumentieren lassen sonst kannst du es vergessen hier: hier:Société nationale de contrôle technique (SNCT) Tel:(+352) 35 72 14-1 , wenn du unter Luxemburgische Flagge angemeldet bist muss jedes Gefährt auch hier angemeldet sein und durch die technische Kontrolle Luxemburgs fahren , hier:Société nationale de contrôle technique (SNCT) Tel:(+352) 35 72 14-1 jedes Gefährt muss eine Luxemburgische Versicherung haben, es ist strengstens untersagt eine europäische oder eine nicht europäische versicherung ,ausser wie AXA die hier eine Filiale haben aber unter die Luxemburgischen Gesetze fallen, achtung darauf aufpassen , andernfalls bekommst Du mächtigen Aerger hier! Bitte du wolltest Hilfe hier hast Du Sie!! Mit freundlichen Grüssen aus dem Grossherzogtum Luxemburg in die Schweiz. Guten Rutsch ins neue Jahr.


Profilbild von
LuxHilfekommt
15 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ach ich habe etwas vergessen, du musst Dich bei deinem Arbeitgeber erkundigen, er kann ohne Luxemburgischen Führerschein dich nicht fahren lassen, das heisst so viel Ich weiss, muss du hier in die Luxemburgische Medezinische Kontrolle kommen, jeder der von hier sein Gehalt bekommt ,muss dies tun. Die Pensionkasse ,Krankenkasse ,und Abgaben der steuern sind genaustens auf dein Bruttolohn zugeschnitten und ja du musst auch Steuern auf Zuschläge bezahlen ! Ohne das obrige kannst du keinen Luxemburgischen Arbeitsvertrag bekommen, wenn irgendetwas passiert, und es kommt heraus das dein Arbeitgeber dich so fahren lässt kann er seine Filiale hier schliessen!!!!


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Ob das DBA Schweiz-Luxemburg anwendbar ist, hängt vom Wohnort des Steuerpflichtigen ab!! nur wenn reisebaron seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und der Arbeitgeber in Lux sitzt kann das engewendet werden. Sollte reisebaron jedoch in D wohnen sieht das auch schon wieder anders aus!!!

über die besteuerung kann man definitiv erst dann was konkretes sagen!!!


Profilbild von
info
3583 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Das ist absolut richtig, denn oben schreibt er ja das er bereits Grenzgänger in der Schweiz ist und folglich nicht in der Schweiz wohnen kann. Wenn der Wohnort Deutschland ist muss natürlich das aktuelle Dba Deutschland Luxemburg beachtet werden. In diesem Fall wäre der Arbeitsplatzwechsel aber nur mit einer deutlichen Gehaltserhöhung ratsam. Ansonsten wäre es im Nettogehalt ein Abstieg.


Profilbild von
reisebaron
3 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Das ist absolut richtig gelesen. Bin z.Zt. schweizer Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland und im Besitz eines EU-Führerscheines.


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Hallo hier ist eine Info vom Finanzamt trier, die sich dem Thema widmet. Es gibt dort auch eine seite die der Aufteilung des Gehaltes bei der Besteuerung im Wohnsitzland (also Deutschland) und dem Arbeitsort (bei Kraftfahrern, die teils in Lux., teils in D und in Drittländern eingesetzt werden). Gruss und guten Rutsch....


Profilbild von
Schaoten
471 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Herbea hat einen sehr guten Hinweis gegeben:

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf

Guten Rutsch


Profilbild von
herbea
122 Messages

Offline

9 Jahren  ago  

Genau das meine ich, danke Schaoten, da hab ich wohl im Eifer des Gefechts vergessen den link zu kopieren....