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Forum / Arbeitswelt

Grenzgänger mal anders :-)  

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Bianca0201
Luxemburg | 11 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallöle an Alle und noch ein Frohes neues Jahr,

ich gehöre seit diesem Jahr zu den wenigen Grenzgänger, die in Luxemburg wohnhaft sind (zum Freund gezogen), einen Luxemburger Pass haben und noch in Deutschland arbeiten.

Meine Frage ist, kann ich aus der Kirche in Deutschland austreten ohne das mir ein Nachteil in Luxemburg bei der Kirche entsteht? Diese Regelung gibt es ja in Luxemburg nicht.

Wenn ich heiraten werde, dann würde ich dies auch in Luxemburg tun.

Schonmal vorab vielen Dank.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 268 Messages

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4 Jahren  ago  

Wahrscheinlich bekommt das ohnehin niemand in Luxemburg mit, wenn Du in Deutschland aus der Kirche austrittst.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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4 Jahren  ago  

Mir stellt sich die Frage, ob die nicht auch ohne Austritt keine Kirchensteuer in D  bezahlen musst, wenn Du in L wohnst.

Da Du jetzt in L wohnst, gehörst Du doch jetzt einer luxemburger Kirchengemeinde an, und die ist sicher nicht berechtigt in D Kirchensteuer einzutreiben.

Zum Austritt in D musst Du Dich an Dein Standesamt an Deinem Wohnsitz in D wenden. Da Du nicht mehr in D wohnst, dann vielleicht an das Standesamt Deines letzten Wohnsitzes.

Ich würde dort ggf. mal nachfragen...


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info
3569 Messages

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4 Jahren  ago  

da steht es:

https://www.kirchenfinanzen.de/kirchensteuer/kirchensteuerpflicht.html

es ist keine Kirchensteuer fällig


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Bianca0201
Luxemburg | 11 Messages

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4 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Antworten. ? 

Hatte beim Finanzamt, sowie beim Standesamt angerufen, die konnten mir jeweils keine konkrete Antwort geben. Habe jetzt mal eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt gestellt, sodass diese mir eine ausführliche Antwort geben müssen. ? 


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info
3569 Messages

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4 Jahren  ago  

Hast du das da im link nicht gelesen?

"Keine Kirchensteuer entrichten diejenigen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie sind beschränkt steuerpflichtig und unterliegen mit ihren inländischen Einkünften nur der staatlichen Steuer (Einkommensteuer)."


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Bianca0201
Luxemburg | 11 Messages

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4 Jahren  ago  

Doch habe ich, aber wie bekommt der Arbeitgeber die Info?

Durch das Elstamverfahren seit 2013, darf der Arbeitgeber manuell im Lohnprogramm nichts mehr ändern. Es kommt eine Rückmeldung an den Arbeitgeber durch das Finanzamt, wenn sich lohnsteuerlich was ändern sollte. Habe denen direkt auch die Abmeldung Deutschland und Anmeldung Luxemburg geschickt, sodass das FA hoffentlich, dann zurückmeldet das ich keine Kirchensteuer mehr entrichten muss.


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undnu
32 Messages

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4 Jahren  ago  

Warum wollen Sie keine Kirchensteuer bezahlen?


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3569 Messages

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4 Jahren  ago  

Weil sie nicht länger der Kirchensteuerpflicht unterliegt, oder zahlt @Undnu von seinem luxemburger Gehalt in Deutschland freiwillig Kirchensteuer?


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undnu
32 Messages

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4 Jahren  ago  

Ich zahle keine Kirchensteuer. Warum antwortet Info auf eine an Bianca0201 gestellte Frage?