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Forum / Arbeitswelt

40 Jahre Arbeiten  

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Eifelkuno
2 Messages

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11 Monaten  ago  

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage, In Luxemburg gilt ja das man 40 Arbeitsjahre haben muß bevor man die Rente beantragen kann. Ich war in Deutschland 6 Jahre selbstständig habe aber freiwillig weiter in die Rentenkasse einbezahlt. Werden die 6 Jahre jetzt zu den 40 Jahren gezählt oder nicht ?

Würde mich über ein Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

MM


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Fredde
350 Messages

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11 Monaten  ago  

Du sprichst hier von der vorzeitigen Rente mit 57 oder 60 Jahren. Richtig?


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Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 317 Messages

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11 Monaten  ago  

Freiwillige Zahlungen in die deutsche Rentenversicherung werden wie Pflichtbeiträge gehandhabt. Sie zählen daher immer auch bei der vorgezogenen Altersrente in Luxemburg; sowohl ab 57 als auch ab 60. 

Sie sollten in der deutschen Rentenmitteilung auch als Pflichtbeitrag gekennzeichnet sein. Luxemburg fragt die Zeiten bei der deutschen Rentenversicherung an und übernimmt diese dann. 

 


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Eifelkuno
2 Messages

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11 Monaten  ago  

Das freut mich, werde zwar länger machen. Aber es ist doch schön ab 57 das Privileg zu haben wenn s dir nicht mehr passt aufhören zu können. Jetzt noch ne Frage für einen Bekannten wie sieht es denn umgedreht aus wenn ich in Luxemburg selbstständig war ?


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Vera79
1699 Messages

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11 Monaten  ago  

Was heisst "in Luxemburg selbstständig" genau? Welcher Beruf / Rechtsform etc. ?


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Maisy
154 Messages

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11 Monaten  ago  

Auf https://www.cnap.lu/ kannst du dir einen Termin holen und vor Ort alles klären


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Runner23
Wittlich | Deutschland | 44 Messages

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10 Monaten  ago  

@MischMasch

Hast Du eine Idee, ob man durch freiwillige Zahlungen Studienzeiten zu Pflichtzeiten "umstellen" kann, damit man mit 57 die vorzeitige Pension beantragen kann?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 317 Messages

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10 Monaten  ago  

Erst einmal: Ein Nachkauf dürfte nur dann möglich sein, wenn Du zu der Zeit in Luxemburg sozialversichert warst; das trifft nicht zu, wenn Du in Deutschland zur Schule gegangen bist und auch dort gewohnt hast.

Ansonsten siehe: https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/pension-vieillesse/assurance-pension/partir-retraite-achat-periodes-assurance.html

Nachkauf geht demnach nur, wenn Du Deine Arbeitszeit unterbrochen oder reduziert hast (z.B. zur Versorgung Deiner Kinder, Deines Ehepartners/-partnerin. , ...)

Seltsam finde ich allerdings, dass es auf dem luxemburger Antragsformular einen 4. Punkt "Studienzeiten und Berufsausbildungsjahre" gibt. Vielleicht lohnt es sich, unter diesem Verweis einmal bei der CNAP nachzufragen. https://cpfec.public.lu/dam-assets/demandes/MSS-CPFEC-DARPA-D-201910-0.pdf

In Deutschland gibt es bis zum 45. Lebensjahr auch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Nachzuzahlen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220107_tmn_rentenbeitraege_ausbildungszeiten.html

Ob das aber Pflichtzeiten sind, die dann auch Luxemburg als solche anerkennt werden oder Ergänzungszeiten, weiß ich leider nicht.