logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Freiwillige Einzahlung/Beiträge trotz Rente mit 57 möglich?  

Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Heute kam im Büro folgende Frage auf:

Sollte jemand die vorgezogene Altrersrente mit 57 nach 480 Pflichtbeitragsjahren in Anspruch nehmen, kann diese Person dennoch zusätlich freiwillige Beiträge in die Rentenkasse in Luuxemburg einzahlen?

 

Hintergrund:

Mit 57 kann "man" trotz 57er-Rente zumindest grob 800 EUR pro Monat weiter "normal" hinzuverdienen. Diese Arbeit wird mit normalen Sozialversicherungsbeiträgen + Steuer etc. abgegolten. Diese Beiträge erhöhen anschliessend ja auch die Rente?

Jemand eine Idee?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Sobald man Anspruch auf eine Rente hat, kann man keine freiwilligen Beiträge mehr in die Rentenversicherung einzahlen! 

Die Rentenversicherungsbeiträge aus einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit kann man wieder zurückfordern oder  auf dem Rentenkonto belassen und damit die Rente weiter erhöhen, was m.M.n. sinnvoller ist! 

Die vorgezogene Rente + Hinzuverdienst sollten bei abhängiger Beschäftigung kleiner als der Durchschnitt der 5 höchsten Jahresgehälter aus Luxemburg sein, wenn die Rente abzugsfrei bleiben soll! Minimal darf man aber immer 1/3 des sozialen Mindestlohns dazu verdienen. Ab 65 gibt es dann keine Einschränkungen mehr.


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Wow - ganz herzlichen Dank für die erklärenden, ausführlichen Informationen - TOP


Profilbild von
foxi1000
203 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Muss bei einem deutschen Hinzuverdienst (nicht mehr wie 1/3 des lux. Mindestlohns) wenn man mit 57 in Rente geht, eine Steuererklärung in D und oder L abgeben wenn es sonst keine zu versteuernde Einkünfte gibt? Muss allgemein als Rentner mit 57 in Luxemburg eine Steuererklärung abgegeben werden wenn man sonst keine zu versteuernde Einkünfte und keinen Nebenjob hat?Vielen Dank!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Bei Erwerbstätigkeit und Hinzuverdienst muss man auf jeden Fall eine Steuererklärung in Lux abgeben, was auch sinnvoll ist, da eine von beiden Einnahmequellen pauschal besteuert wird. Da der lux. Mindestlohn höher als ein Minijob in Deutschland ist, gehe ich davon aus, dass auch in D eine Steuererklärung Pflicht ist.

Bin seit einem Jahr in vorzeitiger Altersrente und wurde aufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben (Steuerklasse 1; strikte Einzelveranlagung, da das Einkommen meiner Frau höher ist als meine Rente) 


Profilbild von
info
3569 Messages

Online

1 Monat  ago  

Zum gefühlt 100x, Mini-Job in Deutschland geht nicht bei gleichzeitigem Einkommen aus dem Ausland!

Dieser Job wird dann wie eine ganz normale Arbeitsstelle eingestuft und weil das so ist wird die Rente aus LU in Deutschland Sozialversicherungspflichtig.

Zur Eingangsfrage, das geht nur wenn man in Luxemburg mindestens 20h pro Woche arbeiten geht.


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

1 Monat  ago  

@info:

zu 1. Dies scheint nicht mehr korrekt zu sein bzw. muss unterschieden werden in den Status Arbeitnehmer/Rentner. Laut Artikel des TV, 8.3.24 Aussage Herr Wonnebauer:

Dort fragte ein Leser:

"Ich beziehe eine vorgezogene Rente aus Luxemburg und möchte gerne einen Minijob in Deutschland ausüben. Ist das möglich?

Antwort Herrn Wonnebauer:

Die Hinzuverdienstgrenze liegt in jedem Fall bei 850 Euro. Ein Minijob ist also problemlos möglich. Insbesondere bleiben Sie damit auch in der Luxemburger Krankenversicherung. In Deutschland müssen Sie deshalb keine Steuererklärung abgeben"

zu 2.

Verstehe ich nicht - wenn ich 20 h die Woche zusätzlich als Rentner arbeite, zahle ich automatisch in die Lux-Rentenkasse ein? Die Frage bezog sich auf freiwillige Einzahlungen (die laut MischMasch NICHT mehr möglich sind bei Rentenbezug ...?


Profilbild von
info
3569 Messages

Online

1 Monat  ago  

Ja, wenn man 20 Stunden arbeitet greift halt die normale Rentenregel, jeweils im April erfolgt dann eine Neuberechnung.

Beim Minijob müsste man halt genau klären ob die Rente identisch zu einem Beschäftigungsverhältnis gesehen wird, denn eigentlich wäre man ja in zwei Sozialversicherungssystemen und das ist ja ausgeschlossen.


Profilbild von
Wasserband
49 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Denke Herr Wonnebauer ist sich der tragweite seiner Aussage bewußt (abgesichert)?,

zumal er in der Vergangenheit 1:1 das gleich Horn - wie du es erwähnt hast - "Finger weg vom Minijab bei Beschäftigung in LU", getrötet hat ...

Sollt es eine Änderung gegeben haben? Ich weiß es nicht


Profilbild von
info
3569 Messages

Online

1 Monat  ago  

Es geht hier darum das es tatsächlich einen Unterschied machen kann ob man Rentner ist oder noch ganz normal in Luxemburg arbeiten geht.

Das FA Trier sagt ganz klar das Beschäftigung und Minijob in Deutschland nicht geht, schreibt aber nichts dazu wie es als Rentner aussieht.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

Offline

1 Monat  ago  

„Rentnerinnen und Rentner können unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Früher war das nur für Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.“ …  heißt es auf den Seiten der Minijobzentrale. Das dürfte ja wohl auch für Renten aus Luxemburg gelten. 


Profilbild von
info
3569 Messages

Online

1 Monat  ago  

@MischMasch

Leider gilt dieser Absatz nur für die deutsche Rente. (deutsche-rentenversicherung.de)