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WOHNUNGSBAUPRÄMIE als Grenzgänger?  

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17 Jahren  ago  

SamHawkins: Maßgeblich ist das "zu versteuernde Einkommen". Damit ist Dein LU Einkommen außen vor, denn das ist in D steuerfrei gem. Doppelbesteuerungseinkommen. Die Bewilligung der WBP ist auch nicht davon abhängig, wo (oder ob überhaupt) gebaut wird. Wenn Du z.B. den Vertrag 10 Jahre laufen lässt, brauchst Du überhaupt nicht zu bauen und bekommst die Prämie trotzdem. LG, Sam

Hierzu noch ein kurzer Hinweis: Das "Du überhaupt nicht zu bauen und bekommst die Prämie trotzdem" gilt nur für Verträge von vor 2009 bzw einem Vertragsabschluss vor dem 25 Lebensjahr. Das andere ist oben hinreichend erklärt.

Siehe dazu: (Wohnungsbauprämiengesetz, zuletzt geändert durch Art. 5 des Eigenheimrentengesetzes vom 29.7.2008, BGBl I 2008, 1509).


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mimsafreddi1
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17 Jahren  ago  

info: Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit eines freiwilligen Rücktritts nach § 24 StGB.

Na, da hab' ich meine Zweifel. Ist zwar schon ein bisschen her, Strafrecht kleiner Schein:smoking:, aber vom vollendeten Delikt kann man nicht zurücktreten. Das geht nur solange sich das Delikt noch im Versuchstadium befindet.

Vollendung ist spätestens nach dem Fluss des Geldes/Vermögensverfügung eingetreten.


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17 Jahren  ago  

Das ganze sitzt in " " was dafür steht das es sich um ein Zitat handelt und nicht auf meinem Mist gewachsen ist.

Hier die Quelle: http://www.steuern-und-strafe.de/subventionsbetrug-erschleichung-von-investitionszulage-eigenheimzulage/


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CaptainHook
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17 Jahren  ago  

Ergo nach dieser Diskussion 2 Möglichkeiten:

1) Keine weitere Wohnungsbauprämie noch AN-sparzulage wegen vermögenswirksamer Leistungen mehr beantragen. Dann hat man das sicher, was bereits gezahlt wurde und wird nicht mehr in den Lostopf der Prüfung kommen (man beantragt ja nichts mehr).

2) Weiter beides beantragen und auf die unklare Steuerrechtslage verweisen, wenn man gezogen wird. Dann sind wahrscheinlich 5 Jahre zurückzuzuahlen.

Dennoch: Es bleibt inplausibel, da in der Steuererklärung in D das lux. Einkommen wegen dem Progressionsvorbehalt bekannt ist. Dennoch wird Bausparprämie gewährt! Obgleich damit völlig offensichtlich ist, wenn denn die Steuerrechtsprechung wirklich so wäre wie oben beschrieben, dass sie zu unrecht beantragt wird. Da braucht es kein "Los". Es ist also doch eher davon auszugehen, dass nur das in D zu versteuernde Einkommen zählt.


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MW1
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17 Jahren  ago  

das mit der VL funzt. du musst den betrag selbst an die bsk überweisen u. eine bestimmte Referenz angeben (VL Name i.A. AG)


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17 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

das ganze läuft halt ohne 100% Prüfung der Finanzämter, allein die Bausparkasse legt den Datensatz an und begründet damit einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Das Finanzamt wiederum begnügt sich mit Stichproben der Daten die von der Bausparkasse kommen. Das soll eigentlich primär verhindern das die Bausparkassen mit ihren Versicherungsvertreter systematisch Kundendaten modifizieren um mehr Verträge abzuschliessen.

Ich hatte oben beschrieben das es im Saarland doch recht viele Rückzahlungen gab, das liegt aber nicht daran das dass Finanzamt viel mehr Fälle geprüft hat. Es liegt daran das zB eine Bausparkasse aufgefallen ist und die Einkommensdaten der Kunden veraltet waren. Dann wird die Bausparkasse zunächst mal abgemahnt die Kundendaten zu aktualisieren und erneut ans Finanzamt zu schicken.

Bausparkasse schreibt also im Serienbrief die Bausparer an und übernimmt die Daten. Und hier fallen dann meist viele Personen auf einmal auf die über die Grenze gerutscht sind. Die bekommen dann im Serienbrief Post vom Finanzamt.

Ansonsten wäre das Saarland mit einer 25% Stelle für diese Aufgabe auch gnadenlos unterbesetzt.


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Neuerli
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3 Jahren  ago  

Hallo,

ich weiß, der Beitrag ist aus dem vorletzten Jahrzehnt aber ich bin durch das Netz nicht schlauer geworden. 

Kann jemand sagen, ob das lux. Gehalt angerechnet wird? Bzw. erhält hier ein Grenzgänger regelmäßig diese Prämie?

 


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3 Jahren  ago  

Bin nicht betroffen, aber die bekommt man, Grenzgänger zu sein ist kein Ausschlusskriterium.